Geschichte der Wehrdienstverweigerung

Ubrigens …” eine Sendung von Ingeborg Lüdtke ausgestrahlt im StadtRadio Göttingen am 1.7.2003

Sprecherin: Die Bundeswehr war früher eine Armee zur Landes -und Bündnisverteidigung. Heute ist die Bundeswehr eher eine Einsatzarmee ohne geographische Grenzen. In den Verteidigungspolitischen Richtlinien heißt es u.a.:

„Künftige Einsätze lassen sich wegen des umfassenden Ansatzes zeitgemäßer Sicherheits- u. Verteidigungspolitik und ihrer Erfordernisse weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geographisch eingrenzen. Der politische Zweck bestimmt Ziel, Ort, Dauer und Art des Einsatzes.“ (gelesen von Matthias Schneider-Dominco)

Angesichts dieser Tatsache mag der eine oder andere darüber nachdenken, den Wehrdienst zu verweigern.

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, seit wann man in Deutschland den Wehrdienst verweigern kann?

In der folgenden Sendung möchte ich einen kurzen Überblick über die Geschichte der Wehrdienstverweigerung in der Neuzeit geben. Unter anderem habe ich auch einige Wehrdienstverweigerer über ihre Motive und Strafen befragt.

(Musikakzent)

Sprecherin:

Im Deutschen Kaiserreich unter Kaiser Wilhelm II. gab es zwar die Wehrpflicht, aber kein Recht auf Wehrdienstverweigerung.

Im Kaiserreich wurde versucht, Pazifisten zu kriminalisieren. Ein bekanntes Beispiel ist Rosa Luxemburg, die spätere Mitbegründerin der KPD. Noch als SPD-Mitglied hatte sie am 24. September 1913 in Frankfurt über das Thema „Gegen Militarismus und imperialistischen Krieg“ gesprochen. Rosa Luxemburg wurde angeklagt, zum Ungehorsam gegen die Obrigkeit aufgewiegelt zu haben. Aufgrund einer Falschaussage wurde sie zu einem Jahr Gefängnis verurteilt.

(Musikakzent)

In der Weimarer Republik gab es keine Wehrpflicht. Durch den Versailler Vertrag war Deutschland auf ein Berufssoldatenheer von 100.000 Mann beschränkt worden.

In der Weimarer Republik gab es zahlreiche demokratie- und friedensbedrohende geheime Militärorganisationen, auch „schwarze Reichswehr“ genannt.

Diese gesetzlich verbotene geheime „schwarze Reichswehr“ war nicht vom Staat organisiert. Sie wurde aber von der Regierung nicht nur geduldet, sondern auch indirekt gefördert.

Journalisten, die über die „schwarze Reichswehr“ schrieben, wurden als Landesverräter angeklagt.

Der Pazifist Prof. Ludwig Quidde deckte 1924 in einem Presseartikel die Existenz der „schwarzen Reichswehr“ auf. Er wurde verhaftet, entging aber knapp einer Verurteilung.

Auch der Publizist Carl von Ossietzky wurde u. a. wegen Beleidigung des Militärs angeklagt. Er hatte unter eine Glosse von Kurt Tucholsky u.a. noch den Text geschrieben: „Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.

Carl von Ossietzky wurde freigesprochen.

Später kam er ins Gefängnis, weil er über den geheimen Aufbau der Luftwaffe berichtet hatte.

(Musik: Katja Ebstein: Sag mir wo die Blumen sind)

Sprecherin:

Am 16. März 1935 kündigte Hitler an, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen.

Der Erlass des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 bestimmte, dass „jeder deutsche Mann“ zwischen dem 18. und 45. Lebensjahr Wehrpflicht zu leisten habe.

Paragraph 69 des Militärstrafgesetzbuches lautet:

„Absatz 1: Wer in der Absicht, sich der Verpflichtung zum Dienste in der Wehrmacht dauernd zu entziehen oder die Auflösung des Dienstverhältnisses zu erreichen, seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihnen fernbleibt, wird wegen Fahnenflucht bestraft.

Absatz 2: Der Fahnenflucht steht es gleich, wenn der Täter in der Absicht seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihnen fernbleibt, sich für die Dauer eines Krieges, kriegerischer Unternehmungen oder innerer Unruhen den Verpflichtungen zum Dienste in der Wehrmacht überhaupt oder in den mobilen Teilen der Wehrmacht zu entziehen.“

Mit Beginn des 2. Weltkrieges trat die Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17. August 1938 in Kraft.

