KZ Bergen-Belsen Teil 3

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„Nun ja, ich kam nach Bergen-Belsen und es war ein Todeslager. …, wir schliefen auf dem Zementboden. Kopf in die eine Richtung, Füße in die andere, wie Sardinen in der Dose.“ (O-Ton Anna G.)

(Musikakzent)

Im zweiten Teil der Sendung ging es um die Berichte von Überlebenden im Aufenthaltslager.

Heute gibt es Berichte von Überlebenden aus dem Männer- und Frauenlager im KZ Bergen-Belsen. Die Berichte lassen einen winzigen Blick auf die hygienischen Zustände, die Grausamkeiten der SS und den Tagesablauf im Männerlager- und Frauenlager zu.

Auch geht um die Frage: Was wusste die Bevölkerung in der Umgebung von Bergen-Belsen?

Bleiben Sie dran und hören Sie einfach rein:

(Musikakzent)

Bei einem früheren Besuch der KZ Gedenkstätte Bergen-Belsen hatte ich mich zuerst mit der Funktion als Aufenthaltslager beschäftigt.

Das KZ Bergen-Belsen erhielt im Frühjahr 1944 aber neue Aufgaben und Funktionen. Der Leiter der KZ Gedenkstätte, Dr. Jens-Christian Wagner, erklärt mir dazu:

„Der zweite Teil des KZ Bergen-Belsen bestand aus dem sogenannten Männerlager, das eine völlig andere Funktion hatte. Hier waren Häftlinge aller Kategorien untergebracht, bei Weitem nicht nur Juden. Jüdische Häftlinge waren sogar tatsächlich hier deutlich weniger untergebracht als politische Häftlinge. Das Männerlager hatte im Wesentlichen die Funktion, … die letzte Station zu sein, für die Häftlinge, die aus anderen Lagern stammten und dort Zwangsarbeit in der Rüstungsindustrie hatten leisten müssen. … immer dann, wenn sie nicht mehr arbeitsfähig waren, und damit ihren Wert verloren hatten für die SS, aber auch für die von der Zwangsarbeit profitierenden Betriebe, dann wurden sie nach Bergen-Belsen geschickt, als Endstation, eigentlich mit der Bestimmung, hier zu sterben, und genau das passierte auch“. (O-Ton Wagner)

Dr. Thomas Rahe, der stellvertretende Gedenkstättenleiter, ergänzt:

„… kranke nicht mehr arbeitsfähige Häftlinge, oft tuberkulosekrank, völlig geschwächt, werden hier nach Bergen-Belsen abgeschoben, angeblich um sie dann hier soweit wiederherzustellen, dass sie dann wieder zurückgebracht werden können an ihre früheren Arbeitsorte in anderen Lagern. Es passiert hier aber praktisch nichts, es gibt praktisch keine medizinische Versorgung dieser Häftlinge, d. h. wir haben enorme Todesraten in diesem Lagerteil zu verzeichnen, und das geht in den folgenden Monaten bis Frühjahr 1945 so weiter“. (O-Ton Rahe)

Da ich mich bei der Gedenkstätte angemeldet habe, habe ich die Möglichkeit in der Bibliothek zu stöbern. Ich erinnere mich an das Buch „Konzentrationslager Bergen-Belsen“.

Hier finde ich den Bericht des Luxemburger Widerstandskämpfers Pierre Petit. Er kam Ende Juni 1944 ins Männerlager.

Laut seinem Bericht bestand das Lager aus drei großen Baracken, einem Appellplatz und einem kleinen Schuppen. In den Schuppen wurden die Toten gebracht, die später im Krematorium verbrannt wurden. Die Baracken wurden in sechs Blöcke untergeteilt. Je zwei Blöcke hatten einen gemeinsamen Waschraum. Die Blöcke hatten jeweils einen Tages- und Schlafraum. Es gab dreistöckige Betten.

Die Ärzte hatten die Häftlinge nach ihrem Gesundheitszustand auf die Blöcke verteilt: In der ersten Baracke waren z.B. in Block 1+2 die weniger Kranken. Sie verrichten Lagerarbeiten oder Erdarbeiten. In Block 4 waren die chirurgischen Fälle und Häftlinge mit Durchfallerkrankungen. In der dritten Baracke lagen die sterbenden Häftlinge.

Pierre Petit beschreibt detailliert einen Morgenappell an einem kalten, regnerischen und stürmischen Novembertag 1944. Die Häftlinge werden um 5 Uhr aus den Betten gejagt. Das Waschen und Anziehen erfolgt im Eiltempo. Sie werden geschlagen und angeschrien. Sie erhalten ein heißes kaffeeähnliches Gebräu. In dünner geflickter Sommerkleidung stehen sie auf dem Appellplatz in Fünferreihen. Sie warten 1-2 Stunden. Dann erscheint die SS. Der Blockführer meldet die Häftlingszahl. Sind die Füße der Häftlinge in den Fünferreihen nicht schnurgrade ausgerichtet, wird wieder geprügelt. Inzwischen sind die Häftlinge durchgefroren, die Füße steif und klamm. Dann wird wieder lange gewartet. Austreten darf niemand. Der Körper fordert sein Recht. Urin, Fäkalien und Regen vermischten sich unter den Füßen. Manchmal erfolgt der Befehl „Hinlegen“. Dann müssen sie sich in ihrem eigenen Dreck und Kot wälzen. Der Rapportführer erscheint. Die letzte Phase des Appells ist vorbei. Die Häftlinge gehen hungrig in die Baracke. Einige Tote bleiben zurück.

(Musikakzent)

Die SS machte sich auch einen Spaß daraus, kranke Häftlinge besonders zu quälen:

„ … die kranken Häftlinge … werden auch noch schwer misshandelt. Und eine dieser Formen der Misshandlung besteht eben darin, dass man sie Sport auf dem Lagergelände machen lässt. Wir reden da von Häftlingen, die entweder hohes Fieber haben, die mit Tuberkulose infiziert sind, und die müssen … schwere sozusagen körperliche Übungen auf dem Lagergelände durchführen, auch das wieder bei jedem Wetter, was natürlich auch nur mit beiträgt zu dieser enormen Todesrate in diesem Männerlager“. (O-Rahe)

Pierre Petit berichtet, dass die Häftlinge sich für diesen „Frühsport“ bei Wind und Wetter nackt ausziehen müssen. Zuerst werden richtige Turmübungen ausgeführt. Dann folgt der Dauerlauf. Er ist von Fußtritten begleitet. Die Turnübungen werden erweitert um Kriechen und Rollen über den Boden, durch Pfützen und Dreck, Robben auf den Ellenbogen. Das schlimmste ist das Hüpfen in der Kniebeuge mit im Genick verschränkten Armen. Die Häftlinge müssen zum Teil 1 -10 Mal um den Appellplatz hüpfen. Die Häftlinge hüpfen um ihr nacktes Leben. Wer umfällt, wird von der SS zusammengetreten.

(Musikakzent)

Die Häftlinge im Männerlager starben nicht nur durch Krankheit, Hunger und Misshandlungen.

Der Häftlingspfleger Karl Rothe tötete ca. 300 Häftlinge durch giftige Phenolspritzen [1]. Karl Rothe wurde durch Häftlinge ermordet:

„Es war auch ein Kapo-Häftling, der, gedeckt durch seine SS-Vorgesetzten, eine große Zahl von Häftlingen durch Benzol-Spritzen [1] ermordet hat. … Und als der SS-Mann, der ihn offenbar protegierte, mal nicht im Lager war, raffen die Häftlinge sich auf, nehmen ihn sozusagen fest, und bringen ihn um, um sozusagen dieser Mordserie dann ein Ende zu machen, auch das ist mehrfach in den Erinnerungsberichten beschrieben. (O-Ton Rahe)

(Musik)

Durch die Auflösung von frontnahen KZs kamen weitere Transporte nach Bergen-Belsen. Auch Witali Kostanda ist unter ihnen. Er wurde in der Ukraine geboren und kam als Zwangsarbeiter nach Deutschland. Später wurde er ins KZ Sachsenhausen eingeliefert. Er kam Anfang 1945 ins Männerlager Bergen-Belsen:

„Als die Fronten näher kamen, wurden die ganzen Außenkommandos aufgelöst und wir kamen wieder nach Sachsenhausen. Wir waren da ein paar Tage und kamen dann mit einem Transport nach Bergen Belsen [Anm. Anfang 1945]. Das war wirklich ein schlimmes Lager, [das] war wirklich schlimm. Die Häftlinge starben wie die Fliegen, wie man so sagt. Den ganzen Tag fuhr ein Pferdekarren die Leichen hinaus. Morgens wurden wir herausgetrieben, die Lebenden. Die Toten wurden ausgezogen und zwischen den Baracken aneinander gereiht, damit beim Appell die Zahl stimmte.

Und die Baracken, die dort waren, die waren undicht. Und es regnete und die ganzen Fußböden waren schmutzige Pfützen und die Betten waren schmutzig. Und die Baracken waren vollgestopft mit Häftlingen, die auf dem Boden schlafen mussten in diesen Pfützen. Das war für mich schlimm. Ich hab’ in dem Augenblick gedacht, das ist wahrscheinlich die letzte Stunde, die man überleben könnte. Viele Häftlinge, die schwach waren in Bergen Belsen, die fielen dann hin, irgendwo, waren noch am Leben. Und während sie noch lebten, wurden sie schon von anderen Häftlingen ausgezogen, weil sie bessere Kleidung und bessere Schuhe gehabt haben. Ich musste zusehen, wie ein Franzose, der mehrere Stunden in so einem Zustand war, wie ihn andere Häftlinge ausgezogen haben. Das hat mich damals sehr empört und sehr traurig und noch trostloser gemacht.“

Ein Deutscher, ein Zeuge Jehovas, und er schlossen sich heimlich einem Transport an:

„Er sagte zu mir: ‚Wenn wir hier länger bleiben, dann sind auch bald Leichen. Wir müssen hier weg‘. Und da wurde ein Transport von Häftlingen zusammengestellt, die woanders arbeiten sollten. Und der SS-Mann hat die Häftlinge abgetastet, die noch etwas Muskeln hatten und die hatte er extra gestellt. Und da hat er (Anm. der Bibelforscher [2]) gesagt: ‚Weißt Du was, wenn der sich umguckt und andere abtastet, stellen wir uns zu denen hin, die schon ausgesucht worden sind.‘  Das haben wir gemacht. Der hat es nicht gemerkt und so kamen auf [einen] Transport nach Farge bei Bremen.“

(O-Ton Witali Kostanda –[Transkript von der Eröffnungsveranstaltung der Ausstellung „Cap Arcona – Mythos und Wirklichkeit“ in Grevesmühlen am 03. Mai 2001)

Witali Kostanda erlebte noch Schlimmeres. Er überlebte den britischen Luftangriff auf das Schiff „Cap Arcona“ in der Lübecker Bucht.

(Musikakzent)

Bei meiner Suche nach Originalaussagen von Zeitzeugen stieß ich auf das Projekt „Zwangsarbeit 1939-1945“. Auf der Webseite der Freien Universität Berlin berichten Überlebende unterschiedlicher Konzentrationslager über ihre Leidensgeschichte. Einige Überlebende waren auch für kurze Zeit in Bergen-Belsen.

Unter ArchivID za566 findet man das Interview mit Charles G. Er kam vom KZ Groß Rosen über Celle in einem Güterwaggon ins Männerlager Bergen-Belsen. Er berichtet, von der Bombardierung des Celler Bahnhofs am 8. April 1945. Er erhielt die selbstlose Hilfe eines sterbenden Mithäftlings. Die Bewacher trieben die Häftlinge aus dem Waggon. Sein Mithäftling blieb im Waggon und schenkte ihm seine Brotration. Diese Brotration hat ihm das Leben gerettet:

„Alle raus. Alle raus. …, alle, alle „Raus, raus, raus, raus!“ … Im Wagen war, neben mir war … jemand aus Krakau, und … er sagt, … „Ich, ich kann nicht gehen. … ich bin schwach. Ich kann nicht hinausgehen. Ich kann nicht hinauslaufen. Ich habe hier einen Laib Brot, “ sagte er. „Und Sie nehmen Sie ihn, Sie sind jung. Sie nehmen meinen Laib Brot. Ich bin nicht, sowieso, nicht gut. … Ich werde nicht leben. …“ Ich sagte: „Nein, ich kann von Ihnen das Brot nicht nehmen. “ Er sagt: „Nehmen Sie das Brot,“ und er drückte es in, in mich. Ich … musste es verstecken, sonst würden sie mich dafür umbringen. Und ich steckte es, … unter mein Hemd, … Es war ein kleines Stück. Es war nicht groß.

… vielleicht fünfundvierzig Minuten später wurden wir alle auf einem Feld dort zusammengetrieben, … die Wachen standen um uns herum, damit niemand weglaufen sollte. Jetzt, nachdem, nachdem die Flugzeuge fort waren, holen sie, … uns heraus: „Geht zurück, zurück zu den Waggons! Zurück zu den Waggons! “ … Ich ging zum Waggon und ich habe den alten Mann nicht gesehen. Ich habe dort Blut gesehen, aber den alten Mann habe ich nicht mehr gesehen. Und an diesem Punkt war ich so bestürzt. Und das, aber später dachte ich, dass Gott mir vielleicht einen, einen Engel geschickt und mir dieses Stück Brot gegeben hatte, um mich die nächsten sieben Tage in Bergen-Belsen zu halten, und das ist, das ist, was dieses, dieses Stück Brot … Und ich, ich behielt es. Ich wollte es nicht essen, denn wenn mich jemand essen sieht, dann wird er es mir wegnehmen. … Als wir nach Bergen-Belsen kamen, …sie schickten uns in die Baracken, aber die waren voller toter Menschen, in den Baracken und voller, das können Sie, Sie sich nicht vorstellen. Und wir, ich und ein paar meiner Freunde, sagten: „Wir können hier nicht bleiben, denn wir, … würden noch in derselben Nacht sterben. “ … wir gingen nach draußen und schliefen draußen, auch wenn es noch kalt war, … Und nachts, [als mich] niemand sah, aß ich das ganze Brot. Sonst würden sie, … mich umbringen, wenn sie sehen, also aß ich das ganze Brot, und das hielt mich sieben Tage lang [am Leben]. Das ist, das ist ein Wunder der Wunder.“ (O-Ton)

Über die Befreiung des Lagers berichtet er:

„Aber einer von ihnen, …hob einfach seinen Kopf, und er sagt: ‚Ich sehe ein paar Panzer dort, aber sie sehen nicht wie deutsche, deutsche Panzer aus.‘ …

Und etwa vielleicht zehn, fünfzehn Minuten später, kam ein Panzer rein, …, durch das Tor.

Wir krochen dorthin, … um zu sehen, was dort vor sich ging. … der Hauptmann des Panzers stand auf, und er sagt auf … Englisch und auf Deutsch „Ihr seid frei“, … „Ihr seid, … befreit! “ Sie können sich das nicht vorstellen, was dort los war. Wissen Sie, die halbtoten Leute. Man konnte sehen, dass sie lächelten, auch wenn sie auf dem Boden lagen. Als sie das hörten, lächelten sie.

Wahrscheinlich starben sie eine oder zwei Stunden später“. (O-Ton Charles G)

(Musikakzent)

Es gab noch ein weiteres Lager im KZ Bergen-Belsen.

(Musik)

Das dritte Lager in Bergen-Belsen war das Frauenlager, das auch nochmal unterteilt war in diverse Unterlager. Das Frauenlager hatte seit dem Sommer 1944 die Funktion, von hier aus weibliche Häftlinge in Außenlager in der Rüstungsindustrie zu bringen, damit dort Zwangsarbeit geleistet wird.“

(O-Ton Wagner)

Jens-Christian Wagner macht aber auch auf einen weiteren Aspekt aufmerksam:

„ … zu diesem Zeitpunkt befand sich die deutsche Rüstungsindustrie bereits im starken Niedergang, bedingt durch Luftangriffe. Und deshalb hatte man zwar hier in Bergen-Belsen die Frauen, die eigentlich Zwangsarbeit in der Rüstungsindustrie leisten sollten, nur die Rüstungsindustrie gab es nicht mehr, und deswegen sind nur ganz wenige Frauen tatsächlich dann, der eigentlichen Zweckbestimmung dieses Lagers folgend, in Außenlager verschubt worden, um dort Zwangsarbeit zu leisten, und die meisten sind hier geblieben. Zu ihnen gehörte z. B. auch Anne Frank und ihre Schwester Margot Frank, die aus Auschwitz hierher nach Bergen-Belsen kamen, eigentlich mit dem Ziel, sie nur ganz kurz hier zu belassen, um sie dann zur Zwangsarbeit in irgendein Außenlager zu bringen, und das erfolgte dann eben nicht mehr, und die beiden Schwestern blieben hier, und wurden dann am Ende Opfer der Typhusepidemie.“

Das Kriegsgefangenenlager wird geräumt und ab Januar 1945 als „Großes Frauenlager“ genutzt.

Ich suche in der Bibliothek nach Berichten aus dem großen und kleinen Frauenlager.

Auch hier finde ich in dem Buch „Konzentrationslager Bergen-Belsen“ einen Bericht von Ada Levy. Sie wurde in Bonn geboren. Ada Levy (geb. Moses) kam von Theresienstadt Ende Oktober 1944 nach Auschwitz und kurze Zeit später nach Bergen-Belsen, später kam sie nach Salzwedel und wurde dort am 14.4.45 befreit.

Über ihre Ankunft in Bergen-Belsen und die Unterbringung in Zelten lese ich:

„Stundenlang wieder dasselbe Jagen, Stehen und Warten in der Kälte. Empfang eines Essnapfes und einer Decke. Unterkunft in Zelten auf der mit wenig Stroh bedeckten Erde. Wir verbrachten fast 14 Tage in unseren Zelten … Winterstürme, Regenschauer, die das Liegen in unseren Zelten unmöglich machten, so dass wir, um nicht völlig der Nässe ausgesetzt zu sein, die Nächte sitzend verbringen mussten.

