Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas

Übergabe an die Öffentlichkeit — 24. Juni 2026, 11:00 Uhr

Am 24. Juli 2026 um 11 Uhr wurde im Berliner Tiergarten in der Nähe des Goldfischteiches das Mahnmal für verfolgte Zeugen Jehovas an die Öffentlichkeit übergeben. Die Einweihungsfeier des Denkmals wurde von Uwe Neumärker, dem Direktor der Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ moderiert.

Zeugen Jehovas (Bibelforscher) wurden von den Nationalsozialisten verboten und verfolgt, weil sie nicht den Hitlergruß zeigten, nicht in die NSDAP eintraten und aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten. Trotz Verbots setzten viele ihre religiöse Tätigkeit fort. Verantwortliche für die Untergrundstätigkeit und ihre Helfer trafen sich heimlich in der Nähe des Goldfischteiches bei dem Liegestuhlverleih eines Zeugen Jehovas. Hier tauschten sie Informationen sowie kopierte Schriften aus und organisierten das Gemeindeleben.

Der Komponist Erich Frost war ebenfalls im Untergrund tätig und aller Wahrscheinlichkeit nach traf er sich auch mit Aktivisten am Goldfischteich.

Die Gestapo plante am 20. August 1936 eine Verhaftungsaktion am Goldfischteich. Die Aktion misslang. Die Verhaftungen fanden danach in verschiedenen Berliner Wohnungen statt.

Kammerorchester Terra Nova

Die Feier der Übergabe des Mahnmales begann passend mit dem Lied von Erich Frost „Fest und entschlossen“, das er im KZ Sachsenhausen komponierte. Es wurde von dem Kammerorchester Terra Nova unter der Leitung von Jerôme Weiss vorgetragen.

Die Musiker saßen auf der überdachten Bühne. Dies ist bei sehr warmen Temperaturen nicht unbedingt von Vorteil für die Musiker und Instrumente.

Trotz dieser Herausforderungen überzeugte das Kammerorchester Terra Nova mit einem hervorragenden Klang. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner bedankte sich für die „wunderbare Musik unter freiem Himmel und dafür, mit solchem Ton so professionell hier draußen zu spielen“. Dies sei sehr würdig.

Julia Klöckner, Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner verwies darauf, dass sich der Deutsche Bundestag einig war, „dass die als Bibelforscher bekannten Zeugen Jehovas für ihre Verfolgung in der NS-Zeit einen sichtbaren Ort des Gedenkens verdienen“. Sie hätten sich dem Nationalsozialismus in „einer besonderen Geschlossenheit“ verweigert, in dem sie weder den Hitlergruß zeigten noch in die Partei eintraten. Sie hätten nicht gegen andere Opfergruppen wie gegen Juden oder Sinti und Roma sowie Homosexuelle gehetzt. Es gäbe viele Berichte über Hilfeleistungen gegenüber anderen Verfolgten. Exemplarisch sei das Berliner Ehepaar Gumz zu nennen, die die beiden Jüdinnen Ella und Inge Deutschkron eine Zeitlang bei sich versteckten.

Foto (c) Karlo Vegelahn

Das Verbot der Zeugen Jehovas (Bibelforscher) habe zu Razzien, Enteignungen, Haftstrafen, Todesurteilen und Deportationen geführt. Von mehr als 13.000 Zeugen Jehovas aus Deutschland und den besetzten Ländern Europas hätten mindestens 1700 von ihnen nicht überlebt. Einige seien als Kriegsdienstverweigerer hingerichtet worden oder unter den unmenschlichen Bedingungen in Haft gestorben.