Der Paragraph 5, über die Zersetzung der Wehrkraft lautet:

Absatz 1 Wegen Zersetzung der Wehrkraft wird zum Tode bestraft:

1. wer öffentlich dazu auffordert oder anreizt, die Erfüllung der Dienstpflicht in der deutschen oder verbündeten Wehrmacht zu verweigern, oder sonst öffentlich den Willen des deutschen oder verbündeten Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen sucht;

2. wer es unternimmt einem Soldaten oder Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstandes zum Ungehorsam, zur Widersetzung oder zur Tätlichkeit gegen einen Vorgesetzten oder zur Fahnenflucht oder unerlaubten Entfernung zu verleiten oder sonst die Manneszucht in der deutschen oder verbündeten Wehrmacht zu untergraben;

(Musikakzent)

Sprecherin:

In dem Film „Fürchtet Euch nicht“ von Fritz Poppenberg berichten die beiden Zeugen Jehovas Josef Rehwald und Richard Rudolph und der ehemalige politische Häftling Fritz Brinkmann von der ersten Erschießung eines Wehrdienstverweigerers:

Lagerkommandant Baranowski bat seinen obersten Vorgesetzten Himmler, um Erlaubnis ein Exempel statuieren zu dürfen, um den Widerstand der Zeugen Jehovas zu brechen. Es war der 15. September 1939. Wenige Tage nach dem Überfall deutscher Truppen auf Polen, als die Außenkommandos früher als üblich ins Lager zurückkehren mussten:(Richard Rudolph: O-Ton) ’Nun ordnete der Vierkant, der Lagerkommandant Baranowski August Dickmann an, dass der Schutzhäftling August Dickmann vorgeführt werden soll. Wir wunderten uns schon. Bruder August Dickmann war schon 3 Tage im Arrest. Nun ahnten wir, dass hier etwas besonders im Gange sei’.

(Josef Rehwald: O-Ton): ‘Eines Tages musste das ganze Lager (hier) aufmarschieren …Vor uns war eine große Kugelwand aufgebaut worden, rechts von uns standen 7 SS Leute, ein Erschießungskommando und ein SS Gedenkstein August DickmannOffizier im Range eines Sturmbannführers also mit 4 Sternen. Dann plötzlich kam ein SS Mann zwischen den Baracken hindurch und führte August Dickmann vor und er musste sich dann vor diese Kugelwand platzieren und zwar mit dem Gesicht zur Kugelwand.

(Richard Rudolph: O-Ton): ‘Und ihm wurde dann vorgelesen, dass er ein Feigling sei, dass er sich weigere für das deutsche Vaterland zu kämpfen und dass er als Feigling standrechtlich erschossen werden soll. Und nun wurde er noch gefragt: ‘Halten Sie Ihre Aussage aufrecht?’ Und er sagte: ’Jawohl.’

(Josef Rehwald: O-Ton): Dann gab der SS-Offizier den Schließbefehl (Schüsse) und August Dickmann fiel dann rückwärts um. Der zog dann noch seinen Revolver, der Offizier und schoss ihm wohl in Kopf, also den sogenannten Fangschuss geben. (Schuss) ‘

(Fritz Bringmann: O-Ton): ’Nicht nur für mich, sondern für uns alle war dieser Akt ein glatter offener Mord, den es bis dahin in Sachsenhausen nicht gegeben hat. Morde hat es etliche gegeben, aber so offen und vor der angetretenen den Lagebestand hat es nie zuvor eine solche Erschießung gegeben. Und ich muss sagen, dass hat nicht nur auf mich, das hat alles sehr deprimierend gewirkt, denn mit anschauen zu müssen, wie ein Mensch, der nur seiner Auffassung treu geblieben ist und keinen Wehrdienst leisten wollte, der sich also nicht zum Handlanger der Wehrmacht machen wollte. Das man den nur wegen seiner Gesinnung und wegen dieser Verweigerung erschießt, dass war für uns ein glatter, auch ein glatter politischer Mord.’

(Musikakzent)

Sprecherin:

Im Gegensatz zu August Dickmann, der ohne Verfahren auf Anordnung des Reichsführers Himmler hingerichtet wurde, wurden viele Zeugen Jehovas wegen Wehrdienstverweigerung zum Tode verurteilt.

Einer von ihnen war Horst Schmidt.

Horst SchmidtIn seiner Biographie „Der Tod kam immer montags“, die im Klartext-Verlag erscheint, beschreibt Horst Schmidt die Gerichtsverhandlung vom 30. November 1944:

(Musikakzent)

„Dann begann der Staatsanwalt mit seiner Anklagerede. Dass wir Landesverräter seien, dass wir das Deutsche Reich geschädigt haben und darum mit Recht den Tod verdienen würde, so sagte er. Dann begann die Vernehmung, die aber keine war. Es wurde keinem von uns Gelegenheit zur Verteidigung gegeben. Setzte man zur Verteidigung zur Erklärung…an, wurde man mit dem Satz niedergeknüppelt: “Sie lügen ja schon wieder…“