Aber eines Nachts hatte der Himmel in Einsehen mit uns, und unter furchtbaren Krachen durch den Sturm fielen die elenden Zelte zusammen. Zwar gab es auch Verletzte, aber uns brachte man nun in Baracken unter, die zwar eisig kalt waren, aber die Nässe nicht durchließen. Auch hatten wir hier Dreistockbetten mit ein wenig Stroh, je zwei mussten eines dieser schmalen Betten teilen … Die Stunden, die man zitternd vor Hunger, …, Kälte, eng aneinander liegend auf den verwanzten Strohlagern verbrachte, wurden eine Ewigkeit. Mit Heißhunger erwartete man die Wassersuppe. Es gab mittags eine dünne Suppe, abends ein Kleckschen Marmelade oder ein viertel Mainerkäse. Nachmittags wurde die kleine Brotration ausgeteilt und gleich verschlungen …“ (Sprecherin Gudrun Stockmann)

Auch sie musste Appell stehen:

„Hier auch wieder das stundenlange Stehen vor den Baracken, der sogenannte „Appell“ – erschöpftes Strammstehen in Fünferreihen, nicht rühren, bewacht und ständig den Knüppeln ausgesetzt von der SS und Frauenwache.“ (Sprecherin Gudrun Stockmann)

Die hygienischen Zustände waren katastrophal:

„… so liefen die fetten Ratten … Tag und Nacht über unsere Betten. Dazu die Wanzen- und Läuseplage“. (Sprecherin Gudrun Stockmann)

Bei unzureichender Kleidung musste sie schwer arbeiten:

„Und dann kam die Arbeit, der man auch in gesunden Tagen nicht gewachsen gewesen wäre, geschweige denn in unserem erschöpften, unterernährten Zustand.

In Kälte, mit mangelhaftester Kleidung, zerfetztem Schuhzeug, stand ich bei dem Auswerfen von tiefen Straßengräben auf den Strümpfen in tiefen Schnee. Nichts zum Wechseln, Tag und Nacht nasse Strümpfe an den wunden Füßen.“

(Musikakzent)

Kurze Zeit nach Ada Levy kam auch die Polin Ella B. ins Frauenlager. Ihr Interview hörte ich auf der Webseite der Freien Universität Berlin Projekt „Zwangsarbeit 1939-1945“ unter der Nummer ArchivID za416:

„Als ich nach Bergen- Belsen kam und die Haufen von, von Leichen sah, die sich draußen auftürmten, alle, jeder Block und sogar drinnen, der Gestank war unerträglich, denn die Leute starben wie die Fliegen. Das weckte meinen Überlebenswillen, und ich sagte mir, dass ich weiter machen musste. Ich muss gehen und ich darf nicht auf dem Haufen von diesem … Auf diesem Leichenhaufen hier enden. Ich muss weitermachen. Und es kamen Transporte rein, von verschiedenen Lagern. Das war schon im, im, äh, ich denke, Oktober 1944. Transporte kamen aus … Sogar von Auschwitz und anderen Lagern kamen sie nach Bergen-Belsen. Sie eröffneten dann eine neue Küche und ich stand dort in der Schlange. Jeden Tag, kämpfen, stoßen. Die Mädchen, alle versuchten, die Leute versuchten, eine neue Arbeit zu bekommen. Am fünften Tag kam ich zurück … Am vierten Tag kam ich zu Roma zurück, am vierten Tag abends, erschöpft, müde, hungrig, verzweifelt. Ich sagte: „Ich werde nie in die Küche kommen. “ Sie sagt: „Mach weiter. Versuch es.“ Am fünften Tag wurde ich genommen, doch ich ging nicht in die Küche. Ich saß draußen unter freiem Himmel, schälte tage- und wochenlang Kartoffeln. Schälte nicht, nicht einmal Kartoffeln, sondern irgendwelches Gemüse in Körbe mit Wasser. Es war kalt, eiskalt! Meine Hände gefroren und das Wasser gefror in den Eimern. Erst viel später … riefen sie mich hinein. Ich bekam drinnen eine Arbeit und dann rettete ich viele Leute, denn ich, ich war, nicht immer, aber immer, wenn ich konnte, brachte ich ein Stück, nicht Kürbis, sondern dieses äh … Etwas Grünes, etwas, ein Stück Kartoffel. Und eines Tages saß der Obersturm[bann]führer in der Ecke im Büro, in einem Glasbüro, und beaufsichtigte die ganze Küche, also musste er bemerkt haben, als ich etwas in meine Unterwäsche steckte. Und es gab dort einen russischen Mann, der mit mir in der Küche arbeitete. Kein Jude. … Und er schob einen, einen Wagen mit Asche. Er machte die Woche sauber, äh … Und er sagte: „Er hat dich gesehen. “ Und er sagte, ich solle es in, in die Asche werfen, was immer ich dort hatte. Und sie durchsuchten mich, konnten nichts … finden. Ich wäre erschossen worden! „ ( O-Ton Ella B.)

Auch die Ungarin Zahava S. berichtet unter ArchivID za587 von einer lebensbedrohenden Situation. Sie war von Oktober – Dezember 1944 im Frauenlager:

„Und dann hat jemand dort in Bergen Belsen Sabotage verübt. Und sie wollten die ganze Gruppe bestrafen, … Ich denke, ein paar Blocks waren davon betroffen. Und … wir standen den ganzen Tag. Ich meine, fast einen ganzen Tag. Und sie sagten, dass jeder Zehnte getötet werden wird. Und sie haben über die Lautsprecher geschrien „Kommt her, wer das getan hat“, irgendjemand hat das … Material zerrissen und etwas aus dem Material gemacht, … Und das war eine Sabotage. Und dann standen wir …Ich stand da und zu jeder Zeit sagten sie wieder und wieder, wenn einer nicht nach vorne kommen würde, wird jeder Zehnte getötet. Und die Deutschen taten das (auch) irgendwo an einem Platz. Dies – es war kein unmögliches Ding. Und mir, mir war es egal, die Zehnte zu sein, aber ich wollte nicht, dass meine Schwester eine Zehnte sein sollte- weil (-) So, das war schrecklich und gegen Abend, … nichts (passierte), sie … machten ihre Drohung im Lager nicht wahr. …

Aber wir hatten noch Glück in …Bergen Belsen, weil es dem Ende zuging. Es war tatsächlich Dezember 1944, …. [Es gab nicht mehr] so viele Arbeitskräfte, so konnten sie auch nicht mehr so stark selektieren. So hatten wir Glück, im Dezember … brachten sie uns … von Bergen Belsen zu diesem … Arbeitslager Markkleeberg.

(Musikakzent)

Die Polin Anna G. kam im Januar 1945 aus Auschwitz ins Frauenlager. Der Typhus hatte auch das Frauenlager erreicht. Anna G´s Bericht ist dokumentiert als ArchivID za576:

„Nun ja, ich kam nach Bergen-Belsen und es war ein Todeslager. …, wir schliefen auf dem Zementboden. Kopf in die eine Richtung, Füße in die andere, wie Sardinen in der Dose. Und das Erste, was ich tat, war, mich zur Arbeit zu melden, um dort ganz schnell wieder rauszukommen. Der Typhus wütete im ganzen Lager. Und wie ich schon sagte, zu dieser Zeit breitete sich der Typhus im Lager aus, und als ich mich zum Arbeiten eintrug, waren da noch … andere Mädchen, die sich zusammen mit mir meldeten. Und wir landeten schließlich in … Gelenau.“ (O-Ton Anna S.)

Ende Februar 1945 kam Anita S. nach Bergen-Belsen. Die Lebensumstände hatten sich noch drastischer verschlechtert. Unter ArchivID za585 berichtet Anita S. sogar von Kannibalismus.

„Wir waren zerstört, als wir sahen, dass sie uns wieder hinter Stacheldraht drängen wollten und wir sahen die wandernden Toten da. Und zu dem Zeitpunkt war es total desorganisiert. Da gab es keine Betten mehr, keine Essensrationen mehr. … Jeder war krank: Typhus, Ruhr, tote Menschen haufenweise überall. Man, man nahm das eigene Leben in die eigene Hand, um zu gehen, wenn sie, … etwas Suppe da hatten. Wenn sie einen nicht zu Tode gequetscht haben, dann bekam man vielleicht ein bisschen. Wir schliefen auf der Erde, wo immer man einen Platz drinnen fand. Und der … einzige Weg, um ein bisschen mehr Platz zu bekommen, … ist, wenn neben einem irgendjemand starb. Und sie haben ihn dann raus(- ) rausgezogen. Es, … hat nicht menschlich ausgesehen. Bergen-Belsen sah nicht menschlich aus. Da waren Menschen so hungrig, dass sie das Fleisch der Toten gegessen haben.

… Und mir wurde es [Anm. auch] angeboten.“ (O-Ton)

(Musikakzent)

Obwohl Ella B., Anita S., Anna G. und Zahava S. nur kurze Zeit im Frauenlager waren, konnten sie sich gut an Einzelheiten erinnern. Anders ist dies bei der Zeugin Jehovas Charlotte Tetzner. Sie war bereits in den KZs Ravensbrück und Auschwitz. Sie kam im März 1945 nach Bergen-Belsen. Sie konnte sich an nichts erinnern.

In ihrem Buch „Frierende“ schreibt sie:

Unser nächster Halt: Bergen-Belsen.

Keine Erinnerung.

Ich weiß nicht, wie lange wir dort waren.

Ich weiß nicht, was in dem Lager geschah.

Ich weiß nicht, wo ich schlief.

Ich weiß nicht, warum. Nur an eines kann ich mich erinnern: Wir standen. Einige wurden aufgefordert, vorzutreten. Sollte ich von den anderen getrennt werden?

„Nimm doch auch ein paar Junge mit!“, hörte ich einen SS-Offizier sagen.

Ich war dabei. Ich gehörte wieder zu meinen Glaubensschwestern. War die 26te.

Aber wohin sollte es wieder gehen?

Wieder zum Bahnhof. Wieder in den Zug.“ (O-Ton Tetzner aus Lesung in Göttingen)

Jens-Christian Wagner hat für ihre Erinnerungslücke folgende Erklärung:

„Ja, weil das so schnell ging. [S]ie ist ins Frauenlager gekommen, und sie gehört zu den wenigen, die tatsächlich aus dem Frauenlager zur Zwangsarbeit in andere Lager weiter verschubt wurden, wie die SS das nannte.“ (O-Ton Wagner)

(Musikakzent)

In den letzten Tagen vor der Befreiung kam noch ein weiteres Lager dazu:

„… von den Häftlingen, die hier befreit werden, kommen mehr als 15000, noch in …, in den letzten 5, 6 Tagen vor der Befreiung, hier in Bergen-Belsen an. Männliche Häftlinge aus dem Lagerkomplex Mittelbau-Dora. Das Lager ist schon so überfüllt, das ist einfach physisch gar nicht mehr möglich, die hier noch unterzubringen, und deswegen gibt es dann eine Abmachung zwischen der SS und der Wehrmacht, in dem angrenzenden Truppenübungsplatz Bergen-Hohne, mit der Folge, dass etwa 30 Gebäude da ausgegrenzt werden. Die müssen von den deutschen Soldaten verlassen werden, und die werden sozusagen als KZ Bergen-Belsen Nr. 2 genutzt, wir sprechen aber vom „Kasernenlager“ in dem Zusammenhang. (O-Ton Rahe)

(Musik)

Heute habe ich in der KZ Gedenkstätte sehr viel über das Männer- und Frauenlager erfahren. Das, was ich schon wusste, konnte ich mit neuen Informationen verknüpfen. Es sind sehr viele Informationen. Ich muss das alles einmal sacken lassen. Es gäbe bestimmt noch vieles zu erfahren, z.B. über die Kinder, die hier allein oder mit den Eltern inhaftiert waren. Oder über das „Displaced Persons Camp“ nach der Befreiung. Oder: Was geschah mit den Tätern?

Aber für heute ist meine Aufnahmefähigkeit so gut wie erschöpft.

Abschließend habe ich doch noch drei Fragen an Jens-Christian Wagner. Fragen, die mich schon lange beschäftigen:

Inwieweit war die Bevölkerung in diese Grausamkeiten mit einbezogen?

„Also, nun liegt zwar Bergen-Belsen mitten im Wald, und entspricht damit der Klischeevorstellung aus der Nachkriegszeit, dass die Lager irgendwo hinter Wäldern oder Bergen versteckt lagen, und weitab der deutschen Bevölkerung. So stimmt das aber nicht. Zum einen gibt es auch hier im Wald Dörfer und Menschen, man denke an die Stadt Bergen, die dem Lager ja auch ihren Namen gegeben hat. Die Rampe (die Bahnhofsrampe), an der die Transporte sowohl der Kriegsgefangenen als auch der KZ-Häftlinge ankamen, die dann zu Fuß die letzte Etappe in das Lager laufen mussten. Diese Rampe befindet sich am Ortsrand, und jeder Bergener konnte das sehen. Es gibt hier eine Reihe von Dörfern rundherum um die Gedenkstätte, durch die am Ende des Krieges die Todesmärsche liefen, z. B. aus Mittelbau-Dora bei der Räumung dieses KZs im Harz. Es gab viele Handwerker und Zulieferbetriebe aus den Ortschaften rundherum, die das Lager versorgt haben. Das bisschen an Nahrung, was es hier gab, musste ja auch irgendwo gekocht und hergebracht werden, und das wurde in den Ortschaften rundherum natürlich gekauft. Es gab Sichtkontakte, gerade aus dem Kriegsgefangenenlager wissen wir vom Winter 1941/1942, dass es ein beliebtes Ausflugsziel für die Bevölkerung im Umfeld der Lager war, am Sonntag, (also am arbeitsfreien Tag), hierher zu gehen, und am Lagerzaun zu stehen und sich die sterbenden Russen anzugucken. Davon gibt es auch ganze Fotoserien, wie die Gaffer gewissermaßen am Zaun stehen.“ (O-Ton Wagner)

Wie gehen die heutigen Anwohner mit der Geschichte und der Gedenkstätte um?

Na ja, also im Grunde ist der Umgang der Bevölkerung mit der Geschichte hier im Umfeld von Bergen-Belsen nicht anders, als an allen anderen ehemaligen KZ-Standorten in Deutschland. Bis in die 1990er Jahre hinein hat man sich extrem schwer getan mit diesem Erbe, und hat versucht, jegliche Verantwortung und Kenntnis der Verbrechen von sich zu weisen. Generationell bedingt, aber auch bedingt durch ein generelles Umschwenken in der deutschen Erinnerungskultur, hat sich da doch in den letzten 20 Jahren (ei)ne ganze Menge getan, und ein gutes Beispiel ist die Stadt Bergen. Bergen hat lange sich institutionell von der Gedenkstätte Bergen-Belsen ferngehalten. Und seit einigen Jahren haben wir außerordentlich enge Beziehungen zur Stadt Bergen, und haben im Augenblick mehrere gemeinsame Projekte, mit dem Ziel, die Auseinandersetzung mit den Verbrechen in Bergen-Belsen, aber auch in und um Bergen, zu intensivieren, und da zieht die Kommune im Augenblick genauso mit, wie wir das hier in der Gedenkstätte tun, also da hat sich dort einiges geändert. (O-Ton Wagner)

Wie reagieren die Zeitzeugen, die hierher kommen?

„Na ja, zunächst mal trauern die um ihre verstorbenen Freunde und Angehörigen, das ist der Hauptzweck, um hierher zu kommen. Das sind die Gräber, an denen man trauert. Sie sind, glaube ich, sehr zufrieden, dass die Gedenkstätte Bergen-Belsen in den letzten 20 Jahren deutlich ausgebaut wurde, bis in die 1990er Jahre, bis in die frühen 2000er Jahre gab es hier nur eine relativ kleine Ausstellung, und seit 2007 gibt es eine sehr umfassende Ausstellung, mit einer Gedenkstätte, die eine große Bildungsabteilung hat, die eine große Forschungs- und Dokumentationsabteilung hat. Das alles gab es in den 1990er Jahren noch nicht, von den 1980ern mal ganz zu schweigen. Bis 1987 gab es in Bergen-Belsen einen einzigen Mitarbeiter, und das war der Friedhofsgärtner, und sonst nichts. Es gab ja keine wissenschaftliche, keine Bildungsarbeit, gar nichts. Und das ist nochmal ein großer Unterschied zu einigen anderen Gedenkstätten, insbesondere in der früheren DDR, die natürlich ideologisch eine bestimmte Funktion hatten. Aber wenn man das mal mit Buchenwald vergleicht: 1987, als Bergen-Belsen einen Mitarbeiter hatte, nämlich den Friedhofsgärtner, hatte die Gedenkstätte Buchenwald an die 200 Personen, die dort arbeiteten“. (O-Ton Wagner)

(Musik)

Als ich 1998 begann, Radiosendungen zur Aufarbeitung der NS-Geschichte zu produzieren, hatte ich die stille Hoffnung, dass sich die Geschichte nicht wiederholt.

Heute bin ich davon nicht mehr so überzeugt. Die Situation hat sich geändert. Die Schüler überhäuft man im Geschichtsunterricht längst nicht mehr mit der NS-Geschichte. Es stehen wieder andere Themen im Vordergrund.

Viele Zeitzeugen sind verstorben. Sie können kein direktes Zeugnis von den Gräueln mehr ablegen.

Es gibt wieder Fremdenhass in Deutschland. Religionsfreiheit steht zwar im Grundgesetz, aber Religionsfreiheit gibt es nicht in allen Köpfen.

Es ist weiterhin wichtig an die Schreckensherrschaft und ihre Auswirkungen zu erinnern, um zu mahnen.