Die SS habe sie mit Gewalt versucht zu brechen. Man habe ihnen versprochen, sie zu entlassen, wenn sie ihrem Glauben abschwören würden. Nur wenige hätten den Glauben aufgegeben. Am organisierten Lagerwiderstand hätten sie sich nicht beteiligt. Ihr religiös bedingter Widerstand habe u.a. in heimlichen Bibellesungen bestanden, sowie die Weigerung Einzelner an Appellen teilzunehmen oder Verbandsmaterial für die Soldaten zu rollen. Allerdings hätten sie oft ihre karge Essensration mit anderen geteilt. Julia Klöckner machte deutlich, wofür das Denkmal steht:

„Dieses Denkmal gilt den Menschen, die als damalige Bibelforscherinnen und Bibelforscher, als Zeugen Jehovas, vom nationalsozialistischen Staat verfolgt wurden. Es gilt den Menschen, die bitteres Unrecht erlitten und dennoch immer wieder Menschlichkeit zeigten. Gewidmet ist es ihrem Leiden, ihrem Mut und ihrer Gewissensfestigkeit. Es ist kein Denkmal für eine Institution. Es ist auch keine Verbeugung vor einer Religionsgemeinschaft. Es ist eine Verbeugung vor den Opfern des Nationalsozialismus. Es ist ein Denkmal für verfolgte Menschen.“

Julia Klöckner, Bundestagspräsidentin

Vorbehalte gegen die Glaubensgemeinschaft habe es auch nach Ende des Nationalsozialismus gegeben. Die DDR habe die staatliche Verfolgung fortgesetzt.

In einigen Ländern wie Russland oder Eritrea würden sie heute noch unterdrückt.

In Deutschland schütze das Grundgesetz die Freiheit des Glaubens, der Weltanschauung und des Gewissens. Es schütze gerade auch Minderheiten, deren Überzeugungen vielen fremd seien. Diktatur und Demokratie unterscheide sich darin, dass sie auch die Freiheit schütze, einer Religionsgemeinschaft nicht anzugehören, sie zu verlassen oder sie zu kritisieren.

Die Demokratie achte die Würde jedes einzelnen Menschen, egal wo er herkomme, was er könne und was er glaube. Die Würde eines jeden Menschen sei unantastbar. Die Demokratie schütze die Freiheit der Überzeugung und die Freiheit anders zu sein. Dieses Denkmal stehe auch dafür, dies nicht zu vergessen.

Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien

Für Wolfram Weimer ist das Mahnmal „ein Mahnmal für Empathie, ein Mahnmal für religiöse Toleranz, ein Mahnmal in Erinnerung an Menschen, die sich vor fast 100 Jahren dem totalitären Anspruch der Nationalsozialisten widersetzt haben, die für ihren Glauben und ihre Überzeugung gelitten haben, die verfolgt und gejagt wurden, die Folter in Konzentrationslagern erlitten, die umgebracht wurden.“

Foto (c) Karlo Vegelahn

Das Mahnmal stehe nicht zufällig in der Nähe des Goldfischteiches, denn hier hätten sich einige Zeugen Jehovas vor 90 Jahren unter dem Deckmantel eines Liegestuhlverleihs getroffen. Sie hätten Informationen ausgetauscht sowie ihren Widerstand organisiert. Hier habe die Gestapo ihre Verhaftungsaktion vollzogen. Daraufhin seien 17 mutige Menschen getötet worden.

Von den über 15.000 Inhaftierten Zeugen Jehovas, seien ca. 4200 in Konzentrationslager gebracht worden. Mindestens 1.750 Häftlinge hätten ihre Leben verloren. Darunter seien fast 300 aufgrund von Kriegsdienstverweigerung hingerichtet worden.