Geärgert habe ich mich über meinen Pflichtverteidiger … Er sagte nämlich, dass es für mein Handeln keine Rechtfertigung geben könne, er möchte aber sagen, dass mein Handeln nur im Sinne des Paragraphen 51 Absatz 2 gesehen werden könne. Das heißt, dass ich zwar nicht verrückt, aber doch religiösen Wahn erlegen sei. … Wenn ich so darüber nachdenke, hat die ganze Verhandlung 30 Minuten gedauert … In dieser kurzen Zeit wurden 11 Angeklagte verurteilt. Fünf zum Tode, wozu ich auch zählte.“

(Musikakzent)

Sprecherin:

In dem Film „Fürchtet Euch nicht“ berichtet Horst Schmidt über seinen Aufenthalt im Zuchthaus Brandenburg:

„Ich kam dann auf die Vollstreckungsstation … Wie viele Personen da untergebracht waren, das weiß ich nicht. Ich schätze, dass es ungefähr hundert gewesen sind. Un(d), na ja es fällt einem schwer über die Dinge zu reden. Einmal in der Woche war dann der sogenannte Hinrichtungstag. Und dann konnte man hören wie die Zellen geschlossen wurden, aufgeschlossen, zugeschlossen. Man wartete von Woche zu Woche und wusste nicht, wann bist Du an der Reihe.“

Sprecherin:

Horst Schmidt berichtet weiter:

„Dann ging also bei uns die Zellentür auf, und wir standen wie es so üblich war unter dem Fenster, das heißt der Tür gegenüber. Dann wurde der Name des Franzosen aufgerufen und dann kam die Frage: ‘Sind Sie Brillenträger? ’und dann das Wort „Raustreten“. Dann wussten wir natürlich was los war. Dann wurde der Name des Polen aufgerufen und die ganze Zeremonie wiederholte sich noch und nun auch austreten und ich blieb alleine stehen. Und ich dachte: ’ Naja, jetzt bis Du dran.’ Und der Wachtmeister kuckte auf seinen Zettel, kuckte mich wieder an und und dann ging die Tür wieder zu. Und … also ich kann nicht schildern, wie mir damals zumute war … vielleicht, dass es sich jeder persönlich vorstellt.”

(Musikakzent)

Sprecherin:

Im ersten Jahr des Krieges gab es 117 Todesurteile wegen Wehrdienstverweigerung. Die meisten Todesurteile wurden gegen Zeugen Jehovas verhängt.

Auch in den weiteren Kriegsjahren gab es Todesurteile. Auch diese Todesurteile ergingen nicht alle an Zeugen Jehovas.

Todesurteile wurden u.a. erteilt aufgrund von offener Wehrdienstverweigerung, Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung oder Selbstzerstümmelung.

Ein Todesurteil betraf den Buchhalter Marzell Schweitzer aus Straßburg. Seine Eltern hatten aufgrund des Versailler Vertrages die französische Staatsangehörigkeit angenommen. Marzell Schweitzer diente erst in der französischen Wehrmacht. Er nahm nicht aktiv am Krieg teil. Er bekam die deutsche Staatsangehörigkeit verordnet und wurde in die deutsche Wehrmacht einberufen.

Aus Gewissensgründen verweigerte er den Wehrdienst. Marzell Schweitzer gehörte weder einer pazifistischen Vereinigung noch einer religiösen Sekte an.

In dem Urteil vom 5. Oktober 1943 heißt es auszugsweise:

„Der Angeklagte verharrte hartnäckig auf seinem ablehnenden Standpunkt … Er verstößt aufs schwerste gegen die ihm seinem Volke gegenüberliegende Treuepflicht und verdient keine Milde …“

(Musikakzent)

Sprecherin:

In der Kriegssonderstrafrechtsverordnung Paragraph 5, Absatz 3 über die Zersetzung der Wehrkraft heißt es:

Wer es unternimmt, sich oder einem anderen durch Selbstverstümmelung, durch ein auf Täuschung berechnetes Mittel oder auf andere Weise des Wehrdienstes ganz, teilweise oder zeitweise zu entziehen.

(2) In minder schweren Fällen kann auf Zuchthaus oder Gefängnis erkannt werden.

(3) Neben der Todes- und der Zuchthausstrafe ist die Einziehung des Vermögens zulässig.

Der ehemalige Oberlandesrichter Dr. Helmut Kramer findet den Umgang mit Selbstverstümmlern besonders entsetzlich:

„Es konnte an der Front geschehen, wenn man im Schützengraben lag, dass sich ein Soldat einen Schuss in die Hand in den Arm oder ins Bein beibrachte, Selbstverstümmelung durch Medikamente vornahm oder sich künstlich blind machte. Solche Soldaten wurden dann zum Tode verurteilt. In Braunschweig gab es eine Baracke, in der die Selbstverstümmler gesund gepflegt wurden, weil die Vollstreckung des Urteiles erst erfolgen durfte, wenn sie wieder gesund waren.“

Musik: Pur, Kein Krieg)

Sprecherin:

Nur in wenigen Fällen wurden Kriegsdienstverweigerungsfälle als NS-Verfolgungs- oder Gewaltmaßnahmen gewertet.