Der Zeitzeuge Horst Schmidt sagte in der Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Göttingen 1998:

„Aber wir spüren in uns die Verpflichtung, diese Dinge, die wir erlebt haben, weiterzugeben, damit sie sich nicht noch einmal irgendwie ereignen!“ (O-Ton)

(Lied von Konstantin Wecker „Sag nein“)

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Nachtrag: Prof. Dr. Jens-Christian Wagner ist seit Ende 2020 Leiter der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora in Weimar

[1] Im Sinne einer radikalischen Substitution kann Benzol in der Fenton-Reaktion zu Phenol umgesetzt werden (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Phenol)

[2] Die Zeugen Jehovas wurden damals Bibelforscher genannt.

Literaturhinweis:

  • Konzentrationslager Bergen-Belsen – Berichte und Dokumente, 2. Auflage 2002, Vandenhoeck & Ruprecht
  • Tetzner, Charlotte: Frierende, 2004, Klartext Verlag

Quelle:

Projekt „Zwangsarbeit 1939-1945“ der Freien Universität Berlin

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Noah Klieger verstarb am 13.12.2018 im Alter von 92 Jahren in Tel Aviv/Israel.

Noah Klieger überlebte die Konzentrationslager Auschwitz, Mittelbau-Dora und Ravensbrück. Er verstarb am 13.12.2018 im Alter von 92 Jahren in Tel Aviv/Israel.

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite unter: Noah Klieger kehrt zurück nach Mittelbau-Dora https://www.radio-uebrigens.de/?p=785

 

Noah Klieger – Gesprächssplitter

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Urheber-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz: Interview mit Prof. Dr. jur. Eric W. Steinhauer (Bibliothek)

Interview mit Prof. Dr. jur. Eric W. Steinhauer, stellvertretender Direktor der Universitätsbibliothek Hagen am 12.10.2018

IL: Das neue „Urheber-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz“ trat am 1.März 2018 in Kraft. Warum war aus Sicht der Bibliotheken eine Änderung des Urhebergesetzes nötig?

S: Seit dem Aufkommen der digitalen Nutzungen und der digitalen Dienstleistungen sind Bibliotheken immer wieder mit urheberrechtlichen und technischen Fragen konfrontiert. Es geht z. B. darum Kopien aus Büchern per Mail zu verschicken oder etwas zu digitalisieren und in elektronischen Semesterapparaten bereitzustellen.

Es gab verschiedene Gesetzgebungen in dem Bereich, auch Musterprozesse, die bestimmte Sachen dann noch geklärt haben. Für den juristischen Laien war dies nicht mehr durchschaubar. Bei unseren Nutzern und Nutzerinnen in der Wissenschaft und bei den Studierenden  war es ein wichtiges Anliegen, dass wir ein Urheberrechtgesetz oder eine Rechtsgrundlage erhalten, deren Text verständlich ist. Dieses Gesetzes hat dies ist auch weitgehend gut umgesetzt.

IL: Ja, das wäre auch meine nächste Frage gewesen, weil ja auch der Zweck der  Änderung des Gesetzestextes die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sein sollte. 

 

S: Also ich habe gesagt weitgehend gut umgesetzt. Das muss man immer vielleicht ein bisschen differenzieren. Die größte Diskussion hatten wir bei dem alten §52  a UrhG. Da ging es um die elektronischen Semesterapparate. Das Gesetz sollte auch, von Lehrbeauftragten und, Professoren angewendet werden. Die Auslegung der vielen unbestimmten Rechtebegriffe, kleinen Teile und Gebotenheit, die enthalten waren, war schwierig. Die Anwendbarkeit ist einfach sehr kompliziert gewesen. Das hat sich eindeutig verbessert, weil jetzt ganz klar Prozentsätze im Gesetz drinstehen,  ist das  sehr hilfreich geworden. Bei den Dienstleistungen der Bibliotheken war das nicht so problematisch, weil das Fachpersonal mit diesen Dingen befasst ist  und mit solchen Regeln auch relativ gut umgehen kann. Der § 60 e fasst im Prinzip den alten Rechtstand mit einigen Veränderungen zusammen, ist aber wenn man genau hinguckt nicht völlig vollständig. Es gibt noch einige Nutzungsvorgänge, die in Bibliotheken vorkommen, die nach wie vor außerhalb der neuen Vorschriften zu finden sind. Will eine Bibliothek ein seit mehreren Jahren vergriffenes Werk in den Bestand übernehmen, aber das Werk ist weder beim Verlag noch im Antiquariat erhältlich, dann darf die Bibliothek das Werk reproduzieren oder reproduzieren lassen, und dann als Kopie in Ihren Bestand einstellen. Das ist nach wie vor im § 53 geregelt. Eine Sache, die eigentlich nur die Bibliotheken betrifft, die ist in § 60 e nicht enthalten. Also da ist noch eine kleine Unschärfe.

IL: Wie wird das neue „Urheber-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz“ in den Bibliotheken umgesetzt?

 

S: Das beschränkt sich im Wesentlichen eigentlich auf eine Information. Die Regelungen als solche sind ja, was jetzt die Bibliotheken anbelangt, nicht so schrecklich viel geändert worden. Die Hausnummern haben sich oft geändert.

Was hinzugekommen oder neu ist, dass wir leichter Vervielfältigungen machen zur Langzeitsicherung digitaler Ressourcen können. Das ist jetzt klargestellt.

Ein Problem war immer die Frage bei der Dokumentlieferung oder Kopienlieferung, Lieferung im Rahmen der Fernleihe, ob man das per E-Mail ausliefern darf oder nicht. Das ist jedenfalls für die nichtkommerzielle Nutzung weitgehend freigestellt im § 60 e Absatz 5.

IL: Jetzt haben wir ja über die positiven Seiten gesprochen, aber es gibt bestimmt auch Nachteile, die das neue „Urheber-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz“ für die Bibliotheken mit sich bringt.

S: Der Hauptnachteil dieses Gesetzes liegt eigentlich in einem versteckten Paragrafen, nämlich in der Regelung, dass die neuen Bestimmungen  nur für fünf Jahre befristet sind. Wir haben ja im Grunde genommen das alte Recht, in das neue Recht überführt. Das ist klarer geworden.

Wenn sich jetzt in fünf Jahren der Bundestag aus irgendwelchen Gründen nicht bereitfindet, die Bestimmungen zu verlängern, dann laufen sie sämtlich aus. Wir wären dann in der Situation, dass wir überhaupt keine Regelungen mehr haben, die Bildung und Wissenschaft betreffen, die auf digitale Besonderheiten eingehen.        Mit einem Schlag wären wir quasi in die 1980er Jahre zurück katapultiert. Das natürlich eine dramatische Aussicht. Da bin einmal gespannt, wie sich die Diskussion entwickelt, wenn es zum Auslaufen dieser Regelung kommt. Zurzeit ist also keine Befriedigung dieser Diskussion endgültig erfolgt. Im Vorfeld dieser Verlängerung werden natürlich sämtliche Streitigkeiten, die wir jetzt in diesem Gesetzgebungsverfahren hatten, wieder aufgerufen werden. Es werden dann wieder Änderungen erfolgen usw. Es ist also eine gewisse Pause in die Debatte eingetreten, (ich) finde auch auf einem guten Stand für die Bibliotheken. Aber die Debatte ist nicht durch und nicht entschieden und wird in den nächsten Jahren auch unvermindert weitergehen.

IL: Die VG Wort hatte ja eine werkbezogene Abrechnung für die Nutzung eines  Titels durch die Bibliothek angestrebt. Daraufhin gab es Proteste von Seiten der Bibliotheken. Der Gesetzgeber sieht in der Änderung des Urheberrechtes nun eine Pauschalabrechnung vor. 

Glauben Sie persönlich, dass die Urheber durch die neue gesetzliche Regelung gerecht entlohnt werden?

S: Da spielen jetzt eine Menge Fragen rein. Nehmen wir jetzt mal generell die Frage der Entlohnung von Urhebern: Sobald ich eigenschöpferisch kreativ irgendetwas mache, auch wenn es nur ein Blogeintrag ist oder ein sehr intelligent gemachter Tweet, habe ich ja schon ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen. Kein Mensch käme auf d ie Idee das zu vergüten. Also die Frage, ob man sobald man ein urheberrechtlich geschütztes Werk schafft, sofort einen Anspruch auf eine Vergütung hat, finde ich ein bisschen schwierig gestellt. Eigentlich ist  jeder Mensch kreativ und im heutigen Online-Kontext auch als Urheber unterwegs. Das nur so vorausgeschickt. Wenn wir jetzt über die angemessene Verfügung von Urhebern und Urheberinnen im Kontext von Bibliotheken reden,   möchte ich das auch noch ein bisschen auf den Bereich der wissenschaftlichen Publikationen und der Fachpublikationen engführen.  Was jetzt Literatur, künstlerisches Schaffen anbelangt, das ist noch etwas ganz anderes. Um diese Werke ging es ja auch in den Diskussionen gar nicht. Es ging vor allem um wissenschaftliche Literatur. Da sagen Sie, es gab einen Streit mit den Bibliotheken. Auch das ist eigentlich ungenau. Den Streit gab es in den elektronischen Semestern. Da sind die Bibliotheken eigentlich gar nicht beteiligt, weil das ja die Lehrenden selbst befüllen. Bibliotheken geben vielleicht gewisse Dienstleistungen und Hilfestellungen dabei, indem sie z.B. einen Scanservice anbieten. Aber die Schrankennutzung findet bei den Lehrenden selber statt. Die wären auch diejenigen gewesen, die Abrechnungen am Ende hätten machen müssen, ggf. hätten die Bibliotheken dies für sie übernehmen können. Aber eigentlich ist es eine Frage der Lehrenden gewesen. Da die Bibliotheken sich am längsten mit dem Urheberrecht beschäftigen und in den Hochschulen eine der wichtigen Stellen sind, haben sie sich dieses Anliegens angenommen. Sie warnten vor einem sehr großen bürokratischen Aufwand.  Im Ergebnis würde es dazu führen, dass Nutzungen in den elektronischen Semesterapparaten zurückgingen. Die  Konsequenz wäre, dass im Vergleich zur Pauschaleinnahmesituation, die Einnahmen für die Urheber und Urheberinnen unterm Strich sogar sinken würden. Also man kann nicht einfach meinen, die Einzelabrechnung bringe mehr Einnahmen. Man unterstellt dabei, dass die gleiche Nutzungsintensität bei Einzelabrechnung vorhanden ist. Dass dies nicht so ist, haben Untersuchungen gezeigt. Die Untersuchung an der  Universität Osnabrück ergab, dass  die Nutzung signifikant sinkt. Die finanzielle Situation für die Urheberinnen und Urheber verbessert sich in keiner Weise.

IL: Welche Geschäftsmodelle könnten Sie sich vorstellen?

S: Neue Geschäftsmodelle diskutiert man vor allen Dingen im Bereich der wissenschaftlichen Zeitschriftenveröffentlichungen: Man möchte dazu kommen, dass die Veröffentlichungen für jeder Mann im Internet freizugänglich sind. Die Bibliotheken würden dann im Wesentlichen nur Nachweisdienstleistungen an der Stelle erbringen, dass die Dinge gut auffindbar sind. Aber das muss natürlich irgendwie bezahlt werden, denn auch wenn Dinge freizugänglich sind, entsteht ein Aufwand im Redaktionsprozess, im Publikationsprozess. Irgendwer muss die Kosten tragen. Traditionell werden die Kosten ja im Zeitschriftenbereich durch die ABO-Gebühren abgedeckt. Diese würden ja dann wegfallen, wenn nichts abonniert wird. Wäre alles freizugänglich, gäbe es keine Gebühren. Also müsste man dann offenbar das Publizieren selber bezahlen. Das sind jetzt Überlegungen, wie man dort vernünftige Geschäftsmodelle hinbekommt, wobei die Breite der Meinungen, die es dazu gibt, ziemlich groß ist. Überwiegend möchte man mit den traditionellen Verlagen, die auch eingeführte Titel haben, diesen Weg beschreiten. Es gibt auch radikalere Ansätze, die sagen, dass das ganze System mit dazwischen geschalteten Verlagen, so wie es jetzt existiert, nicht mehr zeitgemäß ist. Man müsse dies völlig umbauen. Da sind die Dinge noch vollkommen offen. Was am Ende, nach meiner Einschätzung aber in jedem Fall sein wird: Es wird spezielle Dienstleister geben, die diese Publikationsprozesse, auch Begutachtungsprozesse und dergleichen organisieren müssen. Sie müssen natürlich auch ein faires Auskommen haben. Es  muss sich wirtschaftlich lohnen, sonst gibt es hier keine Dienstleister. Die Herausforderung besteht  darin ein gutes Geschäftsmodel zu entwickeln. Es muss wirtschaftlich sinnvoll erscheinen, solche Dienstleistungen anzubieten. Die Nachteile des jetzigen Systems durch die  sehr überzogenen Preisvorstellungen einiger Verlage dürfen sich  in dem neuen System dann auch nicht wiederfinden. Sonst haben wir nichts gewonnen, sondern nur die Geldströme umgeleitet, aber eigentlich strukturell nichts verbessert.

© Ingeborg Lüdtke

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70. Frankfurter Buchmesse (2018)

Anreise und Ankunft

Nun ist es wieder soweit. Die 70. Frankfurter Buchmesse hat geöffnet. Es ist meine 40. Reise zur Frankfurter Buchmesse: Vierzig Mal stand ich schon vor der Frage „Welche Schuhe ziehe ich an?“ Diesmal fällt mir die Entscheidung besonders schwer, denn um kurz vor 7 Uhr zeigt das Thermometer 7 ° an, aber es soll ein warmer sommerlicher Herbsttag in Frankfurt werden. Ich entscheide mich für den Ballerina und Kniestümpfe und  ziehe diese über die Strumpfhose.

Der Zug ist pünktlich. Laut Durchsage im Zug kommen wir sogar 2 Minuten früher als geplant in Frankfurt an. Während ich mich Richtung Ausstieg begebe, sehe ich links in dem Abteil meine Vorgesetzte und eine Kollegin. Wir sprechen noch kurz miteinander. Dann trennen sich unsere Wege.

Im Messe-Torhaus angekommen, treffe ich kurze Zeit später auf der Treppe unsere Geschäftsführerin, die zu einem Termin eilt. So eilig habe ich es nicht, da mein erster Termin erst um 10 Uhr beginnt. Aber wo bitteschön ist in der Halle 3.1 der Raum „Resonanz“? Ausgeschildert ist er nicht und auf dem Buchmesseplan gibt es keinen Hinweis. Nach mehrmaligem Fragen werde ich fündig. Anderen Kollegen*innen und einem Referenten geht es ähnlich, sie treffen so nach und nach während der Veranstaltung ein.

Marrakesch-Vertrag

Das Thema der Veranstaltung lautet „Anpassung des deutschen Urheberechtsgesetzes – Chancen und Herausforderung des Marrakesch-Vertrages“. Wieso eigentlich Marrakesch-Vertrag? Das klingt ein wenig nach 1001 Nacht, aber damit hat er wenig zu tun. Der völkerrechtliche Vertrag zum Urheberrecht über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen wurde am 27. Juni 2013 in Marrakesch abgeschlossen. Er soll in den nächsten Tagen auch in der EU (Oktober 2018) ratifiziert werden.

Elke Dittmer, Geschäftsführerin der Stiftung Centralbibliothek für Blinde sowie der Norddeutschen Blindenhörbücherei e.V. (NBH) und Vorsitzende der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen (MEDIBUS e.V.) moderiert die Veranstaltung.

Jürgen Dusel ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Er ist selbst sehbehindert. Sein Motto lautet „Demokratie braucht Inklusion“. Eine Gesellschaft, die nicht inklusiv sei, könne von Demokratie nicht sprechen. Auch für  Blinde und Sehbehinderte gelten die Grundrechte: Selbstbestimmung, freie Meinungsbildung und das Recht auf Bildung und Selbstbestimmung. Die Aufgabe des Staates sei es, dafür zu sorgen, dass diese Rechte alle nutzen können. Jeder müsse den gleichen Zugang zur Kultur erhalten.  Bisher ständen Blinden und Sehbehinderte nur 5 % aller veröffentlichten Werke in einem barrierefrei zugänglichen Format zur Verfügung, besonders bei Fachbüchern bestände ein Mangel. Verlage seien nicht verpflichtet, Bücher im zugänglichen Format vorzubereiten. Laut § 14 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichte Eigentum aber. Sein Gebrauch solle zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Susanne Barwick ist die stellvertretende Justiziarin der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Sie teilte mit, dass sich die Überschrift des § 45 a des Urheberrechtsgesetzes in „Behinderte Menschen“ geändert habe. Auch weist sie auf die Verpflichtung des Eigentums hin, dies könne bedeuten, dass der Urheber durch eine gesetzliche Schranke ohne Bezahlung bei der nichtkommerziellen Nutzung bliebe. [Anm.: Tatsächlich erhält der Urheber trotzdem eine Vergütung. Um ein barrierefreie Werk herzustellen, wird in der Regel das originale Buch von Blindenbibliotheken und sonstige Stellen, die in barrierefreie Formate zu übertragenen Werke umwandeln, selbst gekauft. Hinzu kommen die Vergütungen über die Geräteabgaben für die Produktion und den Empfang der barrierefreien Fassungen.]

Nach der Ratifizierung des Vertrages von Marrakesch in Deutschland dürften staatliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die Dienstleistungen in Bezug auf Bildung, pädagogische Schulung, adaptives Lesen oder Zugang zu Informationen zugunsten von blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen anbieten, veröffentlichte Werke ohne die Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts in einem zugänglichen Format vervielfältigen oder verbreiten. Es gäbe keinen Vorrang von Lizenzen. Derjenige, der das barrierefreie Produkt herstelle, müsse nicht mehr prüfen, ob es bereits ein entsprechendes Produkt gäbe. Es solle aber eine verwertungspflichtige Schranke mit Abrechnung über die VG Wort geben.