In der DDR sei die Diskriminierung der Zeugen Jehovas fortgesetzt worden und die Religionsgemeinschaft sei ab 1955 verboten worden. Wolfram Weimar stellte viele Fragen:

„Warum haben Ideologen eigentlich Angst vor Gläubigen? Warum zittern Diktatoren ausgerechnet vor Betenden? Warum provoziert das Sanfteste das Brutalste? … Warum haben die Nazis den 29-jährigen August Dickmann, einen Zeugen Jehovas, im KZ Sachsenhausen öffentlich erschossen, nach einer grauenhaften Demütigung, nur weil er keinen Wehrdienst leisten wollte? Warum zwangen sie die 360 ebenfalls inhaftierten Zeugen, in diesem Moment in die vordersten Reihen, um dem Grauen zuzusehen?“

Wolfram Weimar

Sein Fazit lautete:

Weil Menschen, die glauben, etwas haben, was Diktatoren nicht haben: Gewissen. Weil Gewissen am Ende mächtiger ist als Gewehre. Weil Menschen, die glauben, wissen, dass die letzten Dinge nicht von dieser Welt sind und also nicht kontrollierbar sind. Weil Menschen, die glauben, ihrer Moral und ihren Werten folgen und nicht denen der schieren Macht. …“

Auch Wolfram Weimer sprach von der Würde des Menschen. Der deutsche Philosoph Immanuel Kant erinnere uns daran, dass die Würde als Merkmal eines jeden Menschen alle Macht relativiere. Denn die Würde sei unvergänglich, unveräußerlich und im wahrsten Sinne des Wortes unbedingt. Sie stehe deshalb auch am Anfang unseres Grundgesetzes.

Simone Arnold-Liebster per Videostream zu geschaltet

Uwe Neumärker begrüßte die 96-jährige Simone Arnold-Liebster, die per Videostream aus dem Elsass zugeschaltet war. Sie ist eine der Überlebenden der NS-Verfolgung der Zeugen Jehovas und Mitbegründerin der Arnold-Liebster-Stiftung. Über ihre Verfolgung als Jugendliche und ihren Widerstand gegen die NS-Diktatur beschreibt sie in dem Buch „Allein vor dem Löwen. Ein kleines Mädchen widersteht dem NS-Regime“.

Foto (c) Karlo Vegelahn

Kammerorchester Terra Nova

Zwischenmusik „Romanze“ (von Erich Frost)

Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin

Felor Badenberg begann ihre Rede mit Verweis auf die Präambel des Grundgesetzes. Sie beginne mit den Worten „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Die ersten Worte unserer Verfassung seien eine klare Absage an jeden Alleinvertretungsanspruch und zugleich ein Bekenntnis zu einem politisch-demokratischen Pluralismus. Dies sei ein Eingeständnis, dass gegen diese Verantwortung in beispielloser Weise verstoßen wurde.

Für die Zeugen Jehovas sei es keine nachträglich gezogene Lehre aus der Geschichte, sondern sie hätten dies bereits in der NS-Zeit gelebt. Diesen Grundsatz gemäß zu leben, habe zur Verfolgung, Entrechtung und nicht selten zum Tod geführt.

Foto (c) Karlo Vegelahn

Die Haltung der Zeugen Jehovas sei nicht direkt ein Ausdruck einer politischen Überzeugung gewesen, habe aber zu politischen Folgen geführt. Die Weigerung, dem totalitären Staat Folge zu leisten, habe sie in einen unauflösbaren Konflikt mit den nationalsozialistischen Machthabern gebracht. Sie seien mit besonderer Härte verfolgt worden. Tausende seien inhaftiert, in Konzentrationslager verschleppt und ihrer Freiheit beraubt worden. Viele hätten ihre Standhaftigkeit mit dem Leben bezahlt.

Der Standort des Mahnmals am Goldfischteich bezeuge den mutigen Widerstand. Hier beim Liegestuhlverleih habe man sich einige Jahre konspirativ getroffen, ausgetauscht und organisiert.

Der Betreiber des Stuhlverleihs sei Ernst Varduhn gewesen. Er war Kraftfahrer und aktiv in leitender Funktion bei den Zeugen Jehovas tätig. Die Anonymität des öffentlich zugänglichen Erholungsortes habe Kontaktaufnahmen, den Austausch von Informationen und die Weitergabe vielfältiger Schriften möglich gemacht.