In dem Wiedergutmachungsfall von Herbert Steinadler fällte der Bundesgerichtshof am 24. Juni 1964 aus heutiger Sicht ein fragwürdiges Urteil.

Der Zeuge Jehovas Herbert Steinadler wurde am 19. September 1939 zum Tode verurteilt.

Dieses Urteil wurde in eine 10 jährige Zuchthausstrafe umgewandelt. Diese Strafe saß er in einem Strafgefangenenlager in Esterwegen ab.

Nach 1945 wohnte er in der sowjetischen Besatzungszone und war von 1950 bis 1960 wegen seiner Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas inhaftiert. Von 1961 bis zu seinem Tod lebte er in Hamburg.

1962 wurde sein Antrag auf Wiedergutmachung mit der Begründung abgelehnt, die Haft wegen seiner Wehrdienstverweigerung sei keine NS-Verfolgungsmaßnahme.

Herbert Steinadler klagte gegen dieses Urteil.

Nach seinem Tod bestätigte 1964 der Bundesgerichtshof das Urteil.

In der Begründung heißt es auszugsweise:

„Es gibt sicherlich keinen Staat, der jedem seiner Bürger das Recht zuspricht zu entscheiden, ob der Krieg ein gerechter oder ein ungerechter ist und demgemäß seiner staatsbürgerlichen Pflicht, Wehrdienst zu leisten, zu genügen oder ihre Erfüllung zu verweigern. Würde der Staat jedem Bürger das Recht zubilligen, so würde er sich selbst damit aufgeben. Denn die Frage, ob ein Krieg ein gerechter oder ungerechter Krieg ist, kann dem einzelnen Bürger nicht zur Entscheidung überlassen werden …“

(Musikakzent)

„Der vom NS-Staat geführte Krieg war ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Dadurch.. hat er ein Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begangen. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass der einzelne ein Verbrechen begangen hat, weil er am Krieg teilnahm.

(Musikakzent)

Sprecherin:

Das Gesetz zur Aufhebung der NS-Unrechtsurteile trat im August 1998 in Kraft.

Alle Urteile wurden aufgehoben, „die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des NS- Unrechtsregimes aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind.“

Hierunter fielen auch Urteile aufgrund von Wehrdienstverweigerung und Wehrkraftzersetzung.

Seit dem 28. Mai 2002 sind auch Deserteure eingeschlossen.

(Musikakzent)

Sprecherin:

Nach 1945 gab es in Deutschland zunächst keine Wehrpflicht. Es gab auch in den ersten Jahren der Bundesrepublik laut Helmut Kramer:

„ … zunächst keine Wehrpflicht. Es gab überhaupt keine deutsche Armee. Nach dem Grundgesetz war dies gar nicht vorgesehen. Es war kein Heer vorgesehen … und damit natürlich auch keine Wehrpflicht. Und damit war die Frage der Wehrdienstverweigerung gegenstandslos. Erst im Zuge der Adenauerpolitik entstand die Wiederaufrüstungsfrage; und es kam dazu, dass eine Bundeswehr beschlossen wurde.“

Peter Dürrbeck bestätigt dies:

Ich bin Jahrgang 1939 und gehörte mit zu den Ersten, die wehrpflichtig waren. Die Jahrgänge 1937/38 waren wohl die Jahrgänge, die als Wehrpflichtige als erste eingezogen wurden.

Sprecherin:

Die Wiederaufrüstung stand laut Helmut Kramer, im engen Zusammenhang damit, dass man die an den Massenmorden in Polen und in der Sowjetunion beteiligten Wehrmachts- u. SS-Generäle straflos stellte.

(Musikakzent)

Das Recht auf Wehrdienstverweigerung wurde eingeführt. Hierzu Robert Reichel im November 2000 während des Seminars „Repression und Selbstbehauptung“ an der Universität in Heidelberg:

„Nach den Erfahrungen mit dem Umgang mit Kriegsdienstverweigerern im Nationalsozialismus, besonders der zahlreichen Todesurteile nach Kriegsbeginn, hatte der Parlamentarische Rat in den Westzonen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Grundgesetz festgeschrieben.

Da heißt im Artikel 4 Absatz 3: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden, das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

(Musikakzent)

Sprecherin:

Peter Dürrbeck verweigerte den Wehrdienst. Warum hat er verweigert?