Prof. Dr. Thomas Kahlisch ist Direktor der Deutschen Zentralbücherei für Blinde und Vertreter der Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen (MEDIBUS e.V.). Es stellte fest, Produkte wie Hörbücher, Braille-Bücher etc. seien im großen Stil nicht umsetzbar, weil die Aufbereitung zu zeitintensiv seien. Neue Angebote nach der Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages könnten sein: Großdruckausgaben, barrierefreie E-Books (z.B. durch Einstellung der Farbe oder Anpassung der Kontraste auf dem Tablet) oder ein internationaler Austausch durch Verleihen von barrierefreien Inhalten.

Dr. Victor Wang ist Leiter der Abteilung „neue Produkte print & digital“ im Böhlau Verlag sowie als Leiter der Peergroup Produktion in der IG Digital. Er wies auf die Checkliste für E-Pub 3 hin. Die Peergroup Produktion in der IG Digital hat diese Handreichung  unter Mitwirkung der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (DZB) erstellt. Das übliche Format für E-Book ist das PDF-Format.  Würde man eine barrierefreie PDF für Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen erstellen, benötige man einen Druckkostenzuschuss. Eine Förderung durch den Gesetzgeber wäre wünschenswert. Die Publikationsform „Open Access“ sollte auch barrierefrei sein. Open Access sei zwar für die Leser frei, aber das Publizieren sei nicht kostenlos.

Dr. Ilas Körner-Wellershaus ist Mitglied der Geschäftsleitung des Ernst Klett Verlags und Vorstandsvorsitzender des Verbandes Bildungsmedien. Er weist auf die heutigen didaktischen Konzepte in den Schulbüchern und die damit verbundenen Probleme hin. Oft seien die Bilder ohne dazugehörigen Text. Bilder müsste man für Blinde und Sehbehinderte als Text beschreiben. Allerdings würden die Bilder heute als Gesprächsansatz dienen und könnten deshalb nicht in Textform erläutert werden.

Sarah Bohnert ist Mitarbeiterin der Deutschen Zentralbücherei für Blinde im Projekt „BACC“. Sie stellt kurz das aktuelle Projekt „BACC – Born Accessible Content Checker“ vor.  Es sei ein Prüfwerkzeug mit dem Verlage feststellen könnten, ob ihre Dateien den Anforderungen entsprächen.

Lob und Angebot

Nach der Veranstaltung spreche mit dem neben mir sitzenden Rechtsanwalt und Verleger und seiner Kollegin. Ich habe schon zwei Seminare bei ihm besucht. Er lobt meine Aktivitäten im Lizenznetz und meine Radiotexte über das Urheberrecht. Für eine Nicht-Juristin habe ich ein gutes Wissen. Er bietet mir an, einmal gemeinsam mit ihm ein Seminar zu gestalten. Das Lob und das Angebot freuen mich sehr, aber ich lehne ab. Es ist doch etwas anderes, wenn man fünf Praktikanten, Volontäre oder neue Mitarbeiter schult, als wenn man vor einem größeren Auditorium etwas vortragen muss.

Fragestunde rund um Bildrechte

Ich verlasse die Halle 3 und gehe in Halle 4 C zum Raum „Consens“. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass man früher viel schneller von Halle 5 in Halle 6 gekommen ist, als nun von Halle 3 in Halle 4.

Der  Rechtsanwalt Dr. Adil-Dominik Al-Jubouri vom Börsenverein beginnt gleich mit einer schlechten Nachricht. Bildnisse von Personen seien als personenbezogene Daten anzusehen und daher seien auch die Regelungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hier einschlägig. Bisher habe in erster Linie das Kunsturhebergesetz (KUG)  in den Paragrafen 22 und 23 das Veröffentlichen von Fotos geregelt. Die Abgebildete Person müsse demgemäß ihre Einwilligung zur Veröffentlichung geben. Nur wenige Ausnahmen machen es möglich ohne Einwilligung der Person das Bild zu veröffentlichen. Die Einwilligung konnte man z.B. durch Abschluss eines Modell-Release-Vertrages erhalten. Früher konnte diese einmal gegebene Einwilligung laut KUG nur widerrufen werden, wenn sich die Umstände der betroffenen Person derartig geändert haben, dass das Veröffentlichen das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt würden oder aus geänderter Überzeugung. Laut dem aktuellen Datenschutzgesetz sei eine Einwilligung jederzeit widerruflich. Dies würde bei einer Webseite keine nennenswerten Probleme verursachen, weil das Foto jederzeit von der Website genommen werden kann, aber bei einem bereits erschienenen Buch ist die Sachlage anders.

Es entstände die Frage, wie man dann damit umgehen solle:

Die Buchbestände einstampfen oder das Bild schwärzen oder erst bei der nächsten Auflage herausnehmen?

Was sei, wenn Fotos vor dem 25.Mai 2018 erstellt wurden, aber das Buch noch nicht veröffentlicht worden sei? Wenn von den jeweils auf den Fotos abgebildeten Personen seinerzeit die Einwilligung rechtmäßig eingeholt worden ist, könne man davon ausgehen, dass diese Einwilligung auch unter der DSGVO ihre Geltung behält. Ratsam wäre es jedoch, wenn man die Pflichtinformationen zum Datenschutz nach der DSGVO den abgebildeten Personen noch zur Verfügung stellte.

Mittlerweile habe das OLG Köln bestätigt, dass das KUG neben der DSGVO jedenfalls im journalistischen Bereich weiterhin anwendbar ist (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2018/15_W_27_18_Beschluss_20180618.html).

Wichtig sei es, im Rahmen des Erhalts der Einwilligung der abzubildenden Person auch die Datenschutzinformation zukommen lassen. Sie müsse u.a. darüber informiert werden, was man mit dem Foto machen möchte, und falls möglich, auch wie lange es genutzt werden soll. Außerdem müsse der Betroffene über seine Rechte informiert werden. Auch ein Hinweis auf die Datenschutzbehörde, bei der man sich beschweren könne, müsse enthalten sein.

Der Börsenverein habe vorerst nicht vor, ein Muster für eine Datenschutzerklärung für die Mitglieder des Börsenvereins des dt. Buchhandels zur Verfügung zu stellen. Grund dafür wäre die Tatsache, dass eine Datenschutzerklärung immer individuell angepasst werden müsste. Ein Muster für Datenschutzinformationen auf einer Website, das man anpassen könne, sei von Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster herunterladbar unter  https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/lehre/materialien/musterdatenschutzerklaerung. Für den Bereich der Nutzung von Fotos sei dieses aber kaum fruchtbar zu machen, weil es eben für die Datenschutzinformationen beim Aufruf einer Website gelte.

Es werden noch viele Fragen gestellt, auf die noch keine abschließenden Antworten gegeben werden können, weil sich dazu bisher weder die Datenschutzbehörden erhellend geäußert haben, noch die Gerichte schon Gelegenheiten hatten, klärende Entscheidungen zu treffen.

Blick auf Autoren im Vorbeigehen

Während ich meinem persönlichen Veranstaltungsplan zu folgen versuche, komme ich an verschiedenen Podien vorbei. Ich sehe Tanjev Schultz (NSU Der Terror von rechts und das Versagen des Staates), Dunya Hayali (Haymatland bei Deutschlandfunk Kultur) und  Karl-Heinz Ott (Und jeden Morgen das Meer).

Forum Verlagsherstellung

Die Veranstaltung „Brauchen Verlage die Herstellung wirklich?“  ist bereits im vollen Gange, als ich dort eintreffe. Alle Stühle sind besetzt. Am Rand stehen viele Kollegen*innen. Langes Stehen macht mir Mühe. Für solche Fälle müsste man immer einen Sitzstock bei sich führen. Der Geräuschpegel ist durch angrenzende Veranstaltungen sehr laut. Ich stehe vorne rechts am Rand und habe sehr große Mühe etwas zu verstehen.

Es geht um die Frage, welches Know-how zukünftig in Verlagen wichtig ist und welche Bedeutung die Herstellung hat.

Es wird angeregt durch die geänderten Aufgaben einer Herstellungsabteilung auch den Begriff „Herstellung“ zu ersetzen.

Auch ist man der Meinung, dass man keine Generalisten brauche, denn keiner müsse alles können. Für bestimmte Aufgaben brauche man aber auch keine Spezialisten.

Mir stellt sich die persönliche Frage: Bin ich in meinem Beruf eine Generalistin oder Spezialistin? Ich würde mich als Generalistin mit speziellem Wissen bezeichnen.

Halle 3

Um wieder in die Halle 3 zu gelangen, überquere ich den Vorplatz zwischen den Hallen 3 und 4. Die Sonne meint es sehr gut mit uns Besuchern. Ich bin froh, dass ich mich für den bequemen Ballerina entschieden habe.

In Halle 3 befindet sich auch das ARD Forum, durch das ich gehen muss, um in die nächste Etage zu gelangen. Das Interview mit Christopher Schacht (Mit 50 Euro um die Welt) ist gerade beendet.

Auf dem Weg zum Stand der deutschen Bibelgesellschaft sehe ich auf den Podien Dörte Hansen (Mittagsstunde), Martin Amis (Im Vulkan), Reiner Engelmann (Der Buchhalter von Auschwitz – Oskar Gröning) und den Schauspieler und Regisseur Burghart Klaußner (Vor dem Anfang). Ich höre ihm ein wenig zu.

Mir fällt auch ein witziges Plakat mit einem Kater auf. Er trägt eine gelbe Wollmütze, ein weißes kurzärmeliges T-Shirt, eine blaue Jeans und schwarze Hosenträger. Der Plakattext lautet „LESEN statt LIKEN. <<Gegen den Strom – Bücher brauchen keine Steckdose>>. Wie wahr.

Am Stand der Bibelgesellschaft treffe ich die Kollegin leider nicht an. Eigentlich hatte ich gehofft, sie schon bei der Bildrechte-Fragestunde zu treffen.

Autorenlesung und Autorentreffen

Da ich jetzt noch etwas Zeit bis zum Autorentreffen habe, setzte ich mich auf einen freigewordenen Stuhl der Lesung von Reiner Engelmann (Der Buchhalter von Auschwitz – Oskar Gröning). Gerade beginnt die Diskussion mit den Zuhörern. Einige Punkte möchte ich gerne kurz persönlich mit ihm besprechen und warte nach der Lesung noch geduldig. Da auch ein Lehrer dieselbe Idee und der Autor sich eigentlich mit einer anderen Autorin verabredet hat, sitzen wir dann plötzlich alle am Stand der Bundeszentrale der politischen Bildung. Ich erfahre, dass Reiner Engelmann auch Studienfahrten nach Auschwitz anbietet. Eine solche Reise interessiert mich schon länger. Vielleicht gibt es ja nächstes Jahr die Gelegenheit, daran teilzunehmen.

So langsam wird es Zeit zum Autorentreffen von der Verlagsgruppe Vandenhoeck & Ruprecht zu gehen. Obwohl ich zeitig dort ankomme, ist der Stand schon voller Autor*innen, Mitarbeiter*innen und Kollegen*innen anderer Verlage.

Rechtzeitig verlasse ich die Messe, um trotz eventueller Verspätungen von U-Bahnen zum Bahnhof zu kommen. Die erste U-Bahn ist aber leider brechendvoll. Ich fahre mit der nächsten Bahn. Meine Freude sehr pünktlich am Hauptbahnhof angekommen zu sein, wird durch die Verspätung meines Zuges getrübt. Aus den angekündigten 35 Minuten Verspätung  werden ungefähr 50 Minuten. Als Grund für die Verspätung wird ein technischer Defekt angegeben. Lieber eine lange Verspätung, als ein brennender ICE-Waggon.

© Ingeborg Lüdtke

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Gutenberg-Bibel

In diesem Jahr (2018) jährt sich der Todestag von Johannes Gutenberg zum 550. Mal.

Mit Dr. Helmut Rohlfing, der lange Jahre an der Niedersächsischen Staats-u-Universitätsbibliothek Göttingen in der Abtl. Handschriften und Seltene Drucke tätig war, sprach (2003) ich über die Göttinger Gutenbergbibel. Meine erste Frage an ihn war:

Ingeborg Lüdtke:

Wann und wo wurde die Göttinger Gutenbergbibel gedruckt?

Dr. Helmut Rohlfing:

Wir wissen nicht genau, an welchem Datum sie gedruckt wurde, aber wir sind ziemlich sicher, dass sie um das Jahr 1455 in Mainz gedruckt worden ist, der Vaterstadt von Johannes Gutenberg.

Ingeborg Lüdtke:

Was ist das Besondere an dieser Gutenbergbibel?

Dr. Helmut Rohlfing:

Das Besondere an dieser Bibel ist, dass sie das erste große gedruckte Werk in der Geschichte des Frühdrucks ist. Das Besondere an diesem Exemplar ist die Tatsache, dass es auf Pergament gedruckt ist und dass Pergamentexemplare der Gutenbergbibel wesentlich seltener sind als die Papierexemplare.

Ingeborg Lüdtke:

Wie hoch war die Auflage der Gutenbergbibel?

Dr. Helmut Rohlfing:

Man weiß auch das nicht ganz genau; denn es haben sich keine Notizen von Johannes Gutenberg gefunden, auf denen die Auflage vermerkt wurde. Man rechnet heute damit, dass es eine Auflage von insgesamt 180 Exemplaren war und dass von diesen 180 Exemplaren wahrscheinlich 30 bis 40 auf Pergament gedruckt waren.

Ingeborg Lüdtke:

Wie viele Exemplare gibt es heute noch?

Dr. Helmut Rohlfing:

Es gibt insgesamt noch 49 vollständige und unvollständige Exemplare der Gutenbergbibel, und von diesen 49 Exemplaren sind 12

Pergamentexemplare erhalten, von denen nur vier im Text vollständig überliefert wurden. Bei diesen vier Bibeln fehlt kein einziges Blatt, und das auch bei der Göttinger Bibel ist der Fall. Sie ist also das einzige Exemplar in einer deutschen Bibliothek, das im Text vollständig ist.

Ingeborg Lüdtke:

Wie kam die Gutenbergbibel nach Göttingen?

Dr. Helmut Rohlfing:

Da ist eine etwas verworrene Geschichte. Die Bibel hat fast zwei Jahrhunderte zugebracht im Besitz der Universitätsbibliothek Helmstedt. Die Universität Helmstedt wurde von König Jerome, dem König von Westphalen, im Jahre 1809 aufgelöst, und der gesamte Bücherbestand aus Helmstedt ist nach Göttingen gekommen und wurde hier von den Bibliothekaren auch katalogisiert, das heißt in die Kataloge eingetragen. Nach Ende der französischen Besatzung 1815 mussten aber leider alle Helmstedter Bücher wieder abgegeben werden. Dabei ist dann die Gutenbergbibel nicht zurückgegeben worden. Das führt natürlich zu gewissen kritischen Bemerkungen von Seiten der Wolfenbütteler Kollegen, die den Großteil der alten Helmstedter Bibliothek übernommen haben.

Ingeborg Lüdtke:

Kann man sich die Bibel auch ansehen?

Dr. Helmut Rohlfing:

Die Bibel kann man tatsächlich anschauen; denn uns ist bewusst, dass ein großes Interesse in der Öffentlichkeit daran besteht. Wir haben sie im Jahr 2000 in einer großen

Blatt der Gutenbergbibel

Gutenberg-Ausstellung längere Zeit gezeigt und haben uns dann aber überlegt, dass wir doch versuchen wollen, mehrere Monate im Jahr den ersten oder den zweiten Band der Bibel hier in der Paulinerkirche im Schatzhaus zu präsentieren. (Das ist im Jahr 2002 auch geschehen.) Man kann aber darüber hinaus natürlich virtuell in der Bibel blättern, wenn man ins Internet geht. Die Göttinger Bibliothek war weltweit die erste, die die komplette Gutenbergbibel eingescannt und der Öffentlichkeit unentgeltlich im Internet zur Verfügung gestellt hat.

Ingeborg Lüdtke:

Wenn man heute die Gutenbergbibel kaufen wollte, was müsste man jetzt für diese Bibel bezahlen?

Dr. Helmut Rohlfing:

Das kann man nicht immer einfach beantworten. Der Wert eines Buches lässt sich nur beurteilen, wenn man als Anhaltspunkt Auktionen oder Verkäufe in der jüngeren Vergangenheit heranziehen kann. Es ist schon eine gewisse Zeit her, dass in den 1980er Jahren ein Papierexemplar einer Gutenbergbibel versteigert wurde, von diesem Exemplar aus kann man den heutigen Wert schätzen. Aber ich kann vielleicht einmal sagen, wie der Wert der Bibel zu Zeiten Gutenbergs geschätzt wurde. Man kann sagen, dass ein mehrstöckiges und relativ geräumiges Bürgerhaus in einer mittelalterlichen Stadt in Deutschland dem Gegenwert eines Pergamentexemplars entspricht. Wenn man sich also vielleicht in der heutigen Zeit eine große, gut ausgebaute Stadtvilla vorstellt, dann weiß man genau, dass das der Mindestwert ist, den dieses Stück heute erzielen würde.

Ingeborg Lüdtke:

Johannes Gutenberg hat zwar seine Spuren hinterlassen, aber über ihn weiß man recht wenig.

Dr. Helmut Rohlfing:

Druckerpresse

Auf jeden Fall ist es wohl als gesichert anzusehen, dass er aufgrund seiner Vorbildung und seiner Ausbildung (er hat ja das Goldschmiedehandwerk gelernt) in der Lage war, dieses Bündel von Erfindungen zu schaffen, das es ihm möglich gemacht hat, Bücher zu drucken. Dazu gehörte es nicht nur, die Druckerpresse zu bauen, sondern vor allen Dingen, ein kleines Instrument zu erfinden mit dem die Typen gegossen werden. Das ist eigentlich der Kern dieser Erfindung, das Handgießinstrument, mit dem die Typen hergestellt werden. Gutenberg musste im Grunde die Schriftzeichen, die in einem mittelalterlichen Manuskript zu sehen sind, reproduzieren. Er ist dann auf die Idee kommen, dass die Zeichen mechanisch so hergestellt werden konnten, dass er ein ganzes Reservoir an solchen Typen erzeugte, die er dann in immer neuen Zusammensetzungen zusammenfügen konnte, um unterschiedliche Texte zu drucken. Aber er hat ein sehr interessantes Leben geführt mit Höhen und Tiefen und allen Unsicherheiten, die es damals in der Zeit gegeben hat. Festzuhalten bleibt jedoch, dass die Auswirkungen der Erfindung des Buchdrucks gewaltig gewesen sind.