Die intensive Verfolgungswelle habe im August 1936 zur Durchsuchung des Stuhlverleihs und zahlreichen Verhaftungen geführt.

Auch Ernst Varduhn habe zu den Verhafteten gehört. Varduhn sei 1937 von einem Sondergericht verurteilt und als Invalide schließlich aus der Haft entlassen worden. Hildegard Seliger, die gemeinsam mit ihm die Aktivitäten organisierte, sei ebenfalls festgenommen worden. Sie sei in das KZ Lichtenburg und später nach Ravensbrück deportiert worden. Sie habe die Haft und den Todesmarsch überlebt, sei aber in der DDR erneut verfolgt worden.

Als Berlins Justizsenatorin bewege sie das Schicksal von Ernst Vanduhn und Hildegard Seliger auch aus einem weiteren Grund. Viele der Zeugen Jehovas, die sich am Goldfischteich trafen, seien von Gerichten verurteilt worden. Es seien nicht Gerichte von irgendwelchen Orten gewesen, sondern zum Teil an Orten, die heute zur Berliner Justiz gehören würden. Damit ständen sie in ihrer Verantwortung.

Richter und Staatsanwälte hätten das Unrecht des nationalsozialistischen Regimes nicht nur hingenommen, sondern vielfach ermöglicht, legitimiert und durchgesetzt. Daraus erwachse eine bleibende Verpflichtung: Unrecht als Unrecht zu benennen, die Erinnerung an alle Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen wachzuhalten und auch jene sichtbar zu machen, deren Mut lange zu wenig Beachtung gefunden hat.

Dieses Mahnmal gäbe dieser Erinnerung einen festen Platz und verweise zugleich auf den Wert von Gewissens- und Religionsfreiheit. Es mache deutlich, dass die Verantwortung vor Gott und den Menschen, von der das Grundgesetz in seiner Präambel spricht, keine überholte Formel sei. Sie bleibe lebendiger Maßstab für unser Handeln: für die Achtung der Würde jedes Menschen, für religiöse Toleranz, für die Verteidigung von Freiheit und Rechtsstaat und für die Bereitschaft, dort Nein zu sagen, wo Macht beansprucht, keine Grenzen zu kennen.

Das Mahnmal würdige den Mut der Zeugen Jehovas, die ihrem Gewissen treu geblieben seien. Es mahnt uns alle gemeinsam, wachsam zu bleiben gegenüber jedem Anspruch politischer Macht, über dem Gewissen des Einzelnen stehen zu wollen.

Matthias Leeck, Künstler des Mahnmals

Matthias Leeck beschrieb sein inneres Hadern mit der Verantwortung, ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas zu gestalten. Er fragte sich, ob eine Skulptur der unerschütterlichen Haltung der vom Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas überhaupt gerecht werden könne. Weitere Fragen waren: „Wie bändigt man ein Leid in Bronze, das historisch so schwer wiegt? Und wie materialisiert man eine Standhaftigkeit, deren letzte Äußerungen eben nicht von Hoffnungslosigkeit zeugen, sondern von einer ewig bleibenden Überzeugung auf eine bessere Zukunft?“

Erst die Begegnung mit der Zeitzeugin Simone Arnold‑Liebster habe ihm gezeigt, dass das Mahnmal nicht Ohnmacht ausdrücken solle, sondern innere Kraft, Lebensenergie und Überzeugung.

Foto (c) Karlo Vegelahn

Die fünf Meter hohe Bronzeskulptur sei der Ausdruck einer unbeugsamen Haltung, eine aufstrebende Naturform, die an einen Baumstamm oder Säule erinnere und sich harmonisch in den Park einfügen würde. Es sei eine Form, geboren aus Licht, Schatten und Stille. Ihre Oberfläche bestehe aus übereinandergelegten fotografischen Fragmenten aus KZ‑Gedenkstätten, historischen Dokumenten die als Licht‑ und Schattenstrukturen in die Bronze gefräst wurden. So entstehe ein vielschichtiges Erinnerungsbild, das sich erst beim Umschreiten offenbare.