Erstens meine Eltern waren Kriegsgegner. Mein Vater war sogar in der Nazi-Zeit in einer Strafkompanie, weil er ein Nazigegner war und ist 1948 aus der Kriegsgefangenschaft wiedergekommen und war sehr emotional, auch (ein) sehr starker Kriegsgegner, obwohl meine Eltern keine Pazifisten waren. Ich habe dann aus einem zweiten Grund verweigert. Und zwar wurde die Bundeswehr mit ehemaligen Generalstäblern der Naziarmee aufgebaut. Das heißt die ersten Generale im Amt Blank, waren ja alles Generale im Generalstab der Hitler-Wehrmacht. Und das war für mich ein Grund, den Wehrdienst zu verweigern. Ich bin dann vor eine Kommission vorgeladen worden, man machte ja noch eine Gewissensprüfung. Ich habe dort zunächst einmal meinen Grund dafür gesagt, dass ich verweigern will und dann kamen schon die Fragen: ‘Aber stellen Sie sich vor, ein Russe steht mit dem Maschinengewähr vor Ihrer Mutter und Ihrer Schwester und will sie angreifen.` Und dann habe ich politisch argumentiert, dass in zwei Weltkriegen Deutsche die Russen überfallen haben und damit war das eigentlich Gespräch schon beendet. Ich habe dann noch über meine Eltern erzählt, über die Verfolgung in der Nazizeit, aber das Gespräch war zu Ende. Dieses Gewissenverfahren endete damit, dass der Ausschuss dann beschlossen hat, dass ich nicht Wehrdienstverweigerer sein darf und politische Gründe nicht zählen, um den Wehrdienst zu verweigern. Ich habe dann Widerspruch eingelegt und bin beim 2. Mal mit den gleichen Fragen konfrontiert worden. Ich habe im Grunde genommen die gleichen Antworten gegeben. Das lief beim 2.Mal wie bei der ersten Prüfung, bin wieder nicht anerkannt worden als Wehrdienstverweigerer, weil ich wiederum politisch argumentiert habe und das wurde nicht als Gewissensgrund anerkannt. Ich habe dann anschließend beim Verwaltungsgericht Klage erhoben, die ich nach einiger Zeit zurückgezogen habe, weil ich der Auffassung war, doch zur Bundeswehr gehen zu wollen, um dort politisch zu argumentieren. Daraufhin bin ich aber nicht eingezogen worden, sondern man hat mir gesagt, ich müsse mich freiwillig melden, wenn ich dann zur Bundeswehr wollte. Das habe ich nicht getan. Ja, 2-3 Jahre später habe ich eine Verurteilung bekommen, weil ich gegen das KPD-Verbot zu widergehandelt habe. Ich bin zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden und dann war sowieso für mich das Verfahren insgesamt aus, denn da wurde ich nicht mehr zur Bundeswehr vorgeladen, denn damit war ich ja so belastet, dass die Bundeswehr mich nicht haben wollte.”

Sprecherin:

Peter Dürrbeck fügt noch hinzu:

“Obwohl ich dazu sagen muss, ich habe Wehrdienstverweigerung mit sehr zwiespältigen Gefühlen betrieben. Ich war nicht generell ein Wehrdienstverweigerer, sondern ich war gegen diese Bundeswehr eingestellt. Das muss ich dazu sagen, auch aus politischen Gründen. Ich wäre auch hingegangen und hätte versucht innerhalb der Bundeswehr beim politischen Unterricht und so weiter politisch zu argumentieren. Wie das ausgegangen wäre, kann ich schlecht sagen.”

(Musikakzent)

Sprecherin:

Robert Reichel erwähnt warum das Recht auf Wehrdienstverweigerung eingeführt wurde:

„Die SPD-Fraktion des Parlamentarischen Rates hatte damals diese Formulierung in den Artikel 4, der die Glaubens -und Gewissensfreiheit beinhaltet, eingebracht. Der Zusatzantrag, ich zitiere, hatte gerade zum Inhalt „das Menschen, wir haben dabei an die Menoniten, die Zeugen Jehovas und Mitglieder anderer Sekten gedacht, aufgrund ihrer religiösen Überzeugung und ihres Gewissen keinen Kriegsdienst mit der Waffe machen wollen.

Das Wehrpflichtgesetz von 1956 sah nun vor, das Kriegsdienstverweigerer zu einem zivilen Ersatzdienst herangerufen werden sollen.“

Sprecherin:

Werner Fischer verweigerte als Zeuge Jehovas auch den zivilen Ersatzdienst. Er berichtet:

“Ich wurde zweimal inhaftiert: 1964 war ich 2 Monate in Hannover und 1966 war ich 4 Monate in Wolfenbüttel. Nachdem ich zweimal in Northeim beim Amtsgericht verurteilt worden bin und die Bewährung 1966 in Göttingen (bei mir) zu nichts geführt hatte, gab es (für mich) keine Erleichterung.“

Sprecherin:

Wie sahen die Reaktionen der Richter auf seine Totalverweigerung aus?