Ingeborg Lüdtke:

Aber das mit den beweglichen Lettern, das war ja schon…

Dr. Helmut Rohlfing:

Um die Erfindung gab es auch Legenden, und um Einzelheiten hat es auch Streit gegeben. Vieles lässt sich einfach nicht beweisen. Das ist im Grunde genommen auch letztlich nicht entscheidend. Natürlich hat man in China und in Korea auch schon vor Gutenberg mit beweglichen Typen gedruckt wird. Entscheidend ist jedoch, dass der Siegeszug dieser neuen Technologie stattgefunden hat, nicht in China, nicht in Korea, sondern in Europa. Und dass es nur zwanzig bis dreißig Jahre gedauert hat, bis sich diese Technologie über den gesamten europäischen Raum verbreitet hat. Und das ist es, was dem Buchdruck eine enorme kulturhistorische Bedeutung verliehen hat.


Ingeborg Lüdtke:

Wie konnte Johannes Gutenberg seine Erfindung finanzieren?

Dr. Helmut Rohlfing:

Um seine Erfindung machen zu können, hat er sich Geld leihen müssen von dem Mainzer Geschäftsmann Johannes Fust. Gutenberg konnte den Kredit nicht zurückzahlen, und dann hat es darum eine prozessuale Auseinandersetzung gegeben, die von dem Notar Helmasperger geschlichtet und entschieden worden ist. In einer Urkunde, die hier in Göttingen vorhanden ist, im sogenannten Helmaspergerschen Notariatsinstrument, wurde festgelegt, dass Gutenberg seine Druckerpressen und das Werkstattinventar an Fust und Peter Schöffer abgeben musste. Danach hat er sich eigentlich nur noch von kleineren Aufträgen ernähren können, deswegen ging es ihm dann in der Zeit anschließend eigentlich solange schlecht, bis er von seinem Landesherrn ein Stipendium, würde man heute sagen, bekommen hat. Aber interessant an der Geschichte ist, dass diese Übernahme der Gerätschaft durch Fust und Schöffer dazu geführt hat, dass diese eben dann das große Geschäft gemacht haben. Sie haben eine florierende Gemeinschaftsdruckerei gegründet, und sie waren auch die ersten, die in ihren Büchern das Druckdatum, ihre beiden Namen und sogar das Signet ihrer Druckerei, also das Impressum vermerkt haben. Es gibt keinen einzigen Druck von Johannes Gutenberg, in dem sein Name oder das Datum auftaucht. Dadurch dass Schöffer und Fust ihre Drucke kennzeichneten, ist dann in späteren Jahrhundertender Eindruck entstanden, dass Peter Schöffer der eigentliche Erfinder des Buchdruckes gewesen sei. Mehr als zwei Jahrhunderte danach tauchte in Göttingen das Helmaspergersche Notariatsinstrument wieder auf. Ein Göttinger Professor [Anm.: der Historiker Johann David Köhler] schenkte schon im 18. Jahrhundert [Anm: 1741] der Bibliothek diese Urkunde und edierte sie. Dadurch kam es dann zu einem Neubeginn der Erforschung des Frühdrucks und zu einer Rückbesinnung auf Gutenberg. Aus dem Grunde ist es so wichtig, dass natürlich die Gutenbergbibel und weitere Stücke aus der Zeit der Erfindung des Buchdrucks hier in Göttingen in einer Stelle vereint bleiben.

Ingeborg Lüdtke:

Die Gutenbergbibel kann man sich ja nun im Internet ansehen.

Dr. Helmut Rohlfing:

Die Tatsache, dass die Bibel digitalisiert worden ist und ins Internet gestellt worden ist, hat wesentlichen Anteil daran gehabt, dass sie ins Weltkulturerbe aufgenommen worden ist. Es gibt ein Unesco-Programm mit der Bezeichnung „Memory of the World“, in dem herausragende Dokumente der Menschheits- geschichte vorgestellt werden sollen. In dieses Programm ist eben die Göttinger Gutenbergbibel mit dem Musterbuch und dem Notariatsinstrument aufgenommen worden, und dabei hat eben auch eine Rolle gespielt, dass die Bibliothek sich bemüht hat, das Wissen um die Bibel doch auch einer größeren Menge von Menschen in aller Welt zur Verfügung zu stellen.

© Ingeborg Lüdtke

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Weiterführende Links:

http://www.gutenberg.de/bibel/exemplare_heute.php#SP-grouplist-1-1:3

http://www.chemie.de/lexikon/Johannes_Gutenberg.html

Johannes Gutenberg: Mann des Jahrtausends

https://gutenberg-capture.ub.uni-mainz.de/gutenbergbibeln/content/pageview/1011662

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Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Seit dem 1. März 2018 gibt es ein neues Urheberrechtsgesetz für die Wissenschaft, auch „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ genannt.

Ich habe den Rechtsanwalt Professor Christian Russ gefragt, was es mit dem „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ auf sich hat und wie es sich auf das Recht der Urheber auswirkt.

Christian Russ ist nicht nur Rechtsanwalt und Notar, sondern auch Lehrbeauftragter für Urheberrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Rhein-Main-Universität Wiesbaden. Er bietet auch Seminare und Fortbildungen für Anwälte und Verleger zum Thema  „Urheber- und Presserecht“ an.

Meine erste Frage an ihn war:

In den Medien liest man immer wieder, dass am 1. März 2018 das „neue“ Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten ist. Gibt es tatsächlich ein neues Urheberrechtsgesetz oder ist es eher ein Zusatzgesetz?

Christian Russ:

Grundsätzlich gibt es kein neues Urheberrechtsgesetz, aber es ist natürlich so, dass unser Urheberrechtsgesetz, das  aus dem Jahre 1966 stammt, immer einmal wieder geändert  und auch an die technischen Entwicklungen angepasst werden muss. Die technische Entwicklung ist sozusagen das Schwungrad des  Urheberrechtsgesetzes. Wenn die Software Bedeutung erlangt, dann fragt man sich irgendwann: „Muss man vielleicht die Software urheberrechtlich schützen?“

Wenn  die Digitalisierung unser ganzes Leben bestimmt, aber im Urheberrechtsgesetz von 1966 noch nichts darüber enthalten ist, dann wird man auch das Gesetz entsprechend ändern müssen.  Dies ist  geschehen und nachträglich ins Urheberrechtgesetz eingebaut worden. Das  Urheberrechtsgesetz ist ein „Work in Progress“. Man passt es immer den Entwicklungen und auch natürlich den gesellschaftlichen Entwicklungen und den Bedürfnissen an. Das Urheberrechtsgesetz ist immer ein Schnittpunkt zwischen den Interessen der Urheber und den Interessen der Allgemeinheit. Die Urheber möchten, dass ihre Werke nur so verwertet werden, wie sie das auch selber wollen, während  und die Allgemeinheit gern auch Zugriff auf urheberrechtliche Werke nehmen möchte.  Diese Interessen müssen gegeneinander abgewogen werden. Dies passiert immer wieder neu. Die jetzt am 1. März 2018 in Kraft getretene Änderung des Urheberechtsgesetz ist eine Novelle, also eine Veränderung des Urheberrechtsgesetzes.  Es ist nur ein Teilbereich, den der Gesetzgeber neu geregelt hat. Vieles in dem Urheberrechtsgesetz  hat sich nicht verändert und ist nach wie vor gültig.

Woher kommt jetzt der Name Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz?

Christian Russ:

Der Name Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz wird verwendet, weil es im Wesentlichen die Urheber von wissenschaftlicher Literatur, also Juristen, Mediziner, Physiker, Mathematiker betrifft. Das Gesetz betrifft aber nicht nur den wissenschaftlichen Bereich, sondern auch die Gemeinliteratur, wenn sie in Schulbüchern abgedruckt wird. Hier sieht das Gesetz  Änderungen vor. Auch die Bibliotheken, Archive, Museen etc., sowie Schulen und andere Bildungseinrichtungen sind betroffen. Das heißt also, der Begriff Wissenschaftsgesetz ist etwas verkürzt, aber man verkürzt immer mal, um etwas plakativer zu machen. In Wahrheit ist es ein Gesetz, das den Bereich der Ausnahmen vom Urheberrecht, der gesetzlichen Möglichkeiten urheberrechtliche Werke zu schützen für alle möglichen Bildungseirichtungen und Verlage regelt.

Das Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz ist umstritten. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezeichnete es als „großen Fehler mit erheblichen Konsequenzen für Bildung und Wissenschaft in Deutschland“. Wieso kann man das so sagen?

Christian Russ:

Dazu muss man einen  Schritt zurückgehen  und fragen: „Was regelt das Urheberrecht eigentlich?“ Das Urheberrecht regelt das Recht der Urheber selbst darüber zu entscheiden, wie ihre Werke verwertet werden sollen. Dazu gehören auch Entscheidungen zu welchen Bedingungen, Konditionen und gegen welches Honorar ihre Werke verwertet werden sollen. Grundsätzlich hat der Urheber eines  Werkes –  sagen wir mal eines juristischen Kommentars – die Möglichkeit, allein zu entscheiden, ob das  Buch als E-Book oder in einer Datenbank veröffentlicht werden darf oder eben nicht. Das neue  Gesetz greift aber ganz erheblich in die Rechte der Urheber ein, wenn es nun erlaubt  im bestimmten Umfange – ohne dass der Urheber das verhindern kann – das Werk auf wissenschaftlichen Websites zugänglich zu machen, damit im erheblichen Umfang darauf zugegriffen werden kann. Auch können nun  Printversionen von Teilen der Werke des Urhebers erstellt werden, ohne dass er darüber bestimmen kann, ob das geschehen  und zu welchen Konditionen das geschehen soll.

Der  Börsenverein vertritt die Interessen der Verlage und des Buchhandels. Wenn ein juristisches Institut  ein eigenes Buch machen möchte-  sagen wir mal einen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch – so ist es ja jetzt erlaubt.  Ein Institut kann jeweils aus einem anderen Buch 15% entnehmen: Zum Beispiel 15 Prozent  des Allgemeinen Teils des BGB,  15% des Schuldrechts, 15 % des Sachenrechtes, 15 % des  Familienrechtes und 15 % des Erbrechtes. Das Institut hätte ein neues Werk erstellt; es könnte es  drucken und nicht kommerziell öffentlich zugänglich machen.  Die Verlage und natürlich auch der Buchhandel  gingen vollkommen leer aus. Dass dies  das dem  Börsenverein des Dt. Buchhandels, der die Verlage und Buchhandlungen vertritt, nicht gefällt,  ist klar. Das gefällt mir übrigens als Urheber auch nicht…

Sie haben vorhin schon die Bibliotheken angesprochen. Paragraf 60 e des „Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetzes“ betrifft die Bibliotheken. Bisher durfte die Bibliothek Nutzern nur die Anzahl von digitalen Exemplaren zur Verfügung stellen, die sie tatsächlich auch als gedrucktes Buch im Bestand hatte. Ein Nutzer durfte sich auch nur 10 % des Werkes herunterladen und ausdrucken.

Welche Gefahr besteht dadurch in Bezug auf die Nutzerkopien?

Christian Russ:

Erstmal  ist es so, dass die Nutzer von Bibliotheken dort in beliebiger Anzahl Ihre Vervielfältigungen an Terminals machen können. Früher war es so, es durfte ein Buch, das im Bestand der Bibliothek war, gleichzeitig nur an einem Terminal zugänglich gemacht werden. Jetzt ist es so: Die Bibliothek erwirbt ein Buch und kann es dann an 100 Terminals gleichzeitig 100 verschiedenen Leuten zugänglich machen. Früher war es so: Es durfte ein bestimmter Teilbereich dieses Werkes auf einen Stick kopiert werden, den man am Computerterminal nutzen kann. Jetzt ist das Kopieren eines Werkes auf 10 % begrenzt, aber man kann das Kopieren auf verschiedene Sitzungen  verteilen. Das heißt, wenn ich ein komplettes Werk  – sagen wir mal einen Urheberkommentar von Schricke [Anm.: Schricker / Loewenheim, Urheberrecht], das sind etwa 3000 Seiten – mir auf einen Stick ziehen möchte, dann muss ich mich zehn Mal anmelden,  jeweils 300 Seiten kopieren und dann habe ich diesen ganzen Kommentar auf meinem Stick. Der Kommentar kostet 239,- €. Dieser Betrag entgeht natürlich dem Verlag und der Anteil auch  dem Urheber, wenn es derart z.B. für Studenten leicht gemacht wird, sich hochwertige umfassende Literatur auf diese Weise kostenlos zu besorgen.

Welche Auswirkung hat das auf die Rechte des Autors? Ich kenne zum Beispiel einen Fall, in dem der Autor in dem Verlagsvertrag ausdrücklich alle digitalen Versionen seines Werkes ausschließt. Der Verlag kann ihm zwar zusichern, dass er selbst nur eine gedruckte Ausgabe herausbringen wird, aber er kann nicht die digitalen Kopien innerhalb von Bibliotheken verhindern.

Christian Russ:

Genauso ist das auch. Einer der Hauptkritikpunkte an der Gesetzesänderung ist,  dass die Berechtigung  der öffentlichen Hand viel weitergeht, als die Berechtigung des Verlages und des Urhebers. Vor in Krafttreten der Novellierung  konnte ein  Autor zur Digitalisierungen sagen: „Das ist mir viel  zu kopieranfällig. Da gibt es viel zu viel Piraterie und Raubkopien. Das will ich nicht. Ich dulde generell keine Digitalisierung meines Werkes“. Da das Urheberrecht ein Eigentumsrecht ist, ist diese Entscheidung des Autors ein Teil des selbstverständlichen Eigentumsrechtes des Urhebers an seinem Werk. Dies  wird jetzt völlig ausgehebelt. Wir kommen hier in die groteske Situation, dass der eigentliche Vertragspartner des Urhebers nämlich der Verlag … diese Digitalisierung verlagsrechtlich aufgrund des Vertrages nicht vornehmen kann, dass aber die öffentliche Hand dies durchaus kann. Sie kann also eine kostenlose Verwertung gegen den Willen des Urhebers durchführen. Wir kommen dann auch zur  Frage: „Warum gibt überhaupt dieses Gesetz? Warum hat der Gesetzgeber das so gemacht?“ Da gibt es sozusagen zwei Erklärungen. Das eine ist die offizielle Erklärung des Gesetzgebers und das andere ist die mehr oder weniger  umstrittene inoffizielle Erklärung. Die offizielle Erklärung ist, man wollte das Urhebergesetz gerade im Bereich der Wissenschaft und Forschung vereinfachen und die Ausnahmen der Rechte des Urhebers zusammenfassen. Dazu muss man sagen“ Klammer auf“, man hat also einige wenige Regelungen  durch eine  vielfache Zahl von Ausnahmeregelungen ersetzt. Also überhaupt nicht vereinfacht „Klammer zu“. Die inoffizielle Erklärung ist, dass die öffentliche Hand gern Geld sparen möchte. Sie möchte nämlich Werke,  für die sie sonst Geld bezahlen  müsste, nun einfach ganz gern öffentlich verbreiten und zwar kostenlos. Es  geht vor allem darum, die öffentlichen Haushalte zu schonen und das geht komplett zu Lasten der Urheber und ihrer Verwerter

Auch beim Kopieren aus Schulbüchern für den Unterricht hat sich etwas geändert. Lehrer dürfen für ihre Schulklasse bis zu 15 Prozent aus einem Werk kopieren. Es stellt sich die Frage, ob man als Schulbuchverlag überhaupt noch so weitermachen kann wie bisher.

Christian Russ:

Für die Schulbuchverlage ist es also eher eine Vereinfachung geworden. Das ist auch vielleicht eine Regelung mit der der Börsenverein und die Verlage auch ganz gut leben können. Die Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien mussten früher ein komplexeres Verfahren bestreiten, wenn sie Ausschnitte aus Werken oder Gedichte etc. in Schulbüchern verwenden wollten. Dies muss jetzt nicht mehr so sein. Nun ist es so, dass sie einfach bis zu 10 % vom Werk oder kleinere Werke in diese Schulbuchsammlung einbinden können. Die Abrechnung erfolgt dann später über die VG Wort. Das ist eigentlich eine Vereinfachung, ohne dass sich an den Möglichkeiten der Urheber damit Geld zu verdienen etwas geändert hätte.

Die VG Wort verlangt aber inzwischen mehr Recherche von den Verlagen. Zum Beispiel wird verlangt, dass bei Texten auf Webseiten ohne Autorenangabe nachgefragt werden muss, wer der Autor ist. Bis der Verlag dann den eigentlichen Autor ermittelt hat, vergeht viel Zeit.

Die eigentliche Vereinfachung besteht darin, dass die Urheber nicht mehr über die VG Wort angeschrieben werden müssen. Die Einspruchsfrist der Autoren innerhalb einer Frist von vier Wochen entfällt dadurch.

Es gibt  noch das Problem mit den 10 % (lt. VG Wort) aus Zeitungsartikeln. Früher konnte man die Nutzungsrechte von einem kompletten Zeitungsartikel (hier sind nicht Artikel aus Fachzeitschriften gemeint) über die VG Wort (Madonna) abrechnen. Heute muss man bei Benutzung von mehr als 10 % des Artikels die Zeitungsverlage direkt wegen der Nutzungsrechte anfragen und natürlich auch erheblich mehr Geld bezahlen.

Christian Russ:

Sehen Sie mir das bitte nach. Ich kenne nicht die praktische Abwicklung. Dazu ist das Gesetz noch ein bisschen neu, da es erst am 1. März in Kraft  getreten ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzes müsste es eigentlich einfacher sein als vorher.