Der Ort sei bewusst offen und naturnah gestaltet. Besucher sollen sich frei bewegen können, die Natur genießen und damit die Freiheit leben, die den Verfolgten einst verwehrt war. Das Ensemble sei noch nicht fertig. Es werde noch Rasen gesät und es sollen noch Pflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Blütenpflanzen erfolgen, sowie eine Informationstafel aufgestellt werden, und solle ein lebendiger Gedenkraum werden.

Matthias Leeck wünscht sich, dass dieses Mahnmal ein Ort werde, der an die Unbeugsamkeit des menschlichen Gewissens erinnere. Diejenigen, an die wir heute erinnern würden, hätten unter den extremsten Bedingungen des Terrors bewiesen, dass die innere Freiheit eines Menschen unantastbar bleiben könne, selbst wenn der Körper gefangen sei. Ihr Nein zum Regime sei eine zutiefst persönliche, eine stille Entscheidung gewesen, getragen von einem unerschütterlichen Glauben und einer Haltung, die sich durch keine Drohung korrumpieren ließ.

Sie hätten uns gezeigt, dass Widerstand im Kleinen beginne: im Bei-sich-Bleiben, im Festhalten an den eigenen Werten in Zeiten tiefster Dunkelheit. Indem sie auch anderen Verfolgten, Jüdinnen und Juden, Andersdenkenden und Ausgegrenzten die Hand gereicht, Schutz geboten, das wenige geteilt hätten, das sie hatten, und sie unter Einsatz ihres eigenen Lebens versteckt hätten.

Dieser Gedenkort solle nicht nur als Mahnung, sondern als einen Raum der inneren Einkehr begriffen werden. Die Würde jedes Einzelnen, die Toleranz im Miteinander und die Freiheit des Gewissens seien keine Abstraktionen der Geschichte. Sie seien das Fundament unserer Menschlichkeit.

Sie zu schützen, im Großen wie im Kleinen, sei unser aller bleibende Verantwortung.

Clara-Denise Dörner, Urenkelin des verfolgten Bruno Seide

Clara-Denise Dörner berichtete über ihren Uropa Bruno Seide, der 1899 in Sopot bei Posen geboren wurde. Er arbeitete als Bergmann. Seine Frau Else und er bekamen im Januar 1926 eine kleine Tochter namens Else (junior). Sie wurde die Oma von Clara-Denise Dörner.

Foto (links) (c) Karlo Vegelahn

Uropa Bruno Seide und seine Frau Else verweigerten sich dem Regime. Sie weigerten sich mit „Heil Hitler“ zu grüßen und behandelten ihre jüdischen Nachbarn weiterhin als Mitmenschen. Ihr Glaube war ihnen sehr wichtig.

Bruno Seide wurde 1935 das erste Mal in Essen für zwei Monate inhaftiert. Weil er nicht gewählt hatte, wurde er 1936 fristlos entlassen und musste mit seiner Familie von der Werkswohnung in eine Notunterkunft ziehen.

Er wurde in demselben Jahr erneut verhaftet. Eine weitere Verhaftung erfolgte 1937. Er wurde zur einem Jahr Gefängnis verurteilt und verbüßte die Strafe in Schwelm. Else Seide musste nun für sich und ihre Kinder sorgen. Trotzdem gab sie ihren Glauben nicht auf. Sie verdiente sich etwas dazu, indem sie Kleider für Bekannte und Verwandte nähte. Ihre Nachbarn und Glaubensgeschwister unterstützten die vaterlose Familie.

Bruno Seide hätte am Ende der Haftzeit freikommen können. Die Bedingung war, dass er eine Verpflichtungserklärung unterschreiben sollte, die besagte, dass er seinen Glauben als Zeuge Jehovas aufgeben würde. Dies konnte er nicht mit seinem Glauben und Gewissen vereinbaren. Aufgrund seiner Weigerung kam er in das KZ Sachsenhausen und später nach Neuengamme. Dort starb er am 27. März 1940. Er wurde nur 41 Jahre alt.