Werner Fischer:

„Bevor ich das erste Mal verurteilt wurde, hat mich der Untersuchungsrichter in sein Zimmer zitiert und er machte mir dort deutlich, dass als er noch ein junger Mann war und Beisitzer beim Gericht, schon während der Nazizeit gemerkt hat, dass dort die Zeugen natürlich empfindlicher bestraft wurden als heute. Ihm war es auch nicht recht, dass man jetzt die Zeugen Jehovas wieder verurteilen musste und deshalb wollte er mich praktisch damit trösten, dass ich mit einer geringen Strafe zu rechen hätte. Aber er könne nicht dagegen an, da man zur damaligen Zeit überall die Zeugen Jehovas in dieser Weise bestrafte, Er könne nun keinen Präzedenzfall schaffen und sagen: „Sie gehen jetzt straffrei aus.“

Bei der Berufungsverhandlung in Göttingen war ein älterer Richter. Es war seine letzte Verhandlung. Er war nun ganz und gar nicht damit einverstanden, dass das Gericht in Northeim, da es nun schon eine Wiederholungstat war, ein Strafmaß von nur 4 Monaten ansetzte. Er machte deutlich, dass wenn er könnte – das sei nun aber rechtlich nicht möglich – er mich gerne noch eine längere Zeit absitzen lassen würde.“

Sprecherin:

Werner Fischer wurde am 19. Mai 1967 ein 3. Mal einberufen. Der Einberufungsbefehl erreichte ihn in der Universitätsklinik in Göttingen. Er befand sich dort wegen einer Hautkrankheit.

Er beantragte eine neue Musterung durch einen unabhängigen Arzt.

Am 19. Juli 1967 teilte ihm das Bundesverwaltungsamt mit, dass er zum Tauglichkeitsgrad B erklärt worden sei.

Am 21. Dezember 1967 wurde er vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen, obwohl er den Zivildienst nie angetreten hat.

(Musikakzent)

Auch Johannes Zabel war Totalverweigerer.

Warum verweigerte er auch den Ersatzdienst?

Johannes Zabel:

„Ja, das hatte damals bei mir mehrere Gründe. Und zwar habe ich mich seiner Zeit auch intensiv mit dem ganzen Gesetz befasst. Ein Punkt, der mir aufstieß war, dass der Ersatzdienstleistende in der damaligen Rechtslage durch Gesetz verpflichtet war, Befehlen zu gehorchen, die den Einsatz von Leben und Gesundheit forderten. Das steht ganz klar in dem alten Gesetzestext, der sich auch mit der Wiedergutmachung von Schäden befasst, die bei der Ausführung von solchen Befehlen entstanden wären oder entstehen könnten. Als Christ fühle ich mich natürlich auch an das gebunden, was Jesus Christus gesagt hat: „Wir sollen dem Kaiser geben, was dem Kaiser gehört und wir sollen Gott geben, was Gott gehört, gemäß Markus 12:17, und ich habe damals vor Gericht gesagt, dass dieser Anspruch des Staates auf Leben und Gesundheit der Bürger zu weit geht. Der Staat gibt uns Leben und Gesundheit eben nicht, sondern das sind Gaben Gottes. Also hat der Staat auch keine Verfügungsgewalt darüber, und wenn er sie beansprucht, dann ist dieser Anspruch nicht rechtmäßig. Ich kann diesen Anspruch als Christ jedenfalls nicht akzeptieren. Und der andere Grund für die Verweigerung lag darin, dass ich damals ein sogenannter Vollzeitprediger war. Ich hatte praktisch meine ganze Zeit in diesen Dienst der Verkündigung gestellt. Man könnte sagen, ich gehörte zu einer ordensähnlichen Gemeinschaft von Vollzeitpredigern, und wir bekamen natürlich nur eine relativ geringe Unkostenerstattung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Die Verkündigung war mein eigentlicher Lebensinhalt, und ich wollte dies eigentlich auch so lange tun, wie es eben möglich war, und ich habe das ja auch einige Jahre getan. Und ich habe damals vor dem Gericht gesagt, dass diese Form des Gottesdienstes legitim in Deutschland ist. Sie ist also vom Staat geschützt. Ich darf das machen, das gehört zu meiner Religionsfreiheit. Und jetzt verlangt man aber in Verbindung mit diesem Ersatzdienst, dass ich den Gottesdienst aufgebe und irgendeinen anderen weltlichen Dienst verrichte, obwohl der ganz offenkundig kein Gottesdienst ist… In der ersten Instanz hat man auf Seiten der Schöffen sehr positiv reagiert. Sie haben meine Haltung akzeptiert und verstanden. Das Problem war damals natürlich, dass wir als Vollzeitprediger der Zeugen Jehovas nicht als zu einem Geistlichenstand gehörig betrachtet wurden, sodass das Argument jetzt Gottesdienst ständig zu verrichten, also als Vollzeitbeschäftigung, hier in dieser Form nicht anerkannt wurde. Wir wurden deswegen nicht vom Ersatzdienst freigestellt so wie die Geistlichen der protestantischen oder der katholischen Kirche.“