Das Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz berührt auch „Text und Data Mining“. Was versteht man unter Data Mining und welche Regelung wird hier angewendet?

Christian Russ:

Das ist ein Gebiet, das dem bisherigen Urheberrecht noch vollkommen fremd ist, bei dem auch noch nicht so wirkliche Erfahrungen auch auf rechtlicher Art bestehen. Das Gebiet ist auch noch kein europarechtliches Vorbild, vielleicht wird es europarechtlich wieder verboten werden, sodass der Paragraf wieder aus dem Urheberrechtsgesetz gestrichen werden müsste. Gemeint ist, dass man … große Datenmengen … digital aufbereitet, dass sie mittels Computerprogrammen durchsucht werden können. Würde man eine linguistische Untersuchung zum Thema: „Wie haben Mediziner im Jahre 2000 ihre Terminologie verwendet?“ machen wollen,  würde man gerne sämtliche medizinische Werke des Jahres 2000 mittels Computerprogrammen durchsuchen lassen und eine entsprechende Auswertung vornehmen. Dann müssten diese ganzen Bücher zunächst entsprechend digitalisiert werden, damit sie maschinenlesbar wären. Dies erlaubt eben dieses Data Mining. Ich kann momentan noch nicht sagen, welche Auswirkungen das hat, weil einfach noch niemand wirklich Erfahrung damit gemacht hat. Es ist halt eine weitere Einschränkung der Rechte der Urheber, die eben nicht unterbinden können, dass ihre Werke in einem solchen Zwecke genutzt werden.

Sie haben eben schon die Erfahrung angesprochen. Gibt es denn schon erste Erfahrungen jetzt insgesamt mit dem Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz?

Christian Russ:

Ich bin ja Anwalt und habe bisher noch keinen Fall. Ich kenne auch noch kein Urteil. Ich kann auch nicht beurteilen, wie intensiv bereits die neuen Möglichkeiten an den Hochschulen und an den Bildungseinrichtungen genutzt werden. Ich bekomme ja immer nur die Streitigkeiten oder die Urteile mit, die ergehen. Ich bin da momentan im Grunde der falsche Ansprechpartner. Man müsste die Hochschule, die Bildungseinrichtungen, die Bibliotheken fragen: „Was hat sich bei Euch geändert? In welchem Umfang nutzt Ihr das?“ Und man müsste die VG Wort fragen: „Welche Auswirkung hat das auf die Bezahlung der Urheber?“ Das ist ja ein wesentlicher Unterschied zum vergangenen Recht. Früher war es ja immer so, dass auch Nutzungen, die über die VG Wort vergütet wurden, werkbezogen abgerechnet wurden. Jetzt ist es so, dass man alle Wissenschafts-Urheber quasi in einem Topf wirft und die Vergütungen von den Bibliotheken und Bildungseinrichtungen, die in die VG Wort gezahlt werden, auf sämtliche Wissenschaften- und Fach-und Sachbuchurheber verteilt. Es kann passieren, dass ein Autor dessen Werke in sehr, sehr großem Umfang genutzt werden von den Universitäten,  genau das Gleiche bekommt  wie ein Autor, dessen Werke an keiner eigenen Universität, an keiner eigenen Bildungseinrichtung in irgendeiner Weise genutzt wird . Dieses Gießkannenprinzip wird sicherlich zu einer völligen Egalisierung der Abrechnungen zu Lasten der Urheber führen. Das ist sicher nur eine Frage, wie dramatisch hier der Ausfall der Einnahmen auf Urheberseite sein wird.

© Ingeborg Lüdtke

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(Das Interview mit Prof. Dr. Christian Russ vom 4.6.18 wurde im StadtRadio Göttingen am 12.7.2018 um 15 h ausgestrahlt.)

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Portners Presseshow – Paläontologie und Evolution

Portners Presseshow – Paläontologie und Evolution
von Hans R. Portner
Der Wissenschaftler Dr. Lönnig ist Experte für Paläontologie und Evolution. Hans R. Portner befragte ihn am Samstag, den 24.6.2018 um 21:06 Uhr zu seinen Erkenntnissen und Forschungsarbeiten.

Nun auch in der Mediathek Hessen zum Anhören:

 

https://www.mediathek-hessen.de/medienview_18233_Hans-R.-Portner-OK-Kassel-Portners-Presseshow–Paläontologie-und-Evolution.html

 

 

Weiterführende Links:

http://www.we-loennig.de/

http://www.weloennig.de/internetlibrary.html

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Kassel: Bombardierung, Wiederaufbau und denkwürdiger Kongress 1948 in der Karlsaue

Orangerie Kassel

Anfang Mai 2018 fand man in Kassel in der Karlsaue eine 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg.

Wussten Sie eigentlich, dass Kassel insgesamt 40 Mal während des 2. Weltkrieges bombardiert wurde?

Haben Sie sich schon ein gefragt, warum  Kassel im Gegensatz zu Göttingen so stark bombardiert wurde?

Wussten Sie, dass Hitler in Kassel im Juni 1939 vor Hundertausenden eine kriegstreiberischer Rede in der Karlsaue hielt?

Eine Antwort auf diese Fragen gibt  es in der folgenden Sendung.

Es geht in der Sendung aber auch um den Wiederaufbau der Stadt Kassel und welche Überlegungen dabei eine Rolle spielten.

Zum 70. Mal. jährt sich eine große Aufräumaktion Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in der Karlsaue.

Für ihren Kongress mussten sie bei Dauerregen 50 Bombentrichter mit Steinen und Schutt füllen.

Bleiben Sie dran und hören Sie in die Interviews mit Dr. Alexander Link und Wilfried Siegner rein.

Als erstes sprach ich mit Dr. Alexander Link. Er ist der ehemalige stellvertretende Leiter des Stadtmuseums in Kassel. An dem Tag unseres Telefonats fegte ein stürmischer Wind über Kassel und Göttingen hinweg. Ein passendes Wetter für unser Thema.

Ich habe Dr. Alexander Link gefragt:

Wenn man nach Kassel kommt, vermisst man einen einheitlichen historischen Stadtkern, wie es ihn in Göttingen gibt. Warum ist das so?

Dr. Alexander Link:

Ja, es gibt im Grunde genommen zwei maßgebliche Ursachen für diese Entwicklung. Das eine ist selbstverständlich die immense Kriegszerstörung. Kassel war 1945 zu 75 % zerstört. Dazu müsste ich ein wenig ausholen, weil der Charakter der Stadteile ja durchaus unterschiedlich ist. Es gab in Kassel eine mittelalterliche Altstadt mit Fachwerkbauten, zum Teil repräsentative Häuser, vergleichbar mit Hann. Münden, aber wesentlich ausgedehnter. Dann gab es einen Stadtteil, der im Zusammenhang mit der Zuwanderung von französischen Glaubensflüchtlingen, den Hugenotten, entstanden ist. Dort standen Steinhäuser, die nach den großen Angriffen ausgebrannte Ruinen waren. Dann gab es die gründerzeitlichen Stadteile des 19. Jahrhunderts, der heutige sogenannte Vordere Westen, der noch vergleichsweise authentisch daher kommt. Hingegen die Altstadt, dieser mittelalterliche Fachwerkinnenstadtsteil ist restlos bei einem der großen Angriffe abgebrannt. Da hätte man nichts aufbauen können. Hingegen in dem Hugenottenstadtteil wäre es möglich gewesen. Da hat bereits während des Krieges die Nazistadtplanung dagegen opponiert. Man wollte die Gauhauptstadt nach dem Endsieg, wie das immer hieß, nach dem Geschmack der Nazis aufbauen, war also durchaus geneigt, möglichst viel Freifläche zu haben. Und nach dem Krieg setzte sich das fort. Zum Teil gab es Kontinuitäten in dieser Stadtplanung, nicht mehr ganz nach Nazigeschmack, aber jetzt setzte sich das Ideal der autogerechten Stadt durch. Das war eigentlich die Basis des Kassler Wiederaufbaus. Die autogerechte Stadt und das bedeutete schlichtweg: Möglichst viel Altes musste weg.

Nun sind wir schon beim Aufbau. Ich wollte aber noch wissen:  Warum wurde Kassel im Gegensatz zu Göttingen so stark bombardiert?

Dr. Alexander Link:

Ja, das ist eine ganz wichtige Frage, denke ich. Im Grunde genommen kann man sagen: Kassel war eine Industriestadt geworden und deren Industrie war fast zu 100 % kriegswichtig. Da gab es Rüstungsbetriebe unterschiedlicher Art. Es gab die Fieseler Flugzeugwerke. Es gab andere Betriebe, die Flugzeuge und Flugzeugzubehör bauten. Das Traditionsunternehmen Henschel, ursprünglich eine Lokomotivfabrik, baute während des Kriegs Panzer. Und man könnte die Reihe fortsetzen. Das heißt Kassel war ein durchaus kriegswichtiges Ziel für die alliierten Bomberverbände.

Gab es viele Todesopfer durch den Bombenangriff?

Dr. Alexander Link:

Das war ganz beträchtlich. Also, ich muss dazusagen, Kassel wurde insgesamt 40 Mal während des Krieges bombardiert. Die ersten Angriffe waren noch vergleichsweise harmlos, aber 1943 massierte sich das. Mittlerweile war die britische Luftwaffe in der Lage, von England aus mit großen Bomberverbänden bis ins Zentrum Deutschlands zu fliegen. Man dachte anfangs, dort sei man luftkriegssicher. Das war dann aber nicht mehr der Fall, und der schlimmste Angriff am 22.10.1943 galt der Altstadt, wo man mit fast 450 großen viermotorigen Flugzeugen anflog.

Hauptsächlich wurden Brandbomben geworfen, aber auch gewaltige Sprengbomben. In dieser Nacht ist die komplette Altstadt abgebrannt. Auch in den Randbezirken gab es viele Schäden. Rund 10 000 Menschen starben. Es war in der chaotischen Situation danach nicht möglich, alle Todesopfer zu identifizieren. Es hat Massengräber gegeben. Insgesamt starben bei den 40 Luftangriffen auf Kassel ungefähr 12 000 Menschen.

Es gab auch viele Überlebende. Wie wurde die Bevölkerung nach dem Bombenangriff mit Lebensmittel versorgt? Viele Kasselaner wurden obdachlos. Wo wurden sie untergebracht?

Dr. Alexander Link:

Das ist zunächst chaotisch gelaufen. Es brach ja im Grunde genommen die gesamte Infrastruktur zusammen. Die Geschäfte funktionierten nicht mehr. Es gab keinen Strom usw.. 100 000 Menschen sind obdachlos geworden. Man hat sie an den Stadträndern und in der weiteren Umgebung untergebracht, teilweise 50-60 km entfernt, dort wo noch intakte Wohnhäuser waren. Dennoch funktionierte die Lebensmittelversorgung im Großen und Ganzen noch relativ gut. Allerdings muss man sagen, das war eine Rationierungswirtschaft, das heißt nur auf Lebensmittelkarten konnte man Lebensmittel beziehen. Das mehr schlecht als recht, aber das funktionierte noch einigermaßen. Dazu muss man aber sagen: Möglich war das während des Krieges nur deshalb, weil Deutschland seine besetzten Gebiete gnadenlos ausbeutete.

Gab es auch Hilfsmaßnahmen von anderen Städten im Umkreis von 50-100km?

Dr. Alexander Link:

Ja, auf jeden Fall … Löscharbeiten, … selbst die beste Feuerwehr der Welt hätte nicht dagegen ankommen können gegen diesen Feuersturm, der ja tatsächlich entstand durch diesen Angriff, durch die Brandbomben. Aber es war wichtig nachher aufzuräumen. Die Stadt war voller Trümmer. Teilweise waren die Straßen nicht mehr passierbar, weil die Häuser zusammengestürzt waren. Und da kamen Hilfsmannschaften, Feuerwehren und andere aus weiter Umgebung, aus Marburg und ich vermute auch aus Göttingen sind welche gekommen, die da geholfen haben, um einigermaßen die Sache wieder in den Griff zu bekommen.

Wann wurde mit dem Wiederaufbau der Stadt begonnen und wer war maßgeblich an den Aufbauarbeiten beteiligt?

Dr. Alexander Link:

Also man kann sagen die Innenstadt hat relativ lange gewartet auf einen Wiederaufbau. Das war eben dieses Viertel mit den abgebrannten Fachwerkhäusern. Die Hugenottenstadt war schon bis Kriegsende weitgehend gesprengt worden von den Nazis. Das war auch Tabula rasa. Auch da wartete man. Man hat zunächst in den Randbezirken aufgebaut, also Häuser repariert, Schulen repariert und und … Bis 1949 ging das, und dann wurden erst Anfang  der 1950er Jahre die richtigen Wiederaufbaupläne ratifiziert. Der eigentliche Aufbau der Innenstadt kann man sagen, startete 1951/52 erst. Es galt damals als Vorteil, weil man in andern kriegszerstörten Städten mehr oder weniger planlos losgelegt hat und da und dort etwas repariert und hier etwas hingebaut hat. Kassel hat also sein Aufbaukonzept länger überdacht und galt bis weit in die 1970er Jahre hinein als Musterbeispiel einer modernen, einer autogerechten Wiederaufbaustadt.

Wie lange hat der Wiederaufbau insgesamt gedauert?

Dr. Alexander Link:

Ja, das ist schwer zu beantworten. Ein Beispiel ist der mittelalterliche Fachwerkstadtteil „Unterneustadt“. Da hätten die Nazis gerne einen großen Aufmarschplatz, Appellplatz hingebaut, d.h. man hat erstmal nichts gemacht. Und dann war jahrzehntelang dieser Stadtteil nichts anderes als ein Parkplatz und ein Messeplatz. Erst in den 1990er Jahren haben Architekten diesen Stadtteil wieder aufgebaut mit Bezug auf den alten Stadtgrundriss, aber mit modernen Häusern, durchaus interessant. Aber das war 50 Jahre nach Kriegsende, und es gab so genannte Baulückenprogramme, um kriegsbedingte Baulücken zu schließen. Die liefen noch bis zur Jahrtausendwende. Das heißt im Grunde ist eigentlich ein Wiederaufbau nicht wirklich zu Ende gekommen.

Ich wollte auch noch einmal darauf Bezug nehmen, wie man im Allgemeinen mit diesen historischen Ruinen umgegangen ist. Ich hatte gelesen, dass man durchaus ältere Gebäude hätte retten können und dass man es nicht immer getan hat.

Dr. Alexander Link:

Ja, ich habe das ja schon angedeutet. Also dieses Beispiel des Hugenottenstadtteils mit den ausgebrannten Ruinen. Da gab es die Möglichkeit diese Häuser wieder aufzubauen. Es gab viele Hauseigentümer, die das auch gerne gesehen hätten, die das wollten. Einem einzigen ist es gelungen das Haus wieder aufzubauen. Das Haus ist heute ein Prachtexemplar an der Schönen Aussicht. Ansonsten haben schon die Nazis das zu verhindern gesucht, haben umgehend die Ruinen gesprengt. Das heißt, man hätte manches wiederaufbauen können. Das wollten weder die Naziplaner noch die Protagonisten der Moderne. Erstere wollten ihre pompöse repräsentative Gauhauptstadt irgendwann bauen, und die Nachkriegsplaner taten sich schwer mit älteren Bauten, vor allem mit den Bauten des 19. Jahrhunderts. Das klassische Beispiel ist das alte Staatstheater von 1909, ein sehr repräsentativer Bau aus der Kaiserzeit. Viele Kasseler hätten gerne den Wiederaufbau gesehen. Das Theater war zwar nur teilzerstört, aber die Planer wollten es nicht. Historismus war nicht angesagt. Dergleichen wollte man am liebsten beseitigen. Das gilt also für viele Ecken in Kassel. Dazu muss man insgesamt sagen: Nach dem Krieg hatte das Wort Wiederaufbau für viele keinen guten Beigeschmack. Man wollte ja die „neue Stadt“. Man wollte diese Kriegszerstörung nutzen, um eine neuere, bessere, schönere Stadt zu bauen. Wiederaufbau galt vielen als suspekt. Das hat sich im Lauf der Jahrzehnte geändert. Heute wäre man froh, wenn mehr wieder aufgebaut worden wäre, aber damals war das einfach nicht im Sinne des Zeitgeists.

Ein noch älteres historisches Gebäude ist die Orangerie in Kassel. Die Sommerresidenz von Landgraf Carl wurde von 1701 bis 1710 erbaut. Citrusfrüchte und Palmen überwinterten dort noch bis zum Kriegsbeginn  1939. Im Oktober 1943 wurde die Orangerie stark zerstört. Warum erfolgte der Wiederbau der Orangerie erst in den 1980er Jahren?

Dr. Alexander Link:

Ja, das ist eine ganz interessante Geschichte und passt zu dem was ich eben angedeutet habe. Es gab nach dem Krieg Stimmen, die einen Abriss der Ruine forderten. Also das war eine ausgebrannte Ruine. Es standen eigentlich nur noch Außenmauern und es war strittig, was damit passieren sollte, ob wieder aufgebaut werden sollte oder nicht. Dann hat man 1955 in der Karlsaue die Bundesgartenschau durchgeführt, von durchaus bedeutenden Gartenarchitekten, Hermann Mattern hauptsächlich gestaltet. Und dieser Hermann Mattern hat den Wert dieser Ruine durchaus gesehen und hat sie mit einer Holz-Glas-Konstruktion überbaut und das als Ausstellungshalle verwendet. Das fanden ganz viele reizvoll. Das war der erste Schritt und 1959 hat die 2.  documenta diese Ruinen-Umgebung zur Präsentation von Skulpturen benutzt. Und spätesten von dem Zeitpunkt an hat niemand mehr den Abriss gefordert. Das heißt: Bundesgartenschau und documenta haben den Erhalt der Orangierie ermöglicht. Aber das Verfahren sollte sich noch bis zur zweiten in Kassel gezeigten Bundesgartenschau im Jahr 1981 hinziehen. Im Vorfeld dieser Gartenbauausstellung hat man dann den zentralen Baukörper der Ruine rekonstruiert. Die beiden Außenpavillons waren erhalten.