Bruno Seides Tochter Else verweigerte in der Schule den Hitlergruß und wurde deshalb geohrfeigt. Sie trat dem Bund Deutscher Mädel nicht bei und durfte deshalb keine Lehre machen. Sie leistete stattdessen ein Pflichtjahr bei einem Bauern ab und arbeitete danach in der Gastronomie.

Tochter Else wurde nach dem Krieg eine Zeugin Jehovas und blieb dies bis zu ihrem Tod 1979.

Sie redete wenig über ihre Erlebnisse während der NS-Zeit.

Clara-Denise Dörner ist von der Standhaftigkeit ihrer Familie in der NS-Zeit beeindruckt, auch für ihre Bereitschaft für ihre Glaubensüberzeugung einen hohen Preis zu zahlen.

Julius Glaser, Urenkel des verfolgten Wilhelm Ruhnau

Julius Glaser berichtete über seinen Ur-Ur-Opa Wilhelm Ruhnau, der 1897 in Sopot geboren wurde. Er und sein Vater Friedrich verweigerten bereits im Ersten Weltkrieg den Dienst an der Waffe. Wilhelm Ruhnau lebte mit seiner Frau Maria gemeinsam mit seinem drei Töchtern in Danzig. Edith, eine der Töchter, war die Uroma von Julius Glaser.

Jehovas Zeugen wurden 1935 in Danzig verboten, deshalb wandte sich Wilhelm Ruhnau mit einer Petition an den Völkerbund, das Verbot rückgängig zu machen. Dadurch war der Gestapo von Anfang an bekannt, dass er ein Zeuge Jehovas war.

Foto (rechts) (c) Karlo Vegelahn

Wilhelm Ruhnau war nach dem Verbot als Bezirksdienstleiter für die Zeugen Jehovas in ganz Deutschland tätigt, auch am Goldfischteich im Berliner Tiergarten.

Er entschied sich nicht mehr nach Hause zu kommen, um seine Familie nicht in Gefahr zu bringen.

Bei einem heimlichen Treffen im Wald mit seiner Frau Maria im September 1936 wurde er verhaftet. Eine Nachbarin hatte ihn an die Gestapo verraten. Er wurde in das Polizeigefängnis Marienburg gebracht.

Das letzte Lebenszeichen erhielt seine Frau Maria im Dezember 1936 in Form eines kurzen Briefes ohne Angabe seines Aufenthaltsortes.

Die Glaubensgeschwister von Wilhelm Ruhnau suchten nach ihm und wandten sich an den Völkerbund. In der Zeitschrift „Das Goldene Zeitalter“(heute Erwachet), sowie in einem Flugblatt (1937, dem „Offenen Brief“) und 1938 in dem Buch „Kreuzzug gegen das Christentum“ wurde über ihn berichtet. Wie sich später herausstellte, lebte Wilhelm Ruhnau da schon nicht mehr. Man hatte ihn erschlagen.

Wilhelm Ruhnaus Frau Maria floh zwischenzeitlich mit ihren Töchtern nach Polen. Dort konnte sie einige Jahre bleiben. Später kam sie in das Konzentrationslager Ravensbrück und kümmerte sich als Kindergärtnerin zuerst um die Kinder des Lagerkommandanten. Später betreute sie eine als Geisel festgehaltene Prinzessin. Diese starb in Ravensbrück in ihren Armen.

Maria Ruhnau kam 1945 frei. Sie zog mit ihren Töchtern nach Fallersleben. Unter ihnen befand sich Tochter Edith, die Uroma von Julius Glaser.

Edith heiratete und bekam sechs Kinder. Eines der Kinder war David, der Opa von Julius Glaser.

David setze die Familientradition der Kriegsdienstverweigerung fort, genau wie sein Uropa Friedrich und sein Opa Wilhelm.