Sprecherin:

Johannes Zabel wurde dann vom Northeimer Gericht wegen Dienstflucht verurteilt. Das Urteil lautete wörtlich:

Eine Gefängnisstrafe von 3 Monate erschien angemessen, das Gericht hat die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht hat in dem längeren Gespräch mit dem Angeklagten während der Hauptverhandlung den Eindruck gewonnen, dass er von dem ihm vorgetragenen Gedanken wirklich überzeugt und das es ihm wahrlich ernst um die Belange der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ist. Der Angeklagten machte auch keineswegs den Eindruck, dass er von dem zu Anklage stehenden Problem abgesehen zu strafbaren Handlungen neigt. Die einzige Möglichkeit, dass der Angeklagte in Zukunft straffällig werden könnte, ist eh wegen der Unzulässigkeit von Doppelbestrafung ausgeschlossen.“

Sprecherin:

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Das Göttinger Berufungsgericht distanzierte sich von der Berufungsbegründung. Trotzdem wurde die Bewährungsstrafe in eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten umgewandelt.

Johannes Zabel wartete danach auf den Haftbefehl:

„Dieser Haftbefehl ist dann aber überhaupt nicht gekommen, stattdessen kam ein Schreiben, in dem steht: ’Gnadenweise Aussetzung der Strafe von 3 Monaten Gefängnis unter der Bewilligung einer Bewährungsfrist bis zum 30. 6Juni 1972’… Ich hätte damals eine Summe von 450 DM in monatlichen Raten an die Niedersächsische Gefängnisgesellschaft zahlen sollen. Auch das musste ich nicht tun, weil ich wie gesagt damals als Vollzeitverkündiger tätig war und eben nur eine geringe Aufwandsentschädigung bekam. Davon konnte ich diesen Betrag nicht abzweigen … und da schrieb dann der Herr Staatsanwalt: ’Mit Rücksicht auf Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse stunde ich Ihnen bis auf weiteres die Bezahlung der Geldbuße. Ich werde zu gegebenen Zeit nachfragen, ob sich Ihre Eigentumsverhältnisse geändert haben.’… Und nachdem diese 3 Jahre vorbei und ich immer noch Vollzeitprediger war und das Geld nicht zahlen konnte, ist mir dann auch dies erlassen worden. Der endgültige Bescheid in dieser Strafsache sah so aus, dass also die ganze Angelegenheit auf dem Gnadenweg abgeschlossen worden ist.“

(Udo Jürgens, Es ist 5 Minuten vor 12)

Sprecherin:

In das Wehrersatzdienstgesetz wurde 1969 der Paragraph 15a eingefügt. Seitdem gibt es für Zeugen Jehovas die Möglichkeit ein freies Arbeitsverhältnis in einer Kranken-, Heil- und Pflegeeinrichtung abzuleisten. Dieses freie Arbeitsverhältnis muss ein Jahr länger dauern als der Ersatzdienst. Es wurde auf 2 1/2 Jahre festgesetzt.

Der Paragraph 15a wird auch „Lex Zeugen Jehovas“ genannt.

Inzwischen gilt dieser Paragraph nicht nur für Zeugen Jehovas.

Die Dauer der Wehrpflicht und des Zivildienstes wurde immer wieder verändert:

1984 : Der Zivildienst wird auf 20 Monate verlängert.

1990 : Der Wehrdienst wird von 15 auf 12 und der Zivildienst von 20 auf 15 Monate verkürzt.

1995 : Der Wehrdienst wird von 12 auf 10 Monate und der Zivildienst von 15 auf 13 Monate

verkürzt

2000: Der Zivildienst wird auf 11 Monate gekürzt.

2002: Der Zivildienst wird auf 10 Monate gekürzt

Zur Zeit gibt es eine Wehrpflicht von 9 Monaten (Stand 2003 – s.u. *aktueller Stand 2015).