Können Sie noch etwas zu der Karlsaue sagen?

Dr. Alexander Link:

Ja, die Karlsaue war ein fürstlicher Garten zurzeit als die Orangerie gebaut wurde. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts hat man ganz im Geschmack des Barock in strenger Achsensymmetrie diesen Park gestaltet. Es gibt diese beiden kanalartigen Wasserareale, Hirsch- und Küchengraben, die zu einem Teich führende Mittelachse, in dessen Mitte eine Insel mit einem kleinen Tempelchen usw. Das war barocke Gartengestaltung, eben Repräsentation eines Fürsten. Und im 19. Jahrhundert ist dieser Park ein wenig von den Idealen des englischen Landschaftsgarten überformt worden, etwas naturnäher. Und die Kombination aus barocker Strenge und Naturnähe hat dem Park durchaus einen Reiz gegeben. Die Karlsaue war natürlich wie alles in der Kassler Umgebung massiv vom Luftkrieg betroffen, Bombentrichter überall. Beim Kongress der Zeugen Jehovas 1948, da hat man offenbar angefangen, die schlimmsten Schäden in der Wiese bei der Orangerie zu beseitigen. Und die Bundesgartenschau 1955  hat den gesamten Park neu gestaltet, sehr geschmackvoll. An der Hangkante zur Innenstadt hin hatte man einen großen Teil des Trümmerschutts der Innenstadt abgekippt. Das war eine Schutthalde. Die Bundesgartenschau hat aus dieser Schutthalde ein gestaltetes Parkareal gemacht. Und geradezu symbolhaft hat man 1955 am Auehang zehntausende Rosen gepflanzt: Blüten auf Ruinen, neues Leben auf den Trümmern. Und es steht eben auch für das neue Selbstverständnis des Stadt nach den Schrecken des Krieges und der Nazizeit.

Die Karlsraue hatte aber noch einen historischen Hintergrund. Da soll ja Hitler auch gesprochen haben.

Dr. Alexander Link:

Ja, ich habe ja erwähnt, die „Gauhauptstadt Kassel“ hatte ja seit Mitte der 1930er Jahre den Ehrentitel „Stadt der Reichskriegertage“. Das hat man also riesenhafte, ja ich würde sagen, Propagandaevents gestartet, wo der Reichskriegerbund, vormals Kyffhäuserbund; seine militaristischen Ideen darstellte.

Diese Reichskriegertage, die schon vor der Nazizeit begonnen hatten, aber dann eben von den Nazis aufgegriffen wurden und ganz in ihrem Sinne waren, das war eine Manifestation des Militarismus. Die wurden dann im Geschmack der Nazis in einem Riesenspiel organisiert. Der wirklich größte und gigantischste und wahnsinnigste Reichkriegertag fand im Juni 1939 statt. Die gesamte Stadt war einbezogen. Es fanden Aufmärsche statt, bei denen Hitler stundenlang seinen Arm hochhielt. Nach Abnahme der Parade hielt er in der Karlsaue von einer gigantischen Rednertribüne herab eine seiner kriegstreiberischen Reden. Und Hunderttausende jubelten ihm zu. Also wenn man sich ansieht mit welchem Aufwand das gemacht war, dann weiß man, dass die Nazis perfekte Organisatoren von Großereignissen waren. Das galt ja auch für die Nürnberger Reichsparteitage. Und diese Reichskriegertage in Kassel waren in der gleichen Dimension

Ich denke, wenn man den begeisterten Zuhörern damals gesagt hätte, dass vier Jahre später die schöne Kassler Innenstadt eine Trümmerwüste sein würde, hätten die das nicht geglaubt. Und es ist dann ja wirklich so gekommen.

Zu Glück wollte Kassel nach dem Krieg von der Selbstdarstellung im Geiste des Nationalsozialismus wegkommen. Die documenta 1955 war sicher ein wichtiger Impuls, um Kassel als moderne, weltoffene, tolerante Stadt weiter ins Bewusstsein zu bringen.

Sprecherin:

Der 2. Weltkrieg war vorbei. Das Regime der Nationalsozialsten gab es nicht mehr. Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas begann wieder große Kongresse abzuhalten. Einer der Kongresse fand 1948 in Kassel in der Karlsaue statt.

Bei meinem Telefonat mit Wilfried Siegner war das Wetter dann weniger stürmisch.  Wilfried Siegner ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas verantwortlich. Ich habe ihn gefragt:

Herr Siegner die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Kassel veranstaltete im Juli 1948, also vor 70 Jahren, einen denkwürdigen Kongress. Denkwürdig in vielerlei Hinsicht. Die Stadt Kassel befand sich erst im Wiederaufbau. Es musste eine geeignete Stätte für den Kongress gefunden werden und die vielen Besucher mussten verpflegt werden. Die Besucher benötigten auch eine Unterkunft. Mit welchen Schwierigkeiten hatten die Kongressplaner zu kämpfen?

Wilfried Siegner:

Ja, [es]war tatsächlich so, dass für den 23. – 25. Juli 1948 ein Kongress für Kassel geplant wurde. Man rechnete mit etwa 15.000 – 20.000 Besuchern. Das war schon von vornerein eine Mammutaufgabe, wenn man bedenkt, dass die Stadt Kassel ja auch fast vollständig zerstört war und dass es Schätzungen gab, dass die Aufräumungsarbeiten doch um die 20 Jahre dauern würden. Man hat den Planern für diesen Kongress die große Karlswiese zur Verfügung gestellt. Das ist eine Wiese in der Karlsaue, relativ zentral gelegen, in der Stadtmitte vor der Orangerie. Und es liegen uns hier auch Fotoaufnahmen, Luftaufnahmen von 1945 vor, wo man gut und gern 60 Bombentrichter allein auf dieser Karlswiese. Und die galt es natürlich in der Phase der Vorbereitung zu beseitigen. Und das geschah auch mit etwa 400 Freiwilligen Helfern über eine Zeitraum von etwa vier Wochen vor dem Kongresstermin. [Das] Problem war natürlich die Beschaffung von adäquatem Werkzeug. Man hat sich beholfen, in dem teilweise selbst gebaut wurde, Einfachste Schubkarren aus Holz, einfachste Loren, mit denen Schutt von den Trümmerhaufen der Stadtmitte herbei gebracht wurde, um dann die Bombentrichter zu füllen und so eine ebene Versammlungsstätte vorzubereiten. Was hinzukam war das Problem, dass das Wetter anfangs überhaupt nicht mitspielte. Es gab fast vier Wochen Dauerregen bis zum Beginn des Kongresses. Also das war wirklich eine harte Arbeit, um dort eine Kongressplatz unter freiem Himmel vorzubereiten. Dann war natürlich auch noch, dass bekannter Maßen die Währungsreform in der Zeit noch nicht durch war. Sie stand praktisch an. Es war noch relativ unsicher und das es natürlich auch noch ein bisschen Probleme mit Materialbeschaffung, Essensbeschaffung, weil alles in den Startlöchern waren und alle auch noch warteten, so dass die Geschäft und die Lager teilweise noch ein bisschen zurückhaltend war.

Wie war mit der Bestuhlung? Gab es Stühle oder wurden Bänke aufgestellt?

Wilfried Siegner:

Sowohl als auch. Es wurden Stühle aufgestellt. Es wurden Bänke besorgt. Die Bestuhlung reichte für die erwarteten Besucher, aber es standen auch viele Besucher. Das haben die Zeitungen dann auch vom letzten Tag berichtet. Viele Besucher standen auch um die Karlsaue um die Karlswiese herum, hörten zu von dort aus, sodass am Ende die Schätzung bis zu 30.00 Besucher lautete. Was natürlich ein, ein wahnsinnig, wahnsinniges Ereignis für die Stadt Kassel war.

Die ganzen Besucher mussten ja auch verpflegt werden. Wie ist man da vorgegangen?

Wilfried Siegner:

Ja, ich hatte das ja vorhin schon angesprochen. Die Währungsreform kam ja dann. Was das Interessante daran war, dass das Konklave zur Währungsreform nur einige wenige Kilometer Luftlinie außerhalb von Kassel in Rothwesten stattfand. Und die D-Mark [wurde] dann ja eingeführt.

Das brachte dann [eine] etwas bessere Verpflegungssituation. Man konnte Lebensmittel etwas besser einkaufen. Die Geschäfte waren plötzlich wieder etwas besser gefüllt. Es standen auch finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Verpflegung lief so, wie sie bei Kongressen der Zeugen Jehovas im Allgemeinen abgelaufen sind in jener Zeit, dass in einer Cafeteria Essen vorbereitet wurde. Einfaches Essen. Von Zeitzeugen wissen wir das es schmackhaft war, das es ausreichend war. Der Zeit damals eben angemessen.

Da mussten ja viele Helfer die Hand anlegen.

Wilfried Siegner:

Ja, wie gesagt, es waren 400 im Vorfeld. Während des Kongresses gab es auch in den verschiedensten Abteilungen freiwillige Helfer. Es gab zum Beispiel eine Erste-Hilfe- oder Lazarettzelt. Es gab Schlafstätten, die bereitgehalten wurden, wo mit einfachsten Strohsäcken Menschen „ein Bett“ (in Anführungszeichen) gefunden haben. Es wurde in der Cafeteria für das leibliche Wohl gesorgt. Wie viel dann am Ende direkt während des Kongresses zugepackt haben, um den Kongress erfolgreich über die Bühne zu bringen, das ist uns jetzt heute nicht mehr bekannt.

Sie haben eben das Schlafen und auch das Unterbringen erwähnt, wir muss man sich das vorstellen? Hat man irgendwelche Schulen angemietet oder irgendwelche Gaststätten, die irgendwelche größere Säle zur Verfügung stellen konnten oder lief das auch noch über private Unterkünfte?

Wilfried Siegner:

Es gab tatsächlich alle Arten von Unterkünften: Privat: Viele Kasseler Bürger waren bereit, eine Schlafstelle bereit zu stellen. Es gab Gemeinschaftsunterkünfte. Beispielsweise, das kennt jeder hier in Kassel noch, das Gildehaus in der Holländischen Straße, ein mehrstöckiges Gebäude, in dem tatsächlich mehrere Hundert der Gäste der Delegierten untergebracht waren. Es wurden Schulsäle zur Verfügung gestellt, soweit sie vorhanden waren. Und natürlich auch die Gemeindemitglieder, die hier in Kasseler und in der Umgebung wohnen, haben ihre Häuser und ihre Türen geöffnet.

Teilweise ging die Peripherie nach Paderborn hin, um dort delegierte Kongressteilnehmer unterzubringen.

Dann musste man ja wieder weit anreisen. Wie sind denn die Besucher angereist? Mit der Bahn oder hat man auch Busse gemietet?

Wilfried Siegner:

Also da gab es auch die unterschiedlichsten Formen der Anreise. Es kamen schätzungsweise nach den Zahlen, die uns jetzt vorliegen, 20 Sonderzüge aus der gesamten Westzone hier nach Kassel in den Hauptbahnhof. Auf dem Hauptbahnhof gab es auch ein großes Banner, mit dem die Delegierten willkommen geheißen wurden. Es kamen einige per Bus. Uns ist bekannt, dass aus Norddeutschland viele mit angemieteten Bussen kamen, mit Fahrrädern, zu Fuß, soweit vorhanden mit Privat-Pkws, aber das war natürlich noch absolut die Ausnahme. Wir haben beispielsweise von einem Zeitzeugen gehört, dass er sich durchgeschlagen hat von Cottbus nach Arenshausen und dann nachts über die damals schon vorhandene Demarkationslinie gebracht wurde von einem Bekannten von dort und dann von Eichenberg aus, dort gab es eine Station des Roten Kreuzes, mit dem Fahrrad nach Kassel gekommen ist. Auch das war ein adäquates Fortbewegungsmittel, um hier her zu kommen.

Ja, dann haben viele Besucher auch sehr große Opfer auf sich genommen, um anwesend zu sein, finanziell, zeitlich und auch in dem man nicht so bequem gereist ist oder geschlafen hatte.

Wilfried Siegner:

Das ist ganz, ganz korrekt. Die Opfer waren sicher auch finanzieller Art. Es gab ja die 40,- DM der neuen Währung, die sicher angelegt wurden,  um diese Reise antreten zu können. Von einigen wissen wir auch, dass sie persönliche Gegenstände verkauft haben, wie beispielsweise Kameras, um etwas zu den Kosten beitragen zu können, um zum Kongress hier nach Kassel zu kommen.

Hatten Sie auch Gelegenheit mit einem Zeitzeugen zu sprechen, der tatsächlich 1948 dabei gewesen ist?

Wilfried Siegner:

Ja, wir haben mit mehreren Zeitzeugen sprechen können. Wir haben auch Film und Fotomaterial von Zeitzeugen, Interviewmaterial. Dieses Material werden wir im Rahmen einer Ausstellung aus Anlass des 70. Jahrestages dieses Kongresses am 4. Juli – das wird die Eröffnungsveranstaltung der Ausstellung sein, die vom 5. – 15. Juli dauert – werden wir dieses Material zeigen, diese Interviews, die einen sehr schönen Einblick zeigen in die Empfindungen, die Menschen damals hatten zu einem solchen Kongress kommen zu können, nur 3 Jahre nach den schrecklichen Ereignissen nach dem 2. Weltkrieges, verbunden mit Verfolgung, mit Demütigung. Es werden aber auch Zeitzeugen an dem Abend zugegen sein, die noch live berichten. Und mit denen haben wir im Vorfeld natürlich schon über ihre Erlebnisse gesprochen. Und das wird mit Sicherheit sehr, sehr spannend sein. Wir können nur jeden einladen am 4. Juli um 17 Uhr in die Documenta-Halle nach Kassel zu kommen und das mitzuerleben.

Das ist ja ein auch ein historischer Ort, denn dort hat ja der Kongress selbst stattgefunden.

Wilfried Siegner:

Orangerie Kassel

Ja, der Charme dieser Ausstellungshalle ist, dass Sie tatsächlich von dort aus Blickkontakt haben zur Orangerie, zur Karlswiese. Es ist also eine direkte Verbindung, ein idealer Veranstaltungsort sozusagen die Geschichte der Zeugen Jehovas und der Geschichte Kassels [miteinander zu verknüpfen]. Es war der erste Kongress nach dem Krieg, der überhaupt stattfand und so ein bisschen auch ein Meilenstein war, um Kassel als Kongressort – wie Kassel heute auch bekannt ist und benutzt wird – wieder ins Rampenlicht zu holen. Das miteinander zu verknüpfen, Geschichte und Gegenwart, dafür ist dieser Ort geradezu ideal geeignet.

Sprecherin:

Vielleicht haben Sie auch gerade den Wunsch einen Zeitzeugen über den Bombenangriff auf Kassel 1943 und dem großen Kongress 1948 zu hören.

Ich habe einmal Nachforschungen angestellt und stieß auf ein Interview mit dem Kasseler Historiker Werner Dettmar. Andreas Berger von der HNA-Online Redaktion hat das Interview  mit ihm geführt und die Genehmigung zur Wiedergabe [nur Radio] erteilt:

Video Interview mit Werner Dettmar

Den 2. Teil dieses Interviews sowie andere Zeitzeugenaussagen zur Bombennacht findet man unter www.hna.de/bombennacht

(Musikakzent)

Sprecherin:

Harry Timmermann aus Bad Wildungen war als 20 Jähriger bei dem ersten großen landesweiten Kongress der Zeugen Jehovas in Kassel anwesend. Er erinnert sich:

Weil die ersten Tage [im] Mai 1945 ja das Ende des Weltkrieges mit sich brachte und nicht nur das, sondern auch die Befreiung unserer Brüder und Schwestern, die inhaftiert waren. Man sah auf einmal Brüder, die aus dem Konzentrationslager kamen. Es ist auch unvergesslich, wie dann sofort die Brüder wieder bereit waren, das Werk zu organisieren. [Es] fand eine Reorganisation statt. Versammlungen wurden wieder aufgebaut. Sie kamen in der Woche auch schon mal zusammen im kleineren Rahmen und das hat sich dann ja vergrößert. 1946 hatten wir schon kleine Kongresse mit über tausend Anwesenden. Aber das Schönste kam ja dann, das war die Nachricht: „Ein Landeskongress sollte stattfinden in Hessen in Kassel.“ Von da an waren unsere Augen auf das große Geschehen gerichtet.

Harry Timmermann wohnte 1948 in Stade in der Nähe von Hamburg. Er und weitere 29 Zeugen Jehovas fuhren per Bus nach Kassel:

Mein Vater hatte die Möglichkeit, weil er beim Kreis tätig war, dass wir einen Bus bekamen. Das war auch nicht so einfach. Der wurde mit 30 Personen nach Kassel gefahren. Es hat auch gut geklappt. Wir da gut angekommen. Ich hatte auch noch nie so große lange Touren mitgemacht. Je näher wir jetzt nach Kassel kamen, war die Spannung sehr groß und wurde immer größer, als man dann die die schönen Berge von Kassel sah und auch das Wahrzeichen von Kassel, nämlich den Herkules. Man muss sagen, dass wir uns gefreut haben, dass wir mit diesem Bus gut angekommen sind.

Auch er bekam die Auswirkungen der Währungsreform zu spüren:

Ja, das war schon ein Problem, weil man ja einmal mit der neuen Währung – man hatte jetzt 40,- Mark in neuer Währung bekommen –alles kaufen konnte. Auf einmal waren die Geschäfte offen und was man lange, lange nicht [kaufen] konnte, da hatte man jetzt die Möglichkeit. Aber für uns war klar, wir wollten den Kongress besuchen und haben das Geld dafür benutzt.

Zeugen Jehovas aus Stade sandten Obst und Gemüse per Express nach Kassel:

Wir sind ja eine ländliche Gegen gewesen, wo es Obst gab usw. und wir haben manches per Express mit der Bahn nach Kassel geschickt. Aber eine Frage war auch: „Wir brauchen Stroh.