Auch Julius Glaser wurde durch die Geschichte seines Ur-Ur-Opas Wilhelm Ruhnau – von dem Mut und der Entschlossenheit, seinem Gewissen zu folgen – veranlasst, sich weiterhin mit dem Thema zu beschäftigen.

Kammerorchester Terra Nova

Zum Abschluss spielte das Kammerorchester Terra Nova das Stück „Ungebrochen durch die Nacht“ unter der Leitung von Jerôme Weiss, der dies selbst komponiert hat.

Uwe Neumärker, Schlusswort

 
Uwe Neumärker bedankte sich bei allen Beteiligten und Helfern und wünschte einen guten Heimweg.

Déjà vu

Die Veranstaltung war sehr würdig und verlief ohne Zwischenfälle.

Weniger würdig waren manche Kommentare in den sozialen Netzwerken sowie zwei Gastbeiträge in der FAZ und dem SPIEGEL. Während die bekannten Fernsehsender zwar im Vorfeld über das Mahnmal für die Opfergruppe der Zeugen Jehovas in der NS-Zeit berichteten, gab es keinen Bericht über die eigentliche Veranstaltung mit den mahnenden Worten der Politiker*innen. Lediglich rb24 (Online Video Nachrichtenformat des RBB) brachte einen einminütigen Online-Videobeitrag, der aber von anfänglich sachlicher Berichterstattung in einen Haltungsbeitrag umschlug. Durch das Interview mit einem Aussteiger wurde der Fokus vom NS-Gedenken weg hin zu heutiger Religionskritik verschoben.

Diese Art der Berichterstattung erinnert sehr stark an die äußerst negative und diffamierende Berichterstattung und Kommentierung Ende der 1990er Jahre, als Zeugen Jehovas mit ihrer Verfolgungsgeschichte in Form einer Wanderausstellung „Standhaft trotz Verfolgung“ an die Öffentlichkeit gingen. Allein im Göttinger Tageblatt gab es während der vierwöchigen Ausstellung mit Rahmenprogramm Stellungnahmen von dem damaligen evangelischen Sektenbeaufftragten (Beauftragter für Religions- und Weltanschauungsfragen) sowieso viele widersprüchliche Leserbriefe.

Wer heute fast 30 Jahre nach Beginn der Aufarbeitung immer noch die Regionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als „Sekte“ bezeichnet, übersieht, dass die von der Bundesrepublik Deutschland eingesetzte Enquete‑Kommission „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“ 1998 bereits im Endbericht ausdrücklich empfohlen hat, den Begriff „Sekte“ nicht mehr zu verwenden und stattdessen eine neutralere, wissenschaftlich präzisere Formulierung zu nutzen. Die Kommission schlägt auf den Seiten 35–42 des Endberichts vor, den Begriff Sekte durch die Formulierung „Neue religiöse und ideologische Gemeinschaften und Psychogruppen“ zu ersetzen.

Dieser Begriff kann aber auf die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas nicht mehr angewandt werden. Zeugen Jehovas sind seit 2017 rechtlich in allen deutschen Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Staat anerkannt. Sie sind somit den großen Kirchen in Deutschland gleichgestellt.

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 4 
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 1 
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(c) Ingeborg Lüdtke

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2 Kommentare zu Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas

  1. Martina Reichmann sagt:

    Eine sehr schöne Zusammenfassung zur Gedenkfeier in Berlin, die längst fällig war. Vielen Dank dafür!

  2. Mike Albien sagt:

    Ein weiterer würdiger Gedenkanlass, der in Anbetracht der vergangenen 90 Jahre, seit dem die „Gewissen“-haften Menschen, die an diesem Ort gefangen und in KZ’s verschleppt wurden, eine Erinnerung erfahren.

    Tatsächlich ein langer Weg für eine fast vergessene Opfergruppe.

    Danke für die gute Zusammenfassung dieses Ereignisses.

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