(Musikakzent)

Sprecherin:

Im Göttinger Friedensbüro findet einmal wöchentlich eine Beratung für Kriegsdienstverweigerer statt. Thomas Sivander auf die Frage, wer heute zu den Ratsuchenden gehört:

„Ins Friedensbüro kommen normalerweise keine Leute, die zum ersten Mal eine Kriegsdienstverweigerung machen, sondern Leute, die Probleme damit haben. Das heißt Reservisten, deren Kriegsdienstverweigerung abgelehnt worden ist oder auch jüngere Erstverweigerer, deren Begründung abgelehnt worden ist bzw. oftmals sind es Leute, die irgendwelche Fristen versäumt haben und dann Probleme bekommen bis hin zu den Leuten, die nicht nur Widerspruch einlegen müssen, sondern auch vor Gericht gehen müssen, um dann auf ihr Recht zu kommen. Sehr wenige kommen, aber dennoch findet es doch immer wieder statt, die sowohl den normalen Wehrdienst als auch den Zivildienst verweigern wollen“.

Sprecherin:

Wie viele Ratsuchende gibt es so im Jahr?

„Das kann man schwer sagen, ich denke das sind ungefähr 100-200 im Jahr, die sich persönlich oder telefonisch an uns wenden“

Sprecherin:

Wie hoch ist heute [Anm.: damaliger Stand] das Strafmaß bei Wehrdienstverweigerung?

„Sogenannte Wehrdienstverweigerung, wo also ein Zivildienst abgeleistet werden soll, kommt … wegen Fristversäumung oder anderer Probleme oder schlechter Begründung … vor Gericht… Wenn es vor Gericht kommt, dann wird meistens dem Kriegsdienstverweigerer Recht gegeben, denn es gibt ein uneingeschränktes Grundrecht auf Verweigerung des Wehrdienstes mit der Waffe. Es gibt kein wirkliches Strafmaß, das man sagen kann, da meist dem Kläger schon in der 1. Instanz, spätestens aber in der 2. Instanz Recht gegeben wird., Also da gibt es soweit ich weiß nicht einen einzigen Fall, wo jemand gezwungen wurde, den Wehrdienst in der Bundeswehr abzuleisten, wenn er bereit war den Zivildienst zu leisten. Für diejenigen, die aus politischen, moralischen oder religiösen Gründen nicht dazu bereit sind, gibt es eine unterschiedliche Behandlung. …Bei religiösen Gründen wird ganz anders verfahren. Dort wird eben häufig der Paragraph 15a angewendet, der ja extra auch für die Zeugen Jehovas eingerichtet wurde und eben ein freies Arbeitsverhältnis darstellt. Also kein abhängiges zivildienstleistendes Verhältnis, kein Wehrsold muss dort bezogen werden, sondern eine Arbeitsstelle, die mit einem freien Arbeitsverhältnis verbunden ist. Ich denke, dass dies von den meisten auch in Anspruch genommen wird. Diejenigen, die aus deutlich politischen Gründen ablehnen …und vorwiegend dann eher im linken, pazifistischen anarchistischen Spektrum angesiedelt sind, haben sehr unterschiedliche Strafmaße. Teilweise sind das sehr hohe Strafen. Das sind sehr seltene Strafmaße bis zu einjährigen Haftstrafen, teilweise hohen Geldstrafen… Der Durchschnitt der Strafmaße liegt bei 3 Monaten auf Bewährung. Es ist keine Haftstrafe, sondern die 3 Monate sind eine Bewährungsstrafe, die in das Führungszeugnis eingetragen wird, aber dann wieder nach einer gewissen Zeit gelöscht wird.“

(Musikakzent)

Sprecherin:

In diesem Jahr soll der Sinn und Zweck der Wehrpflicht überprüft werden.

Die „Grünen“ wollen die Wehrpflicht abschaffen, weil die Bundeswehr nicht mehr nur das Land verteidigt. Die Bundeswehr ist eine Armee ohne Grenzen geworden.

Es bleibt abzuwarten, wie die Neuregelung der Bundeswehr aussehen wird.

(Stand 2003* s. aktueller Stand 2015)

© Ingeborg Lüdtke

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* Aktueller Stand 2015

Die Bundesregierung hat am 15. Dezember 2010 beschlossen, die Wehrpflicht auszusetzen.

Auf das Recht der Zwangseinberufungen wird verzichtet.

Das Gesetz trat am 1. Juli 2011 in Kraft.

Der freiwillige Wehrdienst dauert bis zu 23 Monaten und gilt für Männer und Frauen.

Als Ersatz für den ausgesetzten Zivildienst wurde 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD)  eingeführt.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung besteht weiterhin. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weist auf das Recht der Kriegsdienstverweigerung ausdrücklich hin.

Literaturhinweis: Weiterführende Information zum Thema ” Wehrdienstverweigerung” finden sich in dem Artikel von Ulrich Finck, Justiz und Kriegsdienstverweigerer aus dem Buch “Recht ist was den Waffen nützt” herausgegeben von Helmut Kramer und Wolfram Wette.

Hinweis:  Am 31. Januar 2014 ist Richard Rudolph im Alter von 102 Jahren verstorben.

Hinweis: Am 15. März 2021 ist Peter Dürrbeck im Alter von 82 Jahren vestorben.

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