Stroh war damals auch eine Mangelware und wurde für den großen Kongress in Kassel dringend benötigt. Auch hier halfen die Glaubensbrüder aus Stade weiter:

Stroh brauchte man für die Massenunterkünfte, deshalb haben wir einen ganzen Waggon voll Stroh nach Kassel schicken können. Damit die Brüder, damit wir alle auch nachts … auf Strohsäcken… wurde dann die Nacht verbracht.

Die Karlswiese musste mühsam bei Dauerregen aufgeräumt werden, damit auch Stühle aufgestellt werden konnten:

Die Wiese sah vorher anders aus. Das musste erst alles hergerichtet werden, denn sie Karlswiese, die war ja voll zerbombt. Über 50 Bombentrichter mussten gefüllt werden. Das war eine Arbeit von etlichen Wochen. 10.000 Kubikmeter Schutt mussten herbeigeführt werden und dann konnte man die Stühle aufbauen. [Da] war die schöne Wiese wieder gerade und Zelte waren dann dort, wo man [et]was kaufen konnte, wo die Toiletten waren, die Verpflegung. Und dann war auch noch eine kleine Zeltstadt da. Die wurde aufgebaut für die Brüder, die auch die Verantwortung [trugen] und Vorbereitung machten.

Während der Aufräumarbeiten in der Karlsaue gab es 4 Wochen lang Dauerregen. Doch gab es zum Kongressbeginn einen Wetterwechsel:

Es hatte ja immer gerechnet und jetzt als der Kongress begann, strahlte die Sonne aus dem Himmel herab. [Da] war es trocken und schön. Das war auch etwas, was uns sehr gefreut hat. Das kann man alles nicht so schnell vergessen.

Harry Timmermann war von den Sonderzügen und den anreisenden Gästen beeindruckt:

Das war auch, dass 17 Sonderzüge in Kassel eingetroffen sind, mit Brüdern und Schwestern. Sie kamen aus allen Zonen. Die waren ja in Zonen eingeteilt: Die Bayern, die Norddeutschen. Alle hatten ihre verschiedenen Sprachen: Die Bayern, die Schwaben, die Norddeutschen. Auch die Trachten mit denen manche bekleidet waren. Die waren alle so fröhlich. [Sie] haben gejodelt und sich gefreut. Das war auch ein wunderbares Bild. [Das] war beeindruckend dieses Familienbild, die Einheit und [der] Frieden.

Es gab große Einladungsaktionen für diesen Kongress. Hierzu legte man große Strecken mit dem Bus zurück:

Wir wurden auch ermuntert zum Beispiel nach Paderborn mit dem Bus zu fahren … und dort die Bevölkerung auf dieses Ereignis, auf den Kongress in Kassel aufmerksam zu machen, davon zu berichten, sie einzuladen unbedingt nach Kassel auf die Karlswiese zu kommen.

Es gab auch ein gedrucktes Kongressprogramm. Harry Timmermann erinnert sich an die Redner:

Als ich dieses Programm in meinen Händen hielt und dann die Namen der Brüder gelesen habe, die zu uns sprechen würden, da wusste ich, dass waren alles Brüder, die viele, viele Jahre in Konzentrationslagern oder sonst wo inhaftiert waren. Das war bewegend wie stark sie in ihrem Glauben waren und uns gestärkt haben.

(Musikakzent)

Soweit zu der Bombardierung in Kassel und dem Wiederaufbau der Stadt  und dem historischen Kongress der Zeugen Jehovas 1948 in Kassel in der Karlsaue.

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Text- und Data-Mining: Ich behalte mir eine Nutzung aller Inhalte dieser Webseite für kommerzielles Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor.

(Die Sendung wurde am 15.06.2018 im StadtRadio Göttingen, am 02.07.2018 im Freien Radio Kassel und am 12.07.2018 bei RundFunkMeissner Eschwege ausgestrahlt.)

TV-Sendung im Offenen Kanal Kassel am 05.07.2018

https://mediathek-hessen.de/index.php?ka=1&ska=medienview&idv=18240

Weiterführende Links:

https://www.kassel48.de/

http://www.archiv-vegelahn.de/index.php/15-jehovas-zeugen/2450-1948-theokratischer-kongress

http://www.archiv-vegelahn.de/index.php/15-jehovas-zeugen/2560-kassel

Weiterführende Literatur:

Werner Dettmar, Die Zerstörung Kassels im Oktober 1943. Eine Dokumentation. Hesse GmbH, Fuldabrück 1983

Jens Flemming/Dietfrid Krause-Vilmar, Kassel in der Moderne. Schüren Verlag GmbH, Marburg 2013, S. 550-561. Sehr lesenswert ist auch in diesem Buch der Beitrag von Jörg Arnold, „Es war einmal eine wunderschöne Stadt“ (S. 562-582).

Musik:

Mary Roos, Stein auf Stein https://www.youtube.com/watch?v=_Uv_TSwJkxs

Fotos:

Strohsäcke: Karlo Vegelahn

Programm und Blick auf die Bühne: Gabriele Oppermann (Nachlass Ruth Walter)

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Fragen zur VG-Wort (Verwertungsgesellschaft)

Der geschäftsführende Vorstand der Verwertungsgesellschaft „VG-Wort“, Dr. Robert Staats, berichtet in dem Interview über den Zweck der Gründung und die Serviceleistung der VG-Wort, über die Klage von Dr. Martin Vogler bezüglich der Abrechnungspolitik der VG Wort und dem dazugehörigen Urteil des Bundesgerichtshofs und die Auswirkungen auf die Verlage, die aktuelle Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung und Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven, sowie die Vereinfachung der Einholung von Nutzungsrechten für Schulbuchsammlungen über das Portal
Er nimmt auchStellung zur Klage von Dr. Martin Vogel bezüglich der Abrechnungspolitik der VG Wort und dem dazugehörigen Urteil des Bundesgerichtshofs und die Auswirkungen auf die Verlage.
Außerdem geht es um die aktuelle Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung und Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven, sowie die Vereinfachung der Einholung von Nutzungsrechten für Schulbuchsammlungen über das Portal „Madonna“.

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Ingeborg Lüdtke:

Herr Dr. Staats, was verbirgt sich hinter dem Namen VG Wort?

Dr. Robert Staats:

Nun das ist einfach. VG steht für Verwertungsgesellschaft und das Wort steht dafür, dass die VG Wort Rechte von Urhebern und Verlagen von Sprechwerken wahrnimmt. Die VG Wort ist damit eine von den 13 Verwertungsgesellschaften, die es in Deutschland gibt.

Ingeborg Lüdtke:

Seit wann besteht die VG Wort und warum wurde sie gegründet?

Dr. Robert Staats:

Die VG Wort wurde 1958 gegründet in München und zwar gemeinsam von Urhebern und Verlagen. Hintergrund für die Gründung der VG Wort und auch für die Gründung von anderen Verwertungsgesellschaften ist stets, dass es bestimmte Rechte oder Ansprüche gibt, die der einzelne Autor oder einzelne Verlag individuell nicht effektiv wahrnehmen kann, weil es sich insbesondere um Massennutzungen handelt. In solchen Fällen werden dann Verwertungsgesellschaften eingeschaltet, die für alle Berechtigten gemeinsam diese Rechte wahrnehmen. Das war der Hintergrund dafür,  dass 1958 Urheber und Verlage beschlossen haben, gemeinsam solche Rechte in die VG Wort einzubringen, um sie durch sie wahrnehmen zu lassen.

Ingeborg Lüdtke:

Welchen Service bietet die VG Wort für Ihre Mitglieder?

Dr. Robert Staats:

Die VG Wort als Verwertungsgesellschaft nimmt Rechte wahr. Das heißt zunächst mal müssen ihr von den Berechtigten, von den Urhebern und den Verlagen Rechte eingeräumt werden oder abgetreten werden. Das passiert auf der Grundlage eines sogenannten Wahrnehmungsvertrages. Die VG Wort vergibt dann an Nutzer Rechte, schließt Lizenzvereinbarungen ab oder zieht Vergütungsansprüche ein für gesetzlich erlaubte Nutzungen.

Das Geld, das bei der VG Wort ankommt, wird dann auf der Grundlage eines Verteilungsplanes an die Berechtigten ausgeschüttet. Das ist letztlich der Service, den wir anbieten. Das ist aber nicht nur der Service, den wir anbieten, sondern das ist auch unsere gesetzliche Aufgabe, die in einem neuen Verwertungsgesellschaftengesetz, das es seit Sommer 2016 gibt, im Einzelnen beschrieben wird.

Ingeborg Lüdtke:

Kann man sich an die VG Wort wenden, wenn man Hilfe bei der Urhebersuche benötigt?

Dr. Robert Staats:

Das ist eigentlich nicht eine zentrale Aufgabe der VG Wort. Wir bieten keinen Service insoweit an, dass wir über Urheber oder sonstige Berechtigte für jedermann Auskunft erteilen, sondern wir geben Auskunft immer nur im Rahmen der Rechte, die wir tatsächlich wahrnehmen.

Ingeborg Lüdtke:

Pflegt die VG Wort einen internen Autorenpool mit Hinweisen auf Erben oder Rechteinhaber verstorbener Autoren?

Dr. Robert Staats:

Intern haben wir selbstverständlich eine Datenbank für unser Rechtemanagement und natürlich auch für die Ausschüttungen, die wir vornehmen. Aber das ist eine interne Datenbank.

Ingeborg Lüdtke:

Das wird ja auch oft so missverständlich betrachtet. Man denkt: „Da ist ein Pool vorhanden und es kann jeder fragen, der eine Auskunft wünscht“.

Dr. Robert Staats:

Genau.

Ingeborg Lüdtke:

Wie hat sich die VG Wort im Laufe der Jahre verändert?

Dr. Robert Staats:

Sie ist erfreulicherweise im Laufe der Jahre, … im nächsten Jahr [2018] 60 Jahre, immer größer geworden. Sie hat immer mehr Rechte wahrgenommen, höhere Einnahmen im Laufe der Jahre erzielt. Natürlich spielt auch bei der VG Wort in den letzten Jahren die Digitalisierung eine sehr große Rolle. Das gilt sowohl im Hinblick auf Nutzungen, die wir erfassen und vergüten, die mittlerweile natürlich nicht nur analoge Nutzungen sind, sondern auch digitale. Es gilt aber auch für die interne Verwaltung, die Abrechnung. Sie können heute über ein elektronisches Meldeportal melden, was erfreulicherweise auch von sehr, sehr vielen Autoren genutzt wird. Natürlich innerhalb der VG Wort, besonders in der Verwaltung, ist das mittlerweile digital umgestellt. Also hier hat sich, wie bei allen Unternehmen, in den letzten Jahren sehr sehr viel verändert.

Ingeborg Lüdtke:

Die VG Wort ist ja in den letzten Monaten oder sogar Jahren in die Schlagzeilen gekommen. Der Urheberrechtler und Autor Dr. Martin Vogel hat gegen die Abrechnungspolitik der VG Wort geklagt. Er ist der Meinung, dass den Verlagen kein Geld zusteht. Die Verlage brächten in die VG Wort keine eigenen Rechte ein.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat ihm Recht gegeben. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf die Abrechnungsverteilung der VG Wort und die Verlage?

Dr. Robert Staats:

Ja, das war selbstverständlich ein sehr schwieriger Prozess, insbesondere im letzten Jahr [2017], in dem diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergangen ist. Die VG Wort war mit Blick auf die Vergangenheit verpflichtet, Ausschüttungen an die Verlage, die in den Jahren 2012- 2015 vorgenommen worden waren, zurückzufordern, um sie anschließend dann an die Autoren auszuschütten, vorausgesetzt der Autor hatte nicht zu Gunsten des Verlages auf eine solche Nachzahlung verzichtet. In der Zukunft gibt es einen neuen Verteilungsplan auf der Grundlage von neuen gesetzlichen Regelungen zur Verlegerbeteiligung, die Ende 2016 im Bundestag beschlossen worden sind. Auch in der Zukunft wird es bei der VG Wort eine Verlegerbeteiligung geben, allerdings auf der Grundlage von ganz anderen Kriterien als das in der Vergangenheit der Fall war.

Ingeborg Lüdtke:

Kann ein Autor, der kein Mitglied der VG Wort ist, dem Verlag trotzdem auch einen Anteil seines Honorars abtreten.

Dr. Robert Staats:

Ja, diese Möglichkeit besteht. Zunächst mal die Autoren, die einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben: Da sieht der Verteilungsplan der VG Wort vor, dass eine Verlegerbeteiligung möglich ist, wenn der Autor dem zugestimmt hat. Das gilt jedenfalls im Bereich von den Vergütungen auf der Grundlage von gesetzlichen Vergütungsansprüchen.

Wenn es sich um einen Urheber handelt, der keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort abgeschlossen hat – wir sprechen von sogenannten Außenseitern – dann gibt es die Möglichkeit, dass nach der Veröffentlichung des Werkes der Urheber seine gesetzlichen Vergütungsansprüche an den Verlag abtreten kann, der sie seinerseits dann bei der VG Wort einbringt und dann den Verlagsanteil, aber nur den Verlagsanteil, nicht den Autorenanteil, bekommen kann.

Ingeborg Lüdtke:

Kommen wir noch einmal zurück auf den Autor Martin Vogel. Ist die Auffassung von Martin Vogel Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, dass den Verlagen kein Geld zusteht?

Dr. Robert Staats:

Nun rechtlich hat das der Bundesgerichtshof entschieden. Das ist ein rechtskräftiges Urteil. Es gibt allerdings auch noch eine Verfassungsbeschwerde, die derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Aber nichtsdestotrotz zunächst mal hat der Bundesgerichtshof rechtskräftig  entschieden. Rechtspolitisch oder mit Blick auf die Zukunft bin ich durchaus der Auffassung, dass es gerechtfertigt ist, dass die Verlage auch an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt werden. Es war deshalb sehr zu begrüßen, dass der Bundestag Ende letzten Jahres [2017] bereits gesetzliche Regelungen verabschiedet hat. Diese sind allerdings noch nicht ausreichend, um tatsächlich wieder an Verlage auf der Grundlage von einheitlichen Beteiligungssätzen Ausschüttungen vornehmen zu können. Deswegen ist es gut und sehr wichtig, dass auf der europäischen Ebene eine Diskussion geführt wird, über einen sogenannten Beteiligungsanspruch an Verlage. Hier hat die EU-Kommission im Herbst 2016 einen Vorschlag vorgelegt, der sich derzeit auf der europäischen Ebene im Gesetzgebungsverfahren befindet und hoffentlich sehr bald verabschiedet werden wird, um dann wieder eine verlässliche Grundlage zu sein für die Verlagsausschüttung der VG Wort.

Ingeborg Lüdtke:

Bisher gelten noch die für die Hochschulen wichtigen Paragraphen § 52 a und § 52 b des Urheberrechtgesetzes. Das bedeutet, dass eine öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung und Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erlaubt ist. Allerdings muss dies angemessen vergütet werden. Bisher wurde dies pauschal über die VG Wort vergütet.

Ab dem 1.1.2017 hat die VG Wort versucht mit den Hochschulen einen Vertrag abzuschließen, bei dem die Nutzung einzeln abgerechnet werden soll.  Es gab einen Aufschrei unter den Hochschulen, die sich zum Teil geweigert haben, einen solchen Vertrag abzuschließen.

Wird sich diesbezüglich etwas ändern, wenn im März 2018  das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft tritt?

Dr. Robert Staats:

Nun die Auseinandersetzung im letzten Jahr [2016] um die digitalen Semesterapparate und die Frage, ob insoweit eine einzelnutzungsbezogene Abrechnung seitens der VG Wort verlangt werden kann, die ist durch den Gesetzgeber entschieden worden durch das Urheberrechts-Wissensgesellschaftsgesetz. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes, also ab 1. März 2018 insoweit eine Pauschale oder eine Vergütung auf der Grundlage von Stichproben ausreicht. Das müssen wir jetzt umsetzen und soweit werden wir versuchen in den anstehenden Verhandlungen mit den Ländern eine für uns möglichst sinnvolle Lösung zu finden. Aber die strittige Frage ist durch den Gesetzgeber entschieden  worden. Das heißt, es wird in Zukunft keine einzelbenutzungsbezogene Abrechnung von Werken geben, die in die Semesterapparate eingestellt werden.

Ingeborg Lüdtke:

Was mich persönlich noch interessiert: Wird es weiterhin für Schulbücher, die Möglichkeit geben, die Fremdrechte über die VG Wort einzuholen?

Dr. Robert Staats:

Das ist richtig und die Möglichkeit wird es in Zukunft auch weiterhin geben. Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz sieht auch insoweit eine gesetzliche Regelung vor, die unter etwas veränderten Vorrausetzungen, aber im Grundsatz ähnlich, wie die bisherige gesetzliche Regelung es den Herstellern von Unterrichts- und auch von Lehrmedien erlaubt  für Sammlungen sogenannte Fremdtexte zu verwenden. Auch insoweit gibt es einen Vergütungsanspruch, der von der VG Wort wahrgenommen wird. Das war in der Vergangenheit so und das wird auch in Zukunft so bleiben.

Ingeborg Lüdtke:

Der Urheber wird ja benachrichtigt und muss innerhalb von vier Wochen zustimmen. Vorher darf man die Fremdrechte nicht benutzen. Ändert sich dies ebenfalls?

Dr. Robert Staats:

Ja, soweit hat es in der Tat Änderungen gegeben durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz. Bei den Unterrichts- und Lehrmedien ist eine solche Mitteilung der Urheber, wie es in der Vergangenheit vorgesehen war, nicht mehr vorgesehen. Das heißt, dieser Teil des Prozesses wird in Zukunft entfallen.

© Copyright Ingeborg Lüdtke

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(Das StadtRadio Göttingen strahlte die Sendung am 6.,10. und 20.1.2018 aus.)